Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Auslandsverwendung (nicht Einsatz) während der Übung

Begonnen von Historiker, 14. Juli 2020, 11:18:08

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Historiker

Hallo!

Wenn alles klappt werde ich wohl während meiner nächsten Übung in Großbritannien an einem Weiterbildungskurs der British Armed Forces zusammen mit anderen NATO-Soldaten teilnehmen. Nun meine Frage - auf was muss ich da besonders achten?

Es ist ja kein Auslandseinsatz mit Beschluss der Bundesregierung. Kosten für Teilnahme trägt wohl eine Dienststelle, die aber auch (bisher noch) nicht meine Beorderungsstelle ist.

Muss ich da was Besonderes für den USG-Antrag vorbereiten oder auf etwas anderes achten?

Ich nehme mal an, wenn die Übung eh mit einem Einberufungsbescheid und allem drum und dran angemeldet wird, sind auch alle Stellen über den Einsatz im Ausland informiert? Ist der Ort der Übung dann trotzdem die Stelle in Deutschland oder sollte das aus Versicherungsgründen dort mit erwähnt werden? Soweit ich weiß wird eh ein Dienstreiseantrag gestellt werden müssen.

Vielen Dank schonmal! :)


F_K

ohne Heranziehungsbescheid keine RDL.

Es wir nach Deinen Angaben gibt es eine Dienstreise, der Befehl dazu regelt alles weitere.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau