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Wehrmedizinischen Begutachtung gem. A1-831/0-4000

Begonnen von Stabssoldat, 12. Mai 2019, 09:53:50

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Stabssoldat

Liebe Kameraden,
ich bin auf einem Stabsdienst-DP beordert und wurde 2017  untersucht. In der o.g. Richtlinie wird ausgeführt, dass ich faktisch nie wieder untersucht, sondern nur noch befragt werde. Ist mein Verständnis korrekt? Vielen Dank!

Anbei die Auszüge:

"Sind seit dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst oder der letzten Dienstleistung mehr als zwei Jahre
vergangen, erfolgt vor der Heranziehung eine Anhörung der Reservistin bzw. des Reservisten durch das
zuständige Karrierecenter der Bundeswehr (KarrC Bw)"

weiterhin
"Bei einer Dienstleistung mit körperlicher Belastung ist eine Begutachtung auf Verwendungsfähigkeit
durchzuführen, wenn die letzte Grunduntersuchung bzw. Verwendungsfähigkeitsuntersuchung mehr als drei
Jahre zurückliegt.(...)"

"Bei einer Dienstleistung (...), bei der von der Reservistin bzw. vom
Reservist keine körperlichen Belastungen abverlangt werden (z.B. Stabsdienst), ist die Begutachtung auf
eine truppenärztliche Befragung zu begrenzen"



F_K

Solange bei der Befragung keine Anhaltspunkte auftauchen oder offensichtlich sind - es gibt ja Meldepflichten.

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