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Schlägerei`?

Begonnen von mailman, 07. Mai 2006, 17:32:37

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mailman

Ok folgendes Problem.

Ich war gestern mit ein paar Freunden einen trinken. Wir waren reichlich besoffen und haben uns draußen dann auf eine Bank gesetzt. Dann kam ein Schulkamerad, der zurzeit bei der Lw ist mit dem Auto vorbei. es waren noch 3 andere dabei.
Sie fingen an uns (insbesondere mich) anzupöbeln wir pöbelten halt zurück. Dann ließen wir es einfach und ignorierten sie. Ich bin dann nach hause.

Später kam er noch mal zu meinen Freunden stieg aus und fing an einem meiner Freunde rumzuschubsen. Es hat sich verbal gewehrt hat der andere ihm eine reingeschlagen. Dann ist er ganz schnell verschwunden.

Das hat er mir heute erzählt und ich habe Grund ihm zu glauben.



Was passiert dem Soldaten im Falle einer anzeige

Egger

also im falle einer anzeige wird er aufjedenfall noch ein diszi dazu bekommen, also zu der normalen anzeige noch dazu! wie genau das diszi ausfällt kann ich dir nicht sagen, aber ich denke mal schön wirds nicht!bestimmt geldstrafe oder n paar tage im bunker!

Piet

Ganz ruhig bleiben. Es kommt erst zu Konsequenzen, wenn Deine Schuld bewiesen ist. Bist Du wirklich angezeigt worden? Bist Du als Beschuldigter vernommen worden? Hast Du irgendein Schreiben von Polizei oder Staatsanwalt erhalten?

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

mailman

Nein ich bin kein Beschuldigter bin ja auch kein Soldat mehr.
Mein Freund hat von dem Soldaten ein reingeschlagen bekommen und jetz will er wissen ob dem Soldat was passiert wenn der zur Polizei geht. Der Soldat (der ja ein ehemaliger MItschüler von mir ist) hat zugeschlagen als erster darum gehts. Egal wie die Situation war als Soldat muß man sich beherrschen können den man ist ja auch am Wochende Soldat.

T5-Breft

#4
Wie das bei der Bw gehandhabt wird kann ich nicht sagen, aber so wie das aussieht haben sich die Beiden nicht gegenseitig die Knochen gebrochen, oder die Monokel-Hematome hingekloppt. Du kennst sie doch beide, nehme sie mal zur Seite und verlange das sie darüber sprechen und verlange von dem Einen eine Entschuldigung.

An deiner Stelle würde ich mich entscheiden auf wessen Seite ich stehe. Wenn dir etwas an der Tadelung des Soldaten liegt dann muß er wohl auch mit einer Strafe rechnen.
Auf hoher See und vor Gericht ist man in gottes Hand.

Piet

Ok, hab die Schilderung falsch gelesen.

Wenn es nur eine einfache Körperverletzung war, also weder lebensbedrohend, noch mit nem gefährlichen Gegenstand etc., wonach es ja aussieht, dann wird das Ganze nur verfolgt, wenn das Opfer Strafantrag bei der Polizei stellt. D.h. wenn Ihr Euch mit dem Opfer einigen könnt, dass es keinen Strafantrag stellt bzw. den Strafantrag zurückzieht, dann ist zumindest strafrechtlich erst mal wieder alles im Lot.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

wolverine

Disziplinarrechtlich hat das Geschehen nur Konsequenzen, wenn ein dienstlicher Bezug besteht. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn der Soldat in Uniform handelte oder durch Abzeichen, Aussagen oder Gesten eindeutig als Soldat zu erkennen war. War er das nicht, scheidet Disziplinarrecht dem Grunde nach aus. Erst im Strafverfahren wird das Ganze durch die StA an den zuständigen WDA gemeldet. Förderlich ist das sicher nicht!

"Einfache" Körperverletzung ist heute ein Privatklagedelikt geworden. Wenn nicht das "öffentliche Interesse" festgestellt wird, wird auf den Privatklageweg verwiesen.
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