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Festsetzung?

Begonnen von S.-Mueller, 08. März 2020, 14:41:06

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S.-Mueller

Hallo in die Runde,

kann mir jemand sagen, wie das mit den Festsetzungen so ist?
Bin StUffz FA und bin grade auf 2 Jahre Festgesetzt worden. Wenn ich meinen Feldwebellehrgang  nicht bestehe, werde ich dann entlassen?
Oder gehe ich dann auf meinen Dienstposten und werde dann nach 2 Jahren entlassen?
Oder mache ich die Fachlehrgänge dann und gehe dann auf meinen Dienstposten und werde danach entlassen? Bzw. wie läuft es mit der Entlassung?

Bekommt man etwas Unterstützung von der Bundeswehr einen neuen Arbeitsplatz zu finden?

KlausP

Sie können jeden Laufbahnlehrgang einmalig wiederholen. Dazu kann gegebenenfalls Ihre Dienstzeit neu zwischenfestgesetzt werden. Sollten Sie auch den Wiederholungslehrgang nicht bestehen endet Ihre Dienstzeit mit Ablauf der festgesetzten Zeit und Sie werden entlassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Wobei es da jetzt auch Ausnahmen gibt. Man kann auch in anderen Lafbahnen-/Laufbahnmodellen weitermachen. Beispiel: Wurde früher ein Offizier/ Offizieranwärter mit entgültig nichtbestandenem Studium entlassen, kann ihm heute bei Bedarf die Laufbahn eines Offiziers ohne Studium angeboten werden.
Ähnliches könnte ich mit bei anderen Laufbahnen auch vorstellen (Fw-Anwärter - Uffz oder Mannschaft oder UffzAnw -Mannschaft).
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Helft mit, dass es so bleiben kann

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