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Übergangsgebührnisse nach Abbruch Studium

Begonnen von Rito, 14. März 2018, 18:11:38

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LwPersFw

Zitat von: wolverine am 25. Januar 2020, 23:51:54
Ich denke einmal, der Passus ist so zu verstehen, dass Unteroffizieren des Militärmusikdienstes und allen Offizieren die Studienzeit angerechnet wird. ;) Gibt es aber bestimmt Ausführungsbestimmungen zu.


So ist es.

Wie bei vielen Gesetzestexten... kommt es ggf. auf ein Wort, ein Komma, bzw. das Wie des Lesens an...


Hier ist das Schlüsselwort "und".

Dies verbindet alle Offiziere ... mit den Uffz des MilMusDst.

Warum ... weil für diese Uffz gilt:

"Sie absolvieren ein erstklassig praxisorientiertes Studium bei Dozentinnen und Dozenten, die oftmals Mitglieder renommierter Orchester sind."  "...an der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf."


Wichtig ist die neue Regelung, die ToMA/didi genannt haben:

Zitat von: didi62 am 29. August 2019, 11:45:24
Zitat von: ToMA am 22. August 2019, 16:32:55

M.E. hätte er noch Anspruch auf 6 Monate gehabt:
"Unbeschadet einer Verminderung nach Satz 1 verbleibt stets ein zeitlicher Anspruch im Umfang von mindestens sechs Monaten."
(§ 5 Abs. 10 Satz 2 SVG).

Dies gilt aber nur für Soldaten die nach 8. August 2019 ausgeschieden sind.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

kirinas

Welches (End-)Datum ist ausschlaggebend für die Berechnung der Dauer der Übergangsbeihilfe? Das Datum der Exmatrikulation?
Ich z.B. bin SaZ13 und habe nur das Bachelorstudium, und bin durch den Master durchgefallen. Die Exmatrikulation hat aber noch noch 3 Monate gedauert.

LwPersFw

Zitat von: kirinas am 28. Januar 2020, 14:30:27
Welches (End-)Datum ist ausschlaggebend für die Berechnung der Dauer der Übergangsbeihilfe? Das Datum der Exmatrikulation?
Ich z.B. bin SaZ13 und habe nur das Bachelorstudium, und bin durch den Master durchgefallen. Die Exmatrikulation hat aber noch noch 3 Monate gedauert.

Fragen Sie bitte Ihre/n Bezügebearbeiter/in. Denn für die ÜG/ÜB ist ausschließlich das BVA zuständig... muss diese Frage also rechtsverbindlich beantworten können.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

didi62

Zitat von: LwPersFw am 28. Januar 2020, 14:33:03
Zitat von: kirinas am 28. Januar 2020, 14:30:27
Welches (End-)Datum ist ausschlaggebend für die Berechnung der Dauer der Übergangsbeihilfe? Das Datum der Exmatrikulation?
Ich z.B. bin SaZ13 und habe nur das Bachelorstudium, und bin durch den Master durchgefallen. Die Exmatrikulation hat aber noch noch 3 Monate gedauert.

Fragen Sie bitte Ihre/n Bezügebearbeiter/in. Denn für die ÜG/ÜB ist ausschließlich das BVA zuständig... muss diese Frage also rechtsverbindlich beantworten können.

Für die Festsetzung der Kürzungszeiten z. B. wegen Studium ist der BFD zuständig. Dazu  gibt es einen "Bescheid über die Feststellung des Anspruchs auf schulische und berufliche Bildung nach § 5 SVG".

Dieser Bescheid ist für das BVA die Grundlage zur Festsetzung der Übergangsgebührnisse (bezüglich von Kürzungstatbeständen).

LwPersFw

Zitat von: didi62 am 28. Januar 2020, 16:23:20
Zitat von: LwPersFw am 28. Januar 2020, 14:33:03
Zitat von: kirinas am 28. Januar 2020, 14:30:27
Welches (End-)Datum ist ausschlaggebend für die Berechnung der Dauer der Übergangsbeihilfe? Das Datum der Exmatrikulation?
Ich z.B. bin SaZ13 und habe nur das Bachelorstudium, und bin durch den Master durchgefallen. Die Exmatrikulation hat aber noch noch 3 Monate gedauert.

Fragen Sie bitte Ihre/n Bezügebearbeiter/in. Denn für die ÜG/ÜB ist ausschließlich das BVA zuständig... muss diese Frage also rechtsverbindlich beantworten können.

Für die Festsetzung der Kürzungszeiten z. B. wegen Studium ist der BFD zuständig. Dazu  gibt es einen "Bescheid über die Feststellung des Anspruchs auf schulische und berufliche Bildung nach § 5 SVG".

Dieser Bescheid ist für das BVA die Grundlage zur Festsetzung der Übergangsgebührnisse (bezüglich von Kürzungstatbeständen).

Danke für die Richtigstellung didi !  Wenn man nur schnell quer liest...  ;D ::)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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