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Fachhochschulreife durch 12 Monate FWD?

Begonnen von NxiinZ, 07. April 2018, 17:26:25

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NxiinZ

Guten Tag,
Ich bin 18 Jahre alt, und gehe auf ein technisches Gymnasium in BW. Mein jetziger Plan wäre, nach der 12. Klasse die Schule mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife zu verlassen. Danach würde ich gerne 12 Monate FWD bei der Bundeswehr angehen um den praktischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen.
Danach würde ich mich gerne mit der Fachhochschulreife zur Polizei in den gehobenen Dienst gehen.
Was haltet ihr davon?

KlausP

Nichts. Ob das überhaupt anrechnungsfähig ist müssen Sie nicht hier fragen sondern Ihre Schule bzw. Ihr Kultusministerium. Übrigens wurde die Frage hier schon zwei-, dreimal beantwortet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Unsinn ist das. Vollabi zu Ende machen, zeitlich genau das Gleiche wie ihre Variante nur man ist viel flexibler. Das wäre die sinnigste Variante.

SGBunny

Der Plan ist zum Scheitern verurteilt weil
Zitatoder eine nachgewiesene Ausbildung bei der Bundeswehr (die Dienstzeit muss mindestens 4 Jahre betragen haben, mit dienstlicher Verwendung mindestens auf der ATN-Stufe 7; es muss mindestens der Dienstgrad des Unteroffiziers erreicht worden sein)

ulli76

Schlechte Idee. Bei der Polizei musst du dich gegebüber unzähligen Vollabiturienten durchsetzen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

PzPiKp360

Abi komplett und möglichst sehr gut abschließen. Der Zettel ist die Eintrittskarte für so viele Karrieren.

TomTom2017

@NxiinZ:
Fragen wir anders: Was ist denn Ihr Grund/Ihre Motivation für die Fachhochschulreife? Weshalb streben Sie das Abi nicht an?

Andi

Zitat von: SGBunny am 09. April 2018, 08:40:06
Der Plan ist zum Scheitern verurteilt weil
Zitatoder eine nachgewiesene Ausbildung bei der Bundeswehr (die Dienstzeit muss mindestens 4 Jahre betragen haben, mit dienstlicher Verwendung mindestens auf der ATN-Stufe 7; es muss mindestens der Dienstgrad des Unteroffiziers erreicht worden sein)

Nein, das kann durchaus passen, wenn die inhaltlichen Forderungen für das Praxisjahr und die Tätigkeit im FWDL zueinander passen. Mittels eines Tätigkeitszeugnisses, das die Einheit ausstellt kann die Schule dann den praktischen Teil des Abis zuerkennen.
Aber dieser "Plan" hat so viele Unwägbarkeiten, dass man damit nicht planen kann. Ich selber habe einem meiner Mannschafter schon mal ein passendes Zeugnis ausgestellt - aber eben nur, weil es zufällig von seiner Verwendung her gepasst hat.

Gruß Andi
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