Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Sonderurlaub bei Hochzeit vom Bruder

Begonnen von Steve14, 25. August 2019, 10:54:27

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Steve14

Hallo,

Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Und zwar werde ich Heiraten, bekommt mein Bruder der beim Bund ist Sonderurlaub ? Oder muss er sich einen normalen Urlaubstag nehmen ?
Falls ihm ein Sonderurlaub zusteht, muss der auch Genehmigt werden ?
Gruß

KlausP

Sonderurlaub kann nur für die eigene Eheschließung gewährt werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BSG1966

Und der müsste auch genehmigt werden.

Ihr Bruder kann Urlaub nehmen, unter Umständen kann auch, naja, nennen wir es "Überstundenabbau" gemacht werden. Er sollte einfach mal mit seinem Spieß sprechen, in der Regel kann man für sowas eine einfache Lösung finden.

Nachtmensch

Ohne eine Quelle grade zur Hand zu haben, gibt es trotzdem keinen Sonderurlaub bei Heirat. Dabei ist es egal, ob man Beamter oder Soldat ist.

BSG1966

mit Quelle - jein.

Es gilt für Soldaten die Regelung der Bundesbeamten.

Bei §21 "Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen" ist die Eheschließung tatsächlich nicht aufgeführt.

Es KANN allerdings nach §22, "Sonderurlaub in anderen Fällen", unter Umständen ebensolcher gewährt werden:

Zitat(1) Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung kann gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Wenn es also in einer Einheit Gang und Gäbe ist, dass Soldaten und Soldatinnen für Ihre Heirat freigestellt werden, kann man sowas ähnliches wie einen Anspruch ableiten, da Gleichbehandlung.

F_K

Wegfall der Bezüge!

.. und eine Familienfeier ist kein wichtiger Grund in dem Sinne ...

BSG1966


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau