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Wiedereinstellung angestrebt : einige Fragen.

Begonnen von Blacki, 23. Juni 2018, 09:10:41

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BSG1966

Zitat von: Blacki am 23. Juni 2018, 16:50:03
Ihr wiederkehrendes gepolter in Threads ist, soweit ich das überblicke, schon oft von den Thread Erstellern angeprangert worden.
Ich reihe mich gern in diesen illustren Kreis mit ein,

kein Problem.

Zitat
wenn Sie nichts zur Beantwortung der Fragen beizutragen haben suchen Sie sich doch bitte einen anderen Sandkasten.

Ihre Bitte in allen Ehren, aber in meinen Augen tut das schon was zur Sache wenn ich den Anschein habe dass wieder völlig an der Realität vorbei geplant wird.

Zitat
Die Bundeswehr ist nicht meine letzte Hoffnung und so ist es, zumindest für jeden klar denkenden Menschen, doch völlig nachvollziehbar das eine Verpflichtung für mich nur und ausschließlich in Frage kommt wenn sie sich auf genau diesen DP bezieht.
Was mal irgendwann sein wird aufgrund von dienstlichen Erfordernissen sieht man wenns soweit ist.

Relevant ist doch, was IST, nicht, was irgendwann einmal sein wird. Sie verpflichten sich für x Jahre und so lange hat Sie der Dienstherr am Sack und kann, wenn Sie sagen "ich will aber nicht" einfach sagen - "Doch."
Verstehen Sie, der heimatnahe Baustein ist nichts was zwingend auf immer und ewig Bestand hat! Da kann es Umstrukturierungen geben oder andere Gründe.
Wenn Sie mit einer Versetzung nicht einverstanden sind, sich aber auf X Jahre verpflichtet haben und Beschwerde und Co keinen Erfolg gebracht haben, dann MÜSSEN Sie sich versetzen lassen, die Tatsache dass der Dienstposten für Sie persönlich einstellungsentscheidend war, ist dann nicht relevant.
JETZT IM MOMENT bewirbt sich ein Jeder bei der Bundeswehr, und wenn ich schreibe, Ihr Ansatz sei nicht zuende gedacht, dann können Sie das annehmen oder aber

Zitat
Zitat von: BSG1966 am 23. Juni 2018, 15:26:37
nicht wenn, wie ich schrob, dienstlicher Erfordernisse dies notwendig machen!

Es geht doch nicht darum dass hier beliebig hin und hergeschoben würde. Die Einstellung, "ich geh zur Bundeswehr, aber nur auf den und den heimatnahen Dienstposten" ist jedenfalls grundsätzlich nicht bis zum Ende gedacht!

Ich wüsste nicht was daran nicht zu Ende gedacht ist.  Wenn ich mir einen AG suche interessiert mich grundsätzlich zu aller erst mal was dieser mir bietet.
In dem Fall ist der Heimatnahe DP einer der Bausteine die das ganze überhaupt erst als Option möglichen machen.
Und Gott sei dank entscheiden Sie nicht ob die Einstellung die richtige ist.

Wenn DAS Ihre Standardreaktion ist wenn man Ihnen nicht nach dem Mund redet und auch mal Sachen aufzeigt, die Ihnen vielleicht nicht ganz in den Kram passen, dann, um Sie selbst zu zitieren - suchen Sie sich doch bitte einen anderen Sandkasten. Und ja, damit meine ich Arbeitgeber.

LwPersFw

ZitatDas bedeutet meine Jungs bleiben bei meiner Kasse wenn ich diese Informiere und eine zusätzliche Versicherung abschliesse.
Diese zusätzliche, Versicherung benötige ich aber ohnehin aufgrund meines Lebensalters um die Option gesetzliche Versicherung bei Renteneintritt zu wahren?

Was mir noch nicht ganz klar ist, reicht die Versicherung bei der gesetzlichen oder benötige ich auch die Anwartschaft der PKV. Stichwort volle Erstattungshöhe.


Wenn Sie die Option - Freiwillige Mitgliedschaft ohne Leistungsbezug (für Sie) + Familienversicherung (für die Kinder) - wählen wollen,
mach dies Sinn, da dann auch die Dienstzeit als Mitgliedschaft in der GKV gilt, wenn es um die Frage Zugang zur KVdR geht.

Sollten die zum 01.01.2019 geplanten gesetzlichen Änderungen, bzgl. Krankenversicherung für SaZ nach DZE, nicht noch bzgl. der
Problematik KVdR angepasst werden, stellt dies m.E. eine sachgerechte Option dar.


