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Zu den Panzergrenadieren mit gelaserten Augen?

Begonnen von Baumbube, 06. Oktober 2020, 15:24:38

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Baumbube

Guten Tag,

gestern war ich beim Auswahlverfahren für den FWD