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TG berechtigt nach Trennung & TG = Fahrtkostenersatz?

Begonnen von Minime, 26. Dezember 2018, 09:45:36

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Minime

Guten Tag,

Soldat hat sich von der Familie getrennt (65 km zur Kaserne), hat als neue Meldeadresse sein Elternhaus angegeben (72 km zur Kaserne), schläft aber seit der Trennung bei der Kameradin und neuen Freundin (gleicher Standort wie Kaserne).

Frage:
Ist er TG berechtigt?
Welche Zuschläge bekommt er sonst noch?
Ist TG mittlerweile das Gleiche wie Fahrtkostenersatz (so wird es behauptet)?

Andi8111

(unter Ausklammerung der moralischen Aspekte...)

War er vorher TG berechtigt?

- Wenn nicht, dann ist der privat veranlasste Wechsel des Hauptwohnsitzes kein Anspruchsgrund für TG.

- Wenn ja, kann er zwar TG beantragen, wird aber wohl mangels anerkannter Wohnung keines bekommen. (Die genauen Umstände aufgrund mangelnden Angaben mal außer Acht gelassen; aber ich denke, er hat keine Wohnung im Sinne des BRKG.)


Al Terego

Du solltest Dir lieber einen Anwalt nehmen und nicht hier in verschiedenen Threads nach allen möglichen Dingen nachfragen. Da wir alle nicht den Gesamtzusammenhang kennen (was auch gut so ist), wirst Du immer nur Bruchstücke zusammenbekommen, die im konkreten Fall evtl. ganz anders zu bewerten sind.

Minime

Die Fragen stelle ich für mich, aber Danke trotzdem.

Die Anwältin ist natürlich schon eingeschaltet.

funker07

Wenn er keine Familienwohnung mehr hat, von der er getrennt ist, dürfte er eigentlich nicht TG-berechtigt sein.
Was er tatsächlich angibt und beantragt und demnach vielleicht bekommt, lässt sich so nicht sagen.
Hierzu bedarf es eines Anwalts o.Ä., der Ahnung von der Sache UND Akteneinsicht hat.

Die Fahrtkosten sind ein Teil, wofür das TG gezahlt wird.
Wenn die Frage darauf hinausläuft, was dein Ex außer der normalen Besoldung noch bekommt: Da sehe ich so nix.
Für den Rest (Elokazulage?) braucht man mehr Details.

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