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Fernbleiben vom Dienst.

Begonnen von Marco_s, 22. April 2018, 17:51:51

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200/3

Hab ich was verpasst? Wo steht denn, dass der TE irgendwelchen Schadenersatz will?

Al Terego

Zitat von: 200/3 am 22. April 2018, 20:30:10
Hab ich was verpasst?
Ja, dass konnte aus der Umfrage abgeleitet werden, die der TE ursprünglich hier gestartet hatte.


Hirnforscher

Zitat von: TomTom2017 am 22. April 2018, 19:56:00
Zitat von: wolverine am 22. April 2018, 19:47:35
Welcher Schaden ist denn  überhaupt entstanden? Der eventuell ersetzt werden soll? ???
Die Frage hatte ich mir auch gerade gestellt... Vor allem müsste, falls überhaupt ein Schaden entstanden ist, die Kausalität zwischen verspäteten Auffinden und den Schaden bewiesen werden. Stelle ich mir "anspruchsvoll" vor.

Ich interpretiere den Eingangspost so, dass der Kamerad dringend (psychologische) Hilfe benötigt hat und infrage stellt, dass der DV rechtzeitig gehandelt hat. Die Formulierung "Schadensersatz" ist hier sicher nicht korrekt. Die Fragestellung müsste eher in die Richtung gehen, ob der DV seiner Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachgekommen ist, wodurch beinahe eine schwerwiegende Folge entstanden ist (aber eben nur beinahe).
Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

F_K

Der TE hat in der nunmehr gelöschten Umfrage explizit nach Schadensersatz gefragt.

Es ist aber nach wie vor unklar, wann die BV rausgegangen ist und warum die FJg auf dem Dachboden waren.

Unabhängig davon hat der Soldat aus nicht ausreichend erbrachter Fürsorge (wobei es hier ja um Dienstaufsicht / Strafverfolgung geht) keinerlei Rechtsansprüche wegen angeblicher Folgen.

Hirnforscher

Zitat von: F_K am 24. April 2018, 12:50:16
Der TE hat in der nunmehr gelöschten Umfrage explizit nach Schadensersatz gefragt.

Mag sein. Und ich schrieb, dass die Formulierung / Frage nach Schadensersatz sicher nicht korrekt ist.

Zitat von: F_K am 24. April 2018, 12:50:16
Es ist aber nach wie vor unklar, wann die BV rausgegangen ist und warum die FJg auf dem Dachboden waren.

Unabhängig davon hat der Soldat aus nicht ausreichend erbrachter Fürsorge (wobei es hier ja um Dienstaufsicht / Strafverfolgung geht) keinerlei Rechtsansprüche wegen angeblicher Folgen.

Ebenfalls korrekt. Daher habe ich in meinem Post keine Beurteilung des Sachverhalts, sondern rein eine Interpretation der Fragestellung vorgenommen.

Zitat von: F_K am 24. April 2018, 12:50:16
Der TE hat in der nunmehr gelöschten Umfrage explizit nach Schadensersatz gefragt.

Es ist aber nach wie vor unklar, wann die BV rausgegangen ist und warum die FJg auf dem Dachboden waren.

Unabhängig davon hat der Soldat aus nicht ausreichend erbrachter Fürsorge (wobei es hier ja um Dienstaufsicht / Strafverfolgung geht) keinerlei Rechtsansprüche wegen angeblicher Folgen.
Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

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