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Promotion neben dem Dienst?

Begonnen von Ceeya, 16. Dezember 2018, 21:55:00

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Ceeya

Guten Abend,

welche Erlasse/Vorschriften gibt es in Bezug auf "Promovieren neben dem Dienst"?

Hintergrund:
Ich habe mein Studium beendet und überlege neben dem Dienst im Sinne eines Fernstudiums zusätzlich zu promovieren.
Ich würde mich zu gern erst einmal rechtlich damit beschäftigen, bevor ich weitere Schritte tätige.

Aktuell gehe ich davon aus, dass dies meldepflichtig sein wird. Aber ermöglicht mir der Dienstherr dies überhaupt? 
Mein Ziel ist es, die Promotion außerhalb der Dienstzeiten durchzuführen. Geht ja auch nicht anders.

Einen schönen Abend wünsche ich

BSG1966

Sie können in Ihrer Freizeit tun und lassen, was Sie wollen. Wenn Sie in Ihrer Freizeit promovieren, müssen Sie das auch nicht melden. Wenn Sie die Promotion erfolgreich abgeschlossen haben, dann schon.

Was anderes ist es, wenn Sie eine bezahlte Doktorandenstelle haben - dann ist das ein Nebenjob, der zu melden ist.

Es empfiehlt sich grundsätzlich aber, es nicht zu "melden", aber mit Vorgesetzten darüber zu sprechen, gerade wenn es darum geht, irgendwann mal Urlaub oder Dienstausgleich zu nehmen, weil es die Promotion erforlderlich macht - dann stößt man da eher auf Verständnis.

Tasty

Zitat von: Ceeya am 16. Dezember 2018, 21:55:00
Ich habe mein Studium beendet und überlege neben dem Dienst im Sinne eines Fernstudiums zusätzlich zu promovieren.
Aktuell gehe ich davon aus, dass dies meldepflichtig sein wird.
Ich fände es in der Tat spannend und interessant, wie Du zu diesem Schluss kommst..gern auch per PN, wenn Du es nicht öffentlich ausbreiten magst.

ZitatMein Ziel ist es, die Promotion außerhalb der Dienstzeiten durchzuführen. Geht ja auch nicht anders.
Warum sollte das nicht anders gehen? Ich habe den Eindruck, dass Du ziemlich voreingenommen bist.

FoxtrotUniform

Als OffzTrDst ist es durchaus möglich(!) seine Dienstzeit zu verlängern und an einer UniBw als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu promovieren. Ansonsten wurde zu den Meldemodalitäten bereits alles dargelegt. Nebenberuflich kommt dies regelmäßig mal vor, wobei die hohe Zeitintensität (Mediziner mal außen vor ;-) ) gegenüber einem Studium nicht zu vernachlässigen ist.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Tasty

Zitat von: Ralf am 17. Dezember 2018, 09:50:59
Hinsichtlich der WiMa wäre der Erlass C-1345/5 zu beachten.

Du siehst, Ceeya, das geht auch in Vollzeit und hauptberuflich 😉  und Du wärest wahrlich nicht der Erste und Einzige.
Um welches Fach und Thema geht's denn überhaupt?

Ceeya

Ich bin im Moment noch in der Phase der "Orientierung". Daher bin ich gerade noch dabei, mich über Wege und Möglichkeiten zu informieren, um neben dem Dienst zu promovieren. Dass die UniBw eine Promotion anbietet, weiß ich bereits. Allerdings ist es, aufgrund der DP, noch ein weites Stück bis dahin. Deswegen erkundige ich mich, jetzt schon, an anderen Universitäten, um am Ende abzuwägen. Die Zeitintensität kann ich grob erahnen.

Bzgl dem Fokus des Meldens: Naja eigentlich hatte ich das nur erwähnt, weil es anscheinend mal Studenten gab, die während des Studiums ein Zweitstudium machen wollten, dies aber per se nicht zugelassen ist/war (Komplett andere Sachlage, ich weiß). Ich wollte einfach nur herausfinden, ob es Formalien gibt, an die ich gar nicht gedacht habe. Dem ist anscheinend nicht so, von daher hat sich das erledigt. 

Thema/Fachrichtung: Thematisch ähnliche Richtung wie ich es im Studium hatte
Aufgrund der Anonymität werde ich die Fachrichtung o.ä., hier im Forum, nicht erwähnen. (Per PN gerne - vllt bringt ja der Erfahrungsaustausch auch noch was :))

Danke für die Antworten!

ulli76

Ein anderes Studium während des dienstlich bezahlten Studium ist was anderes- da sollst du ja lernen und das Hauptstudium ist in der Regel schon fordernd genug.

Was du neben dem NORMALEN Dienst in deiner Freizeit machst, ist weitestgehend dir überlassen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Maj a.D.

Zitat von: Ceeya am 16. Dezember 2018, 21:55:00

Aktuell gehe ich davon aus, dass dies meldepflichtig sein wird. Aber ermöglicht mir der Dienstherr dies überhaupt? 
Mein Ziel ist es, die Promotion außerhalb der Dienstzeiten durchzuführen. Geht ja auch nicht anders.

Einen schönen Abend wünsche ich

Als StffChef hatte ich einen jungen OLt, der nebenher promovierte. Rechtlich sprach nichts gegen die Promotion, solange es sich außerhalb der Dienstzeit abspielte. Wir hatten ein (mit dem Kdr besprochenes) Agreement, dass er seine Überstunden "ansparen" kann, um in der heißen Phase kurz vor Abgabe der Arbeit dann massiv Stunden abbauen kann. Der Termin für die Abgabe wurde natürlich mit dem Vorhabenplan des Verbandes im Blick gemeinsam mit der Uni festgelegt.

Praktisch habe ich keinerlei negative Auswirkungen auf die dienstliche Leistung des Soldaten verspürt, ganz im Gegenteil, die Motivation war hoch und das Thema war mehrfach Teil einer Offz Weiterbildung auf Stff- und Verbandsebene. Win-Win Situation.

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