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Ansprüche nach Privatunfall

Begonnen von OPler, 30. August 2020, 12:00:01

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OPler

Guten Tag,

ich bin privat verunfallt und als Notfall im zivilen Krankenhaus operiert, was zur Folge hat, dass ich nicht Auto fahren kann.
Da meine Kaserne (35km) nicht mit den Öffentlichen zu erreichen ist, fällt das auch flach.
Alleine zur Krankmeldung und Verschreibung der Physiotherapie muss ich mich im SanZ natürlich vorstellen.
Dafür konnte ich jemanden organisieren, aber in der Zukunft eher unmöglich, auch die Einheit kann das nicht leisten.
Gibt es die Möglichkeit, Taxikosten für Fahrten zur Kaserne und Physiotherapie (7,5Km entfernt) abzurechnen?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ja, da gibt es Möglichkeiten. wichtig ist, das mit dem SanZ abzusprechen. Eine Möglichkeit wäre auch, dass der Truppenarzt dich nach telefonischer Rücksprache kzH schreibt und dir auch das Physiorezept ausstellt. Bei eindeutigen Befunden und auch wenn du sonst keine medizinsche Betreuung (Verbandswechsel z.B.) brauchst. Das erfordert aber Absprachen zwischen dir, Truppenarzt und DV!
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

#3
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68121.15.html


Das von mir dort genannte Formular

"Bescheinigung zur Erstattung der Reiseauslagen im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung...."

gibt es auch für Fahrten zum Truppenarzt.

Der TrArzt muss je nach Sachlage das richtige Formular ausfüllen.

Die Umsetzung obliegt der Einheit.
Wenn notwendig... durch Nutzung BwFuhrparkService ... oder selbst Taxi, wenn es nicht anders geht.


Rechtsgrundlage

https://www.buzer.de/24_BwHFV_Bundeswehr-Heilfursorgeverordnung.htm

Und A-1455/4 ,  Transport/Reisekosten

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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