Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Krankenversicherung als FWD

Begonnen von John102, 19. Mai 2020, 15:27:55

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

John102

Sehr geehrtes Forum,

in den letzten Tagen musste ich mich intensiv mit Versicherungen beschäftigen und ein Themenbereich bereitet mir Kopfschmerzen: die Krankenversicherung. So viel zu mir: Ich bin vor Kurzem volljährig geworden und bin bis zum 28.06 noch Schüler. Ab dem 01.07 werde ich dann einen freiwilligen Wehrdienst leisten, der für zwölf Monate vorgesehen ist. Solange ich Schüler bin, bin ich noch eigenständig bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Um eine weiterführende Versorgung muss ich mich dann selbst kümmern.

(1) Nun wurde mir von einem Mitarbeiter der Versicherung erklärt, dass eine freie Heilfürsorge bei der Bundeswehr besteht. So schließe ich daraus, dass ich bei keiner Krankenkasse versichert sein muss, oder?

(2) Eine weitere Information, seitens der Bundeswehr, ist, dass ich eine Pflegeversicherung und einen Sozialversicherungsausweis benötige. Ersteres lässt mich dann doch Mitglied einer Krankenkasse werden, stimmts? Zum Ausweis: Vom Mitarbeiter wurde mir ebenso mitgeteilt, dass der Arbeitgeber sich die zuständigen Daten erfragt, aber vorsichthalber besorge ich diese selbst.

(3) Ganz salopp: Soll ich meine gesetzliche Krankenversicherung weiterhin bestehen lassen, sodass diese über meine Schulzeit hinaus bestehen bleibt. Vermutlich werde ich diese für einen verminderten Monatsbeitrag behalten können, aber ist es überhaupt erstrebenswert?

(4) Wo ich schon beim Thema Versicherung bin, wollte ich mal fragen welche als esenziell angesehen werden. Wollte mich erst einmal um eine eigene Haftpflicht und Auslandsversicherung kümmern.

Über Antworten, Erfahrungsberichte und eigene Meinungen würde ich mich sehr freuen. Persönlich, per Telefon und E-Mail habe ich schon versucht mich zu informieren, aber viel mehr als das Warten auf einen Rückruf habe ich noch nicht erhalten. Selbst gesammelte Erfahrungen sind mir auch so am liebsten, denn probieren geht über studieren.

Dann nutze ich auch mal die Gelegenheit um mich bei euren Dienst zu bedanken und auch so wünsche ich allen eine gelungene Woche, viel Gesundheit und freundliche Grüße.

Tommie

Da ist ziemlich viel ziemlich falsch von dem, was Sie da schreiben ;) :

Als Schüler sind Sie in der Regel nicht "eigenständig" (heißt: Sie zahlen Beitrag!) in der GKV versichert, sondern z. B. über einen Elternteil familienversichert!

Dann zu Ihren Fragen:

1. Die Bundeswehr hat keine "freie Heilfürsorge", die hätte zum Beispiel die Bundespolizei, sondern "unentgeltliche truppenärztliche und truppenzahnärztliche Versorgung (uTV)! Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied ;) ! Somit hat der "Mitarbeite der Versicherung" hier schon mal mit "fundiertem Halbwissen" geglänzt!

2. Während Ihres FWDs brauchen Sie auch in Richtung Pflegeversicherung absolut NICHTS zu unternehmen, weil Sie da beitragsfrei dort pflegeversichert sind, wo Sie es vorher waren!

3. Mit Einreichen der Unterlagen für den FWD können Sie Ihre Mitgliedschaft in der GKV ruhen lassen! Sie müssen das nur durch Vorlege der "Aufforderung zum Dienstantritt" mitteilen! Eine Krankenversicherung während des FWD weiter zu bezahlen ist unnötig und bringt keinerlei Vorteile!

4. Wenn Sie bisher in der Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern mit integriert waren, sind Sie das auch während des FWD. Hier ist also auch kein vogelwilder Aktionismus notwendig! Eine Auslandsreise-Krankenversicherung dagegen ist empfehlenswert, kostet aber auch weniger als € 15,-- pro Jahr und kann z.B. über den ADAC oder über Ihre Bank (VR-Banken) abgeschlossen werden.

John102

Großen Dank! Endlich habe ich mal mehr Antworten als Fragen erhalten.

Tatsächlich bin ich bei der Krankenkasse mit eigenen Beiträgen versichert. Ursache hierfür ist, dass ich Halbwaise bin und Rentenbezüge erhalte.

(1) Dass mit der Formulierung der "freien Heilfürsorge" finde ich ganz interessant, denn dies habe ich aus meinem gestrigen persönlichen Gespräch so erfahren und in einer E-Mail-Anfrage steht dies auch so schwarz auf weiß.

Dann hat es sich ja bestätigt, dass ich hier besser aufgehoben bin, als bei den "Fachleuten"



Andi8111

Egal wie man versichert ist, während des freiwilligen Wehrdienstes ruht die Krankenversicherung kraft Gesetzes. Und zum Ende des freiwilligen Wehrdienstes wird sie wieder reaktiviert. Dazu bedarf es jedoch einer eigenen Meldung. Das Formular liegt der Aufforderung zum Dienstantritt bei.

justice005

"freie Heilfürsorge" bedeutet salopp gesagt, Du kannst nach Belieben zu jeden Arzt gehen und schickst dem Staat die Rechnung.

Das kannst Du bei der Bundeswehr NICHT. Vielmehr bist du verpflichtet, im Krankheitsfall zu Deinem zuständigen Truppenarzt zu gehen. Der behandelt dich (kostenlos) oder überweist dich weiter an Fachärzte der Bundeswehr, das Bundeswehrkrankenhaus oder manchmal auch an zivile Ärzte. Lange Reder kurzer Sinn: Du hast bei der Bundeswehr keine freie Arztwahl, das ist der Unterschied. Kostenlos ist es aber trotzdem .

zu den Einzelfragen:

1. Sie müssen bei keiner Krankenkasse versichert sein während des Wehrdienstes und sollten das auch aus Kostengründen nicht.

2. Eine Pflegeversicherung brauchen Sie, das ist richtig. Diese ist aber nicht zwingend an eine Krankenversicherung gekoppelt.

3. bisherige Versicherung einfach ruhen lassen, wie schon gesagt wurde. 

4. Was für Versicherungen sind sinnvoll? hmm.. Das muss jeder für sich entscheiden, da gibt es unterschiedliche Meinungen. Ich ganz persönlich finde eine private Haftpflichtversicherung zwingend notwendig, bei Auslandsaufenthalten auch eine Auslandskrankenversicherung. Eine private Unfallversicherung und eine Rechtsschutzversicherung können auch nicht schaden. Das ist aber persönlicher Geschmack.

LwPersFw

Wie schon genannt, bleiben Sie während des FWD Mitglied in der GKV , was die soziale Pflegepflichtversicherung mit einschließt.

Sie erhalten nur keine Leistung von der GKV während des FWD, da Sie Anspruch auf Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung haben , § 16 WSG - Heilfürsorge

Das Fortbestehen der Mitgliedschaft in GKV, inkl. soziale PV, ergibt sich bei Ihnen aus § 193 SGB V.

Die Beiträge für GKV + soziale PV übernimmt der Bund. (KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung)

Deshalb ist es wichtig, dass Sie der KV die entsprechende Mitteilung über die Einberufung zukommen lassen.
Kündigen Sie auf keinen Fall die Mitgliedschaft und zahlen Sie ab Einberufung auch keine Beiträge mehr.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau