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Plasmaspenden - Nebentätigkeit?!

Begonnen von HansimGlück, 29. April 2020, 19:58:50

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2Cent

Zitat von: Andi8111 am 29. April 2020, 23:12:39
Bitte? Wo ist denn gesetzlich verankert, dass man als Unbeteiligter Dienstvergehen Anderer melden MUSS?

Leitet sich aus der Pflicht zum treuen dienen und aus der Pflicht zur Kameradschaft ab.

Ab wann würdest du denn als unbeteiligter ein Dienstvergehen melden?
- Soldaten mobben nen Kameraden
-mit dem DienstKfz  Einkäufe erledigen bei Ikea?
-am Wochenende Mal ne P8 mit nach Hause nehmen?
-möglicherweise unangemeldet hinter dem Tresen der Bar arbeite n?

Wenn du denkst es liegt ein Dienstvergehen vor musst du es melden, wenn das raus kommt und du glaubhaft machen kannst warum du dachtest es sei kein Dienstvergehen und du es nicht gemeldet hast kannst du natürlich aus der Sache raus kommen, aber es gibt Fälle in denen das ziemlich schwer ist.

Im vorliegenden Fall, der keiner ist ,wäre es sicherlich schwer dir zu unterstellen das du wusstest das ein Dienstvergehen vorliegt,  in 2 der oben genannten Fälle, hängst du aber ganz ganz schnell mit drin.

Und in solchen Fragen dann gleich mit Blockwart und Denunziant zu schreien ist nicht die feine Art, der Kamerad macht sich vielleicht wirklich nur Gedanken und will Kameradin vor einem Dienstvergehen schützen



LwPersFw

Zitat von: 2Cent am 30. April 2020, 07:52:03
Zitat von: Andi8111 am 29. April 2020, 23:12:39
Bitte? Wo ist denn gesetzlich verankert, dass man als Unbeteiligter Dienstvergehen Anderer melden MUSS?

Ab wann würdest du denn als unbeteiligter ein Dienstvergehen melden?



Dann ... wenn es nach Vorschrift bzw. Gesetz gefordert ist - und nicht so pauschal - wie Sie es als Pflicht darstellen. ( freiwillig ist hier nicht das Thema )



Die Pflicht zur Meldung ist grundsätzlich in § 13 Abs 2 SG geregelt:

"(2) Eine Meldung darf nur gefordert werden, wenn der Dienst dies rechtfertigt."

D.h. der Soldat meldet auf Aufforderung - und auch nur wenn der Dienst dies erfordert.
Und auch nur, wenn er sich dabei nicht selbst belasten würde.


Von diesem Grundsatz gibt es nur in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung.

Bei der Meldung von sog. "Meldepflichtigen Ereignissen" gem. A-2600/10.

Diese sind in der Vorschrift klar definiert und bewegen sich auf dieser Ebene:

Meldepflichtige Ereignisse im Sinne dieser Zentralen Dienstvorschrift sind Ereignisse,
die aufgrund ihrer tatsächlichen oder voraussichtlichen Wirkung
+ für die Innere und Soziale Lage,
+ die Einsatzbereitschaft sowie
+ das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit
von besonderer Bedeutung sein können.

Und dann gilt:

Angehörige der Bundeswehr sind grundsätzlich verpflichtet, Wahrnehmungen und Ereignisse,
die Anhaltspunkte auf ein im Sinne dieser Zentralen Dienstvorschrift Meldepflichtiges Ereignis
darstellen oder beinhalten können, unverzüglich an die jeweils zuständigen Vorgesetzten zu melden.

Aber auch:

Eine solche Pflicht besteht nicht, soweit die Meldung zu einer ordnungswidrigkeits-, disziplinar- oder strafrechtlichen Selbstbelastung führen würde.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Zitat... Wenn es ein Dienstvergehen wäre, wäre es auch seine Pflicht es zu melden ...

Und das steht genau wo? Sie hauen aber wieder abstruse Behauptungen raus ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Er sollte seine 2Cent häufiger für sich behalten, entblödie doch in der Regel eklatante Wissenslücken oder Falschauffassungen geltender Vorschriften.

HubschrauBär

Wäre sonst sicher auch ein großer Spaß für die DV's wenn jedes Dienstvergehen formell gemeldet werde würde.

Tägliche Ermittlungen wegen Abweichungen von der Anzugsordnung oder fehlerhaft durchgeführter Formaldienst beim Antreten.

Sicher darf man auch nicht alles "ungesehen" geschehen lassen, aber das meiste wird sich in den ersten Anläufen auf der kameradschaftlichen Ebene regeln lassen.

Wenn dann doch der Büronachbar "die P8 übers Wochenende mitnimmt" wird hoffentlich jeder gestandene Soldat wissen wie das an wen zu melden ist ^^

F_K

ZitatBüronachbar "die P8 übers Wochenende mitnimmt"

Da schließt sich der Kreis.

Das FORDERN von Meldungen ist deshalb beschränkt, weil damit die Wahrheitspflicht einhergeht - und damit auch eine Selbstbelastung erfolgen kann.

Der Verantwortliche der Waffenkammer meldet dem DV zum Wochenende (oder sonstigen Terminen) die Vollzähligkeit der Waffenkammer - und diese Meldung darf gefordert werden und unterliegt der Wahrheitspflicht.

Es MUSS also auffallen, wenn da ohne Kenntnis des DV eine Waffe nicht in der Waffenkammer ist.

(.. und dann startet eine Ermittlung, mit VERNEHMUNG von ZEUGEN, und dann MUSS auch der Büronachbar seine Erkenntnisse offenbaren.)

BulleMölders

Der TE hat sein Antwort und der Rest der Diskusion hat nichts mit dem Thema zu tun. Deshalb ist hier dicht!

Sollten noch Fragen des TE zum eigentlichen Thema bestehen, kann er sich an das Team wenden, dann kann hier wieder geöffnet werden.