Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Lehrgang bestätigt --> Flüge im Vorfeld buchen ?

Begonnen von Jamez, 02. September 2018, 12:07:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Jamez

Schönen guten Tag zusammen,


Ich bin demnächst auf einen drei Monatigen Lehrgang ca. 800 Km von zu Hause aus entfernt und würde gerne jedes Wochenende in die Heimat fliegen. Selbstverständlich möchte ich gerne ein bisschen sparen und daher die Flüge so früh wie möglich buchen.

Der Lehrgang ist bestätigt, habe die Kommandierung vor mir liegen und bereits unterschrieben, der Lehrgang soll stattfinden. Was passiert, wenn ich jetzt die Flüge für jedes Wochenende buche und der Lehrgang abgesagt wird oder ich doch auf einen anderen Lehrgang kommandiert werde?

Werden mir die Flugkosten erstattet oder bleibe ich selbst darauf sitzen ?


MfG


wolverine

Hatten wir letztens erst hier im Forum. Da gibt es wohl keine Erstattungsmöglichkeit. Nur getätigte Reisen werden bezahlt. So das Ergebnis aus der Erinnerung; nachgeprüft habe ich das aber nicht.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Genau - zumindest wenn es um private (Heim-) Fahrten geht.

Handelt es sich um eine angeordnete Dienstreise, die dann abgesagt / geändert wird, dann trägt natürlich der Dienstherr die Reisekosten (übers Travel Management).

Jamez

Hmm, das ist ein bisschen Doof, d.h. am besten bis zum ersten Lehrgangstag warten und dann erst buchen :/


Danke für die schnellen Antworten

Al Terego

Na ja, kommt drauf an wie hoch die Sparmöglichkeiten sind. Ich hatte schon Flüge, die bei entsprechendem Vorlauf unter 20 Euro gekostet haben und da lohnt sich das Risiko schon.

S1NCO


jk3

Bei den Reiserücktrittsversicherungen aber unbedingt das Kleingedruckte lesen, teilweise reicht schon eine nachgewiesene Erkrankung für eine Erstattung nicht mehr aus..

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau