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Kraftfahrer B Mindestnutzungszeit "umgehen"

Begonnen von Ondre, 10. September 2018, 18:19:44

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Ondre

Wir hatten heute folgende Diskussion. Soldat FWDL soll als Kraftfahrer B ausgebildet. Problem ist aber, dass nach Lehrgangsende noch eine Restdienstzeit von 10 Monaten vorhanden sein muss. Kann nun eine Sondergenehmigung erteilt werden, der die Mindestnutzungszeit ausserkraft setzt und der Soldat mit beispielsweise 9 Monaten Restdienstzeit an diesem Lehrgang teilnehmen darf? Der FWDL ist bereits auf maximal 23 Monate festgesetzt.

F_K

Komplette Neuausbildung oder BFo?

Der "neue" FWDL bietet die doppelte Nutzungszeit ...    ;)

Ondre

Neubaubildung! Was meinst du mit "neuem" FWDL?  Maximale Verpflichtung ist doch hier 23 Monate und hat sich das mittlerweile auch schon wieder geändert?


F_K

Ein anderer, "neuer" FWDL der nach der GA in die Einheit kommt, der hat noch 20 Monate Restdienstzeit, nach Ausbildung noch 19 Monate.

Ondre

Man möchte aber gerade den FWDL auf Lehrgang schicken, welcher eben nicht die erforderliche Restdienstzeit hat.

F_K

Was "man" möchte, ist egal, der Dienstherr hat sich in der Frage positioniert.

KlausP

Zitat... Der FWDL ist bereits auf maximal 23 Monate festgesetzt. ...

Das ist er doch schon seit Diensteintritt. FWDL erhalten doch keine Zwischenfestsetzung auf 6 Monate wie SaZ Mannschaften.

Soll der FWDL in Ihrem Beispiel auf "B Anfänger"? Dann wird es wohl eher keine Ausnahmegenehmigung geben.

Zitat von: Ondre am 10. September 2018, 18:40:27
Man möchte aber gerade den FWDL auf Lehrgang schicken, welcher eben nicht die erforderliche Restdienstzeit hat.

Dann soll derjenige, der das will, sich auch um die Ausnahmegenehmigung kümmern. Ohne diese Genehmigung würde ich als Spieß den Soldaten nicht zum Lehrgang in Marsch setzen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pericranium

Zitat von: KlausP am 10. September 2018, 18:44:37
Zitat... Der FWDL ist bereits auf maximal 23 Monate festgesetzt. ...

Das ist er doch schon seit Diensteintritt. FWDL erhalten doch keine Zwischenfestsetzung auf 6 Monate wie SaZ Mannschaften.


Außer er hat während des FWD verlängert und war davor auf weniger als 23 Monate festgesetzt  :D

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Die Restnutzungsdauer wird per SAP geprüft - und ausserdem gibt es Rangfolgen.

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