Wenn die Familienversicherung auch nach DZE Bestand haben soll, müssen Sie sowieso in der GKV versichert bleiben.
Deshalb erübrigt sich m.E. die Frage Anwartschaft in der PKV.

Wenn Sie sich aber alle Optionen offen halten wollen ... eine "kleine" Anwartschaft kostet unter 10 € / Monat...

Auch hier muss man ja abwarten, was letztlich zum 01.01.2019 gesetzlich in Kraft treten wird.


ZitatWenn ich den Post vom 27.11 bzw. das verlinkte Dokument richtig deute, und nur von Pflichtanrechnungen ausgehe. (2 Jahre SAZ + 3 Jahre im verwendbaren Beruf) komme ich also auf Stufe 2. Richtig?

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQryCDAwcXUyDXR2DQowNAoz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmmFqph-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAp-nxcA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Blacki

Zitat von: BSG1966 am 25. Juni 2018, 08:17:37
Wenn DAS Ihre Standardreaktion ist wenn man Ihnen nicht nach dem Mund redet und auch mal Sachen aufzeigt, die Ihnen vielleicht nicht ganz in den Kram passen, dann, um Sie selbst zu zitieren - suchen Sie sich doch bitte einen anderen Sandkasten. Und ja, damit meine ich Arbeitgeber.

Das einzige was Sie tatsächlich aufzeigen ist das Sie nicht damit leben können das Ihre faktisch Inhaltlosen Beiträge niemand benötigt.
Die Realität ist das ich mich auf einen DP bewerbe, Realität ist das dieser DP zum aktuellen Zeitpunkt bestehend ist. Ob das mal nicht mehr so sein wird und welche Folgen das konkret hat (Versetzung, Umzug usw.) ist aktuell völlig gleich und war auch keine meiner Ausgangsfragen.


Zitat von: LwPersFw am 25. Juni 2018, 10:40:45
ZitatDas bedeutet meine Jungs bleiben bei meiner Kasse wenn ich diese Informiere und eine zusätzliche Versicherung abschliesse.
Diese zusätzliche, Versicherung benötige ich aber ohnehin aufgrund meines Lebensalters um die Option gesetzliche Versicherung bei Renteneintritt zu wahren?

Was mir noch nicht ganz klar ist, reicht die Versicherung bei der gesetzlichen oder benötige ich auch die Anwartschaft der PKV. Stichwort volle Erstattungshöhe.


Wenn Sie die Option - Freiwillige Mitgliedschaft ohne Leistungsbezug (für Sie) + Familienversicherung (für die Kinder) - wählen wollen,
mach dies Sinn, da dann auch die Dienstzeit als Mitgliedschaft in der GKV gilt, wenn es um die Frage Zugang zur KVdR geht.

Sollten die zum 01.01.2019 geplanten gesetzlichen Änderungen, bzgl. Krankenversicherung für SaZ nach DZE, nicht noch bzgl. der
Problematik KVdR angepasst werden, stellt dies m.E. eine sachgerechte Option dar.


Wenn die Familienversicherung auch nach DZE Bestand haben soll, müssen Sie sowieso in der GKV versichert bleiben.
Deshalb erübrigt sich m.E. die Frage Anwartschaft in der PKV.

Wenn Sie sich aber alle Optionen offen halten wollen ... eine "kleine" Anwartschaft kostet unter 10 € / Monat...

Auch hier muss man ja abwarten, was letztlich zum 01.01.2019 gesetzlich in Kraft treten wird.


ZitatWenn ich den Post vom 27.11 bzw. das verlinkte Dokument richtig deute, und nur von Pflichtanrechnungen ausgehe. (2 Jahre SAZ + 3 Jahre im verwendbaren Beruf) komme ich also auf Stufe 2. Richtig?

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQryCDAwcXUyDXR2DQowNAoz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmmFqph-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAp-nxcA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056

Danke !

F_K

@ Blacki:

Du solltest EHRLICH sein - du musst bei einer Verpflichtung deine Bereitschaft zur deutschlandweiten Versetzung und weltweiten Einsätzen schriftlich erklären, das ist Teil des Berufsbildes.

BSG1966

Zitat von: F_K am 25. Juni 2018, 13:57:28
@ Blacki:

Du solltest EHRLICH sein - du musst bei einer Verpflichtung deine Bereitschaft zur deutschlandweiten Versetzung und weltweiten Einsätzen schriftlich erklären, das ist Teil des Berufsbildes.

Danke!!!!!

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