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Sonderurlaub wegen Abiturfeier/Nachprüfung

Begonnen von Möchtegern, 15. Januar 2019, 21:18:05

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Maj a.D.

Offensichtlich hat immer noch keine Absprache zwischen den Kultusministerium und dem BMVg stattgefunden, denn genau dieses Problem ist bei meinem Dienstantritt 1994 auch schon aufgetreten.

Die Schüler aus BaWü waren bis Ende Juli noch Schüler, trotz bestandener Abiturprüfung Ende Juni und hatten im Juli noch eine oder zwei Pflichtveranstaltungen: einerseits die offizielle Zeugnisübergabe und ggf. weitere (!) mündliche Prüfungen. Hierbei war in der Regel die +/- 3 Punkte Regel ausschlaggebend, also wer den Schnitt der beiden letzten Schuljahre im Prüfungsfach um 3 Punkte unter- oder überschritten hat, MUSS (!) zur mündlichen Prüfung antreten, auch wenn unabhängig von der Prüfungsleistung das Abitur schon bestanden ist.
Das konnte man ggf. ja noch beeinflussen, aber in den Fremdsprachen griff die ZUSÄTZLICHE Regelung, dass, wenn nicht 25% der Schüler so mündlich geprüft wurden, dann durch Los (!) weitere Schüler zur mündlichen Prüfung antreten müssen, bis die Quote von 25% erreicht wurde. Mich hatte das Los (meine Note wich nur um +1 ab) auch getroffen, aber da diese Prüfungen in einem Zeitkorridor waren, hat es mich zum Glück noch am Donnerstag vor dem Dienstantritt erwischt.

Mir ist ein Kamerad aus unserer AGA (hieß damals noch so) bekannt, der gleich in der ersten Woche, zurück an die Schule musste. Ende Juli musste ich dann ebenfalls zu einer Schulveranstaltung, da erst dort meine offizielle Schulentlassung stattfand. Zum Dienstantritt konnte ich nur einen Zweizeiler über das erfolgreiche Ablegen der Abiturprüfungen vorlegen; das Zeugnis zur Vervollständigung der Akte wurde dann nachgereicht.

BulleMölders

Zitat von: Maj a.D. am 16. Januar 2019, 08:52:41
Offensichtlich hat immer noch keine Absprache zwischen den Kultusministerium und dem BMVg stattgefunden

Die Absprachen müssten ja auch mit 16 Ministerien getroffen werden, denn Bildung ist ja Ländersache.

Andi

Und ist nunmal auch abhängig von der Verschiebung im Schuljahr durch die unterschiedlichen Ferienzeiträume und die sind ganz offensichtlich relevanter, als der seit Jahrzehnten fixe Dienstantritt zum 1.7. bei der Bundeswehr. Das hat schon zu Zeiten der praktizierten Wehrpflicht niemanden interessiert, also wird es das jetzt wohl erst recht nicht.

Gruß Andi
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OSB

Das war schon zu meiner Zeit das Problem, da auch in Bayern das Schuljahr regulär bis Ende Juli läuft. Da gab es zwecks Ausschulung einen Tag im Juli frei und das war es dann gewesen.

Manche Dinge ändern sich wohl nie.

Möchtegern

Erstmal danke für die vielen Beiträge!

Ich habe heute nochmal mit dem Einplaner in Köln gesprochen und wir kamen zu folgendem Ergebnis:

Sollte die Nachprüfung wirklich am 1.7 stattfinden, soll ich mich nochmal bei ihm melden und der Dienstantritt wird einfach auf den 8.7 verschoben.

LG 

Ralf

Das ist dann ein größeres Problem.
Die Dienstzeit rechnet dann nicht wie bei den anderen auf den 01.07. zurück. Alle Beförderungen sind dann später und sind nicht mit denen deiner OA-Crew. Darüber hinaus ist es nicht zulässig, weil Einstellungen zum 01. bzw. zum 16. erfolgen müssen.
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KlausP

Wie kommt der Einplaner auf so eine windige Aussage? (Rein rhetorische Frage, ich weiß, dass du das nicht beantworten kannst  ;))
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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