Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Schwebendes Ermittlungsverfahren

Begonnen von Domnik1707, 07. März 2019, 13:01:14

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Domnik1707

Sehr geehrte Damen und Herren,

nächste Woche Dienstag habe ich meinen Eignungstest für die Laufbahn zum Feldwebel im Truppendienst. Vor wenigen Tagen erhielt ich eine polizeiliche Vorladung zur Anhörung als beschuldigten wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Rahmen von Ermittlungen gegen eine weitere Person entstanden wohl Verdachtsmomente die darauf schließen lassen, dass ich Umgang mit BtM habe, oder hatte. Diese Verdachtsmomente sind nun 5 Monate her. Ich wurde also noch nicht angeklagt sondern soll erst mal nur angehört werden. Mir ist klar, dass hier wahrscheinlich kein Rechtsberater aktiv sein wird. Dennoch würde ich gerne eure Einschätzung dazu hören, ob ich dies beim Eignungstest nächste Woche überhaupt angeben soll und ob es mich in meinem lang gewünscht- und überlegten  Vorhaben zur Bundeswehr zu gehen hindern wird.

Ich hoffe auf zahlreiche Einschätzungen.

Freundliche Grüße.

LwPersFw

Zitat von: Domnik1707 am 07. März 2019, 13:01:14

... ob ich dies beim Eignungstest nächste Woche überhaupt angeben soll und ob es mich in meinem lang gewünscht- und überlegten  Vorhaben zur Bundeswehr zu gehen hindern wird.


Sie haben im Bewerbungsbogen die Frage nach u.a. laufenden polizeilichen Ermittlungsverfahren beantwortet.

Zum damaligen Zeitpunkt richtigerweise mit "Nein".

Sie haben sich mit der Unterschrift unter den Bewerbungsbogen aber auch verpflichtet, u.a. diesbezügliche Änderungen dem KC/AC mitzuteilen.

Aussagen zur Auswirkung auf das Prüfverfahren sind hier reine Glaskugel und unnütz ... da nur die Bewertung/Entscheidung des KC/AC maßgeblich ist.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Du hast DICH verpflichtet, solche Änderungen in Deinen Verhältnisse unverzüglich anzugeben - also mach das ...


... ansonsten wird dies als (versuchter) Einstellungsbetrug bzw. Pflichtverletzung gewertet werden, die Dich vom Bewerbungsverfahren aussschliesst.

Viel Erfolg.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau