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Beantragen Kopien Kommandierungen

Begonnen von UFWK, 22. Mai 2018, 08:18:40

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UFWK

Guten Morgen Kameraden,

ich wollte meine Steuererklärung für die Jahre 2014-2017 machen. Dafür brauche ich Kopien meiner Kommandierungen. Meine Akte ist leider schlecht geführt worden und daher kann ich mir die nicht aus dieser Beziehen. Meine Ausfertigungen sind durch häufiges Umziehen und eigene Blödheit verschollen.

Welche Möglichkeit habe ich um an meine Kommandierungen zu kommen?

Pech und lernen durch Schmerz, oder gibts da noch ne Hoffnung?

Ralf

Wenn du deine Nebenakte meinst, dann ist das auch korrekt, dass dort nicht alle Kdrg enthalten sind, das hat nichts mit "schlecht geführt" zu tun.
Du kannst an das BAPersBw schreiben und um Übersendung der Ausfertigungen bitten. Hast du denn auch die ganzen Abrechnungsbescheide noch, denn du musst ja angeben, was du schon erhalten hast.
Dachte eigentlich, man muss jedes Jahr die Erklärungen machen.
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UFWK

Danke für deine Antwort!

Bzgl. der Nebenakte, das GeZi hier meinte die wäre schlecht geführt, habe das einfach mal so wiedergegeben.

Welche Abrechnungsbescheide meinst du? Die Jahresendabrechnungen, wenn ja, die habe ich.

Man kann die Erklärung Rückwirkend stellen.

dunstig

@Ralf: Ich habe keine Ahnung, inwieweit da Zugriffsrechte bestehen, aber hat der S1-Bereich vor Ort nicht die Möglichkeit, über SASPF auf die Kommandierungen zuzugreifen und auszudrucken?

Zitat von: Ralf am 22. Mai 2018, 08:27:37
Dachte eigentlich, man muss jedes Jahr die Erklärungen machen.
Ich habe festgestellt, dass dies unter anderem auch vom Finanzamt abhängig ist. Während ich in Hamburg jährlich aufgefordert wurde, meine Steuererklärung abzugeben, wurde mir an meinem jetzigen Wohnort auf schriftliche Anfrage mitgeteilt, dass ich nicht unter den Personenkreis falle, der zur Abgabe verpflichtet ist. Somit kann ich bis zu 4 Jahre rückwirkend meine Steuererklärung freiwillig abgeben.

Da sich an meiner Einkommenssituation nicht allzu viel geändert hat, scheint das Finanzamt hier unterschiedliche Auffassungen bzgl. des selben Sachverhalts zu teilen.

ZitatWelche Abrechnungsbescheide meinst du? Die Jahresendabrechnungen, wenn ja, die habe ich.
Ralf meint z.B. die Bescheide über gezahltes Trennugsgeld und erstattete Fahrtkosten. Denn die sind ebenfalls bei der Steuererklärung mit anzugeben.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

UFWK

Ja, die Bescheinigungen bzgl. Trennungsgeld etc. habe ich alles. Sind "nur" die Kommandierungen die fehlen.

Andi

Zitat von: dunstig am 22. Mai 2018, 08:33:53
@Ralf: Ich habe keine Ahnung, inwieweit da Zugriffsrechte bestehen, aber hat der S1-Bereich vor Ort nicht die Möglichkeit, über SASPF auf die Kommandierungen zuzugreifen und auszudrucken?

An sich schon.
the rest is silence...

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InstUffzSEAKlima

Normal hat doch jeder die Ausfertigung Soldat bekommen, die Nachweis genug sein sollte, oder?

Ralf

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Bubbes

Wenn du einen Spieß hast, dann soll der bei deinem S1 einen Termin für dich vereinbaren (sofern alles vorhanden). Dann gehst du dahin und "ziehst" dir die Kopien aus deiner Akte. Bzw. bittest den S1 um die Kopien.
Springerlehrgang 1997 :: 20 Jahre Hopptausendzwotausend....

KlausP

Die Nebenakte, die in der Einheit geführt wird, ist aber nicht vollständig. Die Hauptakte liegt beim BAPersBw.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HerrZog

Geh zum PersFw, der druckt dir die nötigen Kommandierungen aus wenn du lieb fragst. ::)
Dienstjahr: 10

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