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Verkürzung der Probezeit - Seiteneisntieg

Begonnen von Steffi4711, 05. Januar 2024, 07:45:05

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Steffi4711

Hallo und guten Morgen liebes Forum,

derzeit bin ich als Seiteneinsteigerin ROSín in der 3 jährigen Probezeit.
Nun hat mir ein Kollege gesagt, der ebenfalls als SE und ROS einstieg, dass seine Probezeit auf Antrag seines Chefs auf 2 Jahre verkürzt wurde.
Wie das genau ging wüsste er allerdings auch nicht?

Kennt sich hier ggf. jemand bei so einem Procedere aus? Die Vorschrift ist da sehr schwammig.

GLG,
die Stefanie

Al Terego

§ 7 - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

...
(6) Die Probezeit kann um höchstens ein Drittel gekürzt werden, wenn die Beamtin oder der Beamte in der Probezeit erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbringt und die Laufbahnprüfung mit einer besseren Note als "Befriedigend" bestanden hat.
...

Steffi4711

Ganz lieben Dank, aber bei einer Einstellung mit höherer Amtsbezeichnung gibt es keine Laufbahnprüfung und keine Ausbildung.
ich bin 3 Jahre in einer probezeit und werde dann auf Lebenszeit verbeamtet.

Aber auch wenn ich eine LB-Prüfung hätte, wird mir aus dem § nicht klar, wie so etwas angestellt wird. Formloser Antrag? Antrag durch Vorgesetzte?


Al Terego

Sprich doch mit Deinem Vorgesetzten, ob er eine Verkürzung befürworten würde. Wenn er (oder sie) dies positiv sieht, dann einfach einen formlosen Antrag stellen und sehen was herauskommt.

Nachtmensch

Rufe deinen Personalsachbearbeiter an und frage, ob es die Möglichkeit gibt. Im gD wird das sehr oft bei Seiteneinsteigern mit Berufserfahrung praktiziert. Die starten als Oberinspektor, bekommen bei den Erfahrungsstufen ihre förderlichen Zeiten angerechnet und wenn alles so weit passt, werden sie pünktlich nach einem Jahr zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Anwaerter1234

Zu der Einstellung als ROI eine Frage: Ist es also üblich, dass vorhandene Erfahrungszeiten z.B. als Tarifbeschäftigter üblicherweise angerechnet werden?

Nachtmensch

Ja sie werden angerechnet, sie müssen allerdings wenn ich mich richtig erinnere auf der gleichen Ebene erbracht worden sein. Wenn vorher für die Ausübung der Tätigkeiten ein Studium notwendig gewesen ist, so sollte die Zeit angerechnet werden können. Man möge mich korrigieren, das Zauberwort ist einschlägige Berufserfahrung.

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