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Änderung der IGF-Weisung

Begonnen von ulli76, 27. Februar 2013, 19:58:43

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tarekIT

Aus dem DOSB Prüfungswegweiser 2019
Zitat6.3.2
25  m  Schwimmen
Bestimmungen:
[...] Die  Wahl  der  Schwimmart ist  freigestellt. [...]

Bzgl. Kleiderschwimmen macht weder die im Vorpost furch LwPersFw bereits zitierte A1-224/0-1 noch die Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen Einschränkungen zum Schwimmstil.
Ich würde den Durchführenden einfach mal freundlich Fragen auf welcher Grundlage er dir den Stil vorgibt.
,,Die Nachrichtentruppe hat es schwer. Sie stinkt nicht, sie knallt nicht, dass es sie überhaupt gibt, merken die meisten Leute erst, wenn sie nicht mehr funktioniert."
- General Erich Fellgiebel

F_K

(Ich bin DSA Abnehmer und Trainer C):

Schwimmarten werden, wenn "gewollt", explizit vorgegeben und dann darf auch nicht der Schwimmstil gewechselt werden und es gibt weiterführende Regeln, wie der Stil auszuführen ist.

(Beispiel: Rückenschwimmen, ausschließlich mit Beingrätschschwung ohne Benutzung der Arme - und festzustellen, ob ausreichend Kraft / Geschwindigkeit zum Retten vorhanden ist).

Wird kein Schwimmstil vorgegeben (wie beim DSA oder Kleiderschwimmen), darf man sowohl den Schwimmstil beliebig oft wechseln als auch einen "eigenen" Schwimmstil präsentieren.

Also, wie tarekIT richtig sagt - nachfragen, Quellen nenen lassen, sich beschwert fühlen ...

Ansonsten: Schwimmen lernen - die Schwimmzeiten sind grotig.

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