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Hilfe bei Überstunden / Stunden ausbezahlen lassen

Begonnen von Stahlbart, 06. November 2018, 18:03:55

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Gast1

@TomTom2017: Ich hatte folgende Info:

Reservisten erhalten je Überstunde einen Satz von 10,70 Euro (Mannschaften bis Hauptgefreiter), 11,89 Euro (Stabsgefreiter bis Hauptfeldwebel), 16,33 Euro (Stabsfeldwebel bis Hauptmann) bzw. 22,49 Euro (Major bis Oberst). Dieser Vergütungsanspruch besteht übrigens rückwirkend ab dem 1. Januar 2016

Stand 2017

TomTom2017

Ähm, und wie kommt man jetzt auf den Thema Reservist?  :o Hab ich was überlesen? ::)

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat von: Gast1 am 16. Dezember 2018, 11:52:01
@TomTom2017: Ich hatte folgende Info:

Reservisten erhalten je Überstunde einen Satz von 10,70 Euro (Mannschaften bis Hauptgefreiter), 11,89 Euro (Stabsgefreiter bis Hauptfeldwebel), 16,33 Euro (Stabsfeldwebel bis Hauptmann) bzw. 22,49 Euro (Major bis Oberst). Dieser Vergütungsanspruch besteht übrigens rückwirkend ab dem 1. Januar 2016

Stand 2017

Von Reservisten war doch bisher überhaupt nicht die Rede und wie kommen Sie selbst damit auf 4 € netto die Stunde?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Ich habe mal 2 Themen zusammengeführt... und empfehle das Lesen auch der älteren Beiträge...

Vor allem zum Punkt wer für was zuständig ist...

Auch ist zu beachten... die Differenzierung zwischen

+ angeordneter Mehrarbeit im Grundbetrieb
und
+ Tätigkeiten in den Ausnahmetatbeständen

Gerade im Bereich der SAZV muss man genau definieren, worüber man redet !!!

Und ja ... DzuZ gibt es immernoch... und ist von Amts wegen zu zahlen...also ohne Zutun des Soldaten !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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