Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

AVR Wechsel als BS

Begonnen von FragenderGast, 29. September 2019, 09:20:15

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

FragenderGast

Guten Morgen Kameraden,

Sobald man BS ist ist ein Wechsel der AVR vor dem vierzigsten Lebensjahr nicht möglich?
Eine Bewerbung beim KSK oder beim EGB ist davon jedoch ausgenommen, richtig?

Sprich Soldat wird in AVR xy BS und ist so gesehen bis zu seinem 40 Lebensjahr fixiert
kann aber ungeachtet dessen sich ein Jahr später in Calw oder beim EGB bewerben?

Danke im Voraus

LwPersFw

Auf Grund der besonderen Stellung des KSK kann sich jeder Uffz m.P. jederzeit bewerben:

"Bewerbung

Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaftssoldaten der Bundeswehr können sich, unabhängig von ihrer bisherigen militärischen Laufbahn und Verwendung, unmittelbar für die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren bewerben."


Wenn Sie sich für eine Verwendung beim KSK bewerben, ist damit die Änderung der Verwendung zum KdoFw bzw. KdoSpähFw verbunden.
Wenn Sie den Einstellungstest bestehen, muss und wird Ihr aktueller PersFhr Sie freigeben.


Die EGB-Befähigung ist aber nur eine Ergänzungsausbildung.
D.h. Sie müssten erst mal einen Verwendungswechsel in eine Verwendung vollziehen, in der EGB vorgesehen ist.

Sie sind aber in Ihrer aktuellen AVR BS geworden, weil in dieser ein Bedarf an BS besteht... und das möglichst bis zur Pensionierung.

Hier müsste also im Einzelfall die Notwendigkeit geprüft werden.
Wenn der aktuelle PersFhr Sie für diesen Wechsel nicht frei gibt...bleiben Sie in Ihrer AVR.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

Um das von LwPersFw gesagte noch zu ergänzen: Es kann sich auch die Frage stellen, ob der PersFhr einen unausgebildeten BS übernehmen will. Ist dann abhängig vom Alter, könnte ggf. konditioniert (erfolgreicher Abschluss Ausbildung) erfolgen oder halt eben auch gar nicht, weil dieses ja dann eine BS-Quote des bereits aktiven Personals reduzieren würde.
Ein Wechsel nach dem 40. LJ macht ja überhaupt keinen Sinn, denn hier kommen viele in das Grenzalter und sind sowieso aus der aktiven KdoFw-Verwendung in eher passivere Verwendungen umzusteuern.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

FragenderGast

Vielen Dank für die Antworten.
Jedoch würde ich das ganze etwas präzisieren
wollen. Es handelt sich hierbei um wesensgleiche AVR
(Infanterie) sowie und das Vorhandensein von gewissen
Lehrgängen (Ekl1 +2, SERE C).

Sprich, es gibt keine Sonderstellung der EGB Verwendung?
Ich hätte in Erinnerung, dass es ähnlich wie in Calw wäre
und bei einer erfolgreichen Teilnahme und bestehen
der Pipeline und dem Status ,,Combat Ready"  die Versetzung
in die AVR ,,Fallschirmjäger" stattfinden würde.
Bei Nichtbestehen erfolgt auch kein AVR Wechsel.

Wahrscheinlich ist es am besten wenn ich selber mal beim PersFhr Anfrage.

Vielen Dank 

F_K

Was ist den eine "wesensgleiche" AVR? Ist das ein Personalbegriff?

EGB Kräfte gibt es nur und ausschließlich in bestimmten Einheiten / Verbänden - und nach meinem Sachstand können sich nur Soldaten dieser Verbände / Einheiten (und deren AVR) dort bewerben.

FragenderGast

Zitat von: F_K am 29. September 2019, 19:36:57
Was ist den eine "wesensgleiche" AVR? Ist das ein Personalbegriff?

EGB Kräfte gibt es nur und ausschließlich in bestimmten Einheiten / Verbänden - und nach meinem Sachstand können sich nur Soldaten dieser Verbände / Einheiten (und deren AVR) dort bewerben.


Das ist definitiv so nicht richtig, da die Freigabe für externe Kräfte, die am Auswahlverfahren teilnehmen wollen,  durch den Disziplinarvorgesetzen zu erfolgen hat.
(Wahrscheinlich, und da will ich mich jetzt nicht festlegen, da dies nicht meine ,,Materie" ist, gibt es Möglichkeiten dies unter bestimmten Umständen als Chef/Kommandeur zu verwehren; dies ist jedoch nur reine Spekulation)

Nein ,,wesentlich" ist jener Begriff, der mir am zweckmäßigsten schien, da im Hinblick auf ATNs zb Jäger und Fallschirmjäger sich dahingehend unterscheiden, dass die einen ,,Springer" sowie ,,Infanterist spezielle Operationen" sind,  die anderen eben nicht. Beide zählen zur Infanterie.
Wohingegen Logistiker wohl jegliche ,,grüne" ATN vermissen lassen.
Man mag von der laienhaften Definitionen halten was man mag, in dem konkreten Beispiel sollte es wohl allen offensichtlich sein, was ich damit ausdrücken wollte.


LwPersFw

Wie ich bereits ausführte...

Zitat von: LwPersFw am 29. September 2019, 10:02:50

Die EGB-Befähigung ist aber nur eine Ergänzungsausbildung.
D.h. Sie müssten erst mal einen Verwendungswechsel in eine Verwendung vollziehen, in der EGB vorgesehen ist.

Sie sind aber in Ihrer aktuellen AVR BS geworden, weil in dieser ein Bedarf an BS besteht... und das möglichst bis zur Pensionierung.

Hier müsste also im Einzelfall die Notwendigkeit geprüft werden.
Wenn der aktuelle PersFhr Sie für diesen Wechsel nicht frei gibt...bleiben Sie in Ihrer AVR.

Meine Empfehlung ... nehmen Sie einmal mit den Kameraden von der 2./FschJgRgt 26 (Spieß bzw. KpTrpFhr) Kontakt auf.
Diese haben im April diesen Jahres das "Auswahlverfahren (AWV) SpezlKr H EGB" durchgeführt.
Dort sollte man Ihnen also konkret sagen können, ob Sie als BS, in ihrer aktuellen AVR, grundsätzlich daran teilnehmen können.

Wenn ja ... müssen Sie dann mit Ihrem aktuellen PersFhr die Freigabe klären, wenn Sie bestehen sollten.



Welche Bedingungen zu Beginn des AWV erfüllt sein müssen, findet sich in der "Weisung AWV SpezlKrH EGB".
Auch hier können die Kameraden von den FschJg sicher weiterhelfen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau