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Trennungsgeldberechnung mit Fragezeichen

Begonnen von Nico_W, 30. Mai 2019, 19:19:35

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Nico_W

Hallo Kameraden,

ich habe letzten Monat zum ersten mal TG und Reisebeihilfe bekommen.
In der Abrechnung stand dann bei TG 8,37 € anstatt 12,56 €. Laut Refü
liegt das daran, dass Verpflegung abgezogen wird obwohl ich SaZ bin und
daher selbst Verplege (Verpflegungskarte). 12,56 € weil ich verheiratet bin
und Kinder habe. Das nächste ist für Freitag werden nur 5,07 € berechnet bzw. Für die Tage wo Heimreise ist und für Sonntags ( zurück in die Kaserne) 12,07 €.

Kann mir jemand dieses Durcheinander erklären, mit der Antwort vom Refü gebe ich mich nicht wirklich zufrieden, zum anderen wird für die Tage im Feld die Verpflegung separat abgezogen.

MfG
Nico

Tasty

Zitat von: Nico_W am 30. Mai 2019, 19:19:35
....mit der Antwort vom Refü gebe ich mich nicht wirklich zufrieden, ....

Welche Antwort hat Dein ReFü Dir denn gegeben?

Nico_W

Der Refü sagte, dass das mit der Verpflegung zu tun hat. Kurz gesagt an den Standorten  wo es eine Truppenküche gibt und ich in der Kaserne übernachte, gibt es an TG halt nicht die 12,56 € sondern die 8,37 €.

Das ganze erscheint mir nicht wirklich logisch da ich, wie schon geschrieben SaZ bin und somit selbst verpflege.

KlausP

Googeln Sie doch einfach mal nach der Trennungsgeldverordnung und lesen Sie selbst nach. Da steht doch genau drin, unter welchen Voraussetzungen das TG wie gekürzt wird. Vermutlich wurde das aber auch im Forum schon mehrfach erklärt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

#4
Das Urteil ist schon älter... deshalb sind genannte Beträge nicht zu beachten...

Auch die Rechtsgrundlagen haben sich z.T. geändert...


Was aber gilt ... sind die grundsätzlichen Erläuterungen des Gerichts...

...was...warum...wie viel... gekürzt wird

https://openjur.de/u/350333.html


Grundaussage:

Wird Geneinschaftsverpflegung gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt....

...wird das Trennungstagegeld gekürzt.

Ob der Betroffene die GM gegen Bezahlung real nutzt ... spielt keine Rolle.
Es genügt das es möglich ist.


Auszug:

"Vielmehr genügt es den Anforderungen des Gesetzes, wenn der Soldat die Möglichkeit hat, an der Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen, ohne hierzu gem. § 18 Soldatengesetz verpflichtet zu sein.

Das ergibt sich bereits daraus, dass § 4 Abs. 5 TGV nicht auf den Geschehensablauf im konkreten Einzelfall, sondern auf Erfahrungswerte zum Kostenaufwand in gleichartigen, typischen Fällen abstellt.
§ 4 Abs. 5 TGV geht von einer generalisierenden Betrachtungsweise aus; diese erfordert nicht, dass im konkreten Abrechnungsfall tatsächlich geringere Aufwendungen als allgemein üblich entstanden sind,
sondern stellt darauf ab, dass geringere Aufwendungen erfahrungsgemäß und typischerweise anfallen."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

noch als Ergänzung...

Geregelt in A-2212/1

Nr. 505 bis 508 und Anhang 11.2
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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