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Gibt es das die bundeswehr kurzfristig den Dienstantritt absagt?

Begonnen von Timo.Na, 20. Juni 2020, 18:11:40

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Timo.Na

Hallo,
Ich hab im November dienstantritt, auch schon alles bestätigt schriftlich, nur was ist wenn ich dann im Oktober beim jetzigen Arbeitgeber Bescheid gebe und sagen wir 14vtage vor antritt sagt die bundeswehr das sie mich nicht brauchen, stelle besetzt ,ungeeignet etc.????

Gibt oder gab es sowas ? Oder ist das fest sobald man die Einberufung hat?
Weil wäre bisschen negativ dann wieder alles zurück rudern beim alten Arbeitgeber.

sevgin

Hey soweit ich weiß ist die ,,Mitteilung zum Dienstantritt" die feste Zusage. Immerhin wird die ja nur verschickt,  wenn auch Platz für dich da ist und du eingeplant werden konntest. Korrigiert mich wenn ich falsch liege aber ich meine das es so ist. LG :)

Ralf

Die Einplanungszusage heißt nicht umsonst "Zusage". Nur wenn gravierende Dinge dazwischen kommen, wie bspw. Auflösung von Standorten wird man erst versuchen umzuplanen oder dann eben absagen.
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BulleMölders

Oder man verschuldet so etwas selber, indem man eine Straftat begeht und zum Zeitpunkt des geplanten Dienstantritts Ermittlungen laufen. Dann wird man solange nicht eingestellt, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist.
Oder aufgrund welcher Umstände auch immer, man die Tauglichkeit, ganz oder zeitweise verliert.

Timo.Na

Zitat von: BulleMölders am 21. Juni 2020, 08:37:51
Oder man verschuldet so etwas selber, indem man eine Straftat begeht und zum Zeitpunkt des geplanten Dienstantritts Ermittlungen laufen. Dann wird man solange nicht eingestellt, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist.
Oder aufgrund welcher Umstände auch immer, man die Tauglichkeit, ganz oder zeitweise verliert.

Ja,das wäre von der bewerber Seite.Mit Tauglichkeit meinst du bestimmt Verletzung bzw Op's.

KlausP

Zitat... Mit Tauglichkeit meinst du bestimmt Verletzung bzw Op's.
...

Das kann auch eine anderweitige Erkrankung sein, die die Dienstfähigkeit beeinträchtig. Deshalb sind Sie ja nach erfolgreicher Eignungsfrststellung verpflichtet, solche Umstände dem Karrierecenter mitzuteilen. Dort (und nur dort!) wird dann entschieden, wie man mit Ihnen weiter verfährt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hanc_Ock

Hallo,

Es kommt darauf an welche Laufbahn du gewählt hast.

Ein Freund der als Mannschafter SAZ 8 eingestiegen ist, hat sich einen Monat vor Dienstantritt das Kreuzband gerissen (beim Fußballspiel).
Bei Ihm war es so das sein Dienstantritt so lange verschoben wurde, bis er die Tauglichkeit des Truppenarztes erhalten hat.
Seine Stelle hat er über diesen Zeitraum von knapp 4 Monaten behalten und ist dann halt ein gutes halbes Jahr später als geplant zum Dienst angetreten.

Bei einer Offiziers- und Feldwebellaufbahn kann es sein das du bei schwerwiegenden Verletzungen nicht zum Dienst antreten darfst und es im schlimmsten Fall dazu kommt das du dich neu bewerben musst.
Das liegt daran, dass du für gewisse Lehrgänge oder das Studium eingeplant bist und wenn du nicht antreten kannst (beispielsweise wegen eines Kreuzbandrisses), du deine Berechtigung verlierst.


Wichtig ist es das du bei schwerwiegenden Verletzungen oder OP´s die dich für einen längeren Zeitraum außer Gefecht setzten bescheid geben solltest.
Und vielleicht einen Monat vor Dienstantritt Kontaktsport wie Fußball und Co. vermeiden.

LG Max :)

Timo.Na

Gibt es auch Fälle wo man den zweiten antritt nicht wahrnehmen konnte und dann einen dritten bekommen hat?
Kann ja durchaus sein,beim ersten was privates und beim zweiten verletzt.
Und warum kommt man als Mannschafter schneller unter (ein zweites mal),als in anderen Laufbahnen obwohl die anderen Laufbahnen mehr gesucht sind?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Timo.Na

Im wehrbericht heißt es doch mangel oberhalb der Mannschaftslaufbahn.
Oder habe ich das falsch verstanden?

Ralf

Und schon sind wir wieder in er eher akademischen Diskussion. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und ja, das hast du falsch verstanden und der Wehrbeauftragte stellt das auch nicht umfassend da.

Wenn man von rd. 20.000 unbesetzten DP oberhalb der Msch-Ebene spricht, muss man aber auch im gleichen Atemzug sagen, dass es rd. 35.000-40.000 bereits eingestellte "Schüler" gibt.

Die gesundheitlichen Anforderungen können unterschiedlich zwischen Msch, Uffz und Fw sein. Weiterhin ist bei den Msch viel mehr Bewegung auf den DP: kürzere Stehzeiten, man kann FWDL vom DP nehmen und auf DPäK führen etc. Ein Fw bleibt i.d.R. seine 12-15 Jahre auf DP.

Aber führt das nicht viel zu weit vor dem Hintergrund deiner Frage?
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Klaas

Hallo,

Ich habe meinen dienstantritt aus persönlichen Gründen nicht antreten können ( als Mannschafter),ich habe um einen neuen Termin gebeten und bisher nur eine telefonische Zusage,ich wollte wissen ob man nochmal eine Chance bekommt oder ob sich das für mich nun erledigt hat,gab es eventuell schon ähnliche Fälle wo man eine neue Chance bekommen hat?

Bin ich jetzt negativ vorgemerkt ode so?

Andi8111

Offenbar gibt es ja eine telefonische Zusage. Also scheint sich ja jemand um einen neuen Termin zu kümmern. Fragen Sie doch den, der die telefonische Zusage erteilt hat.

DerS

Kenne einen Mannschafter der hat den ersten dienstantritt verschieben müssen und den zweiten wegen einer Verletzung und ist jetzt trotzdem dabei.In der freien Wirtschaft wäre das glaube nicht passiert.
Aber muss glaub in der Gültigkeit vom Einstellungstest bleiben diese 24 Monate

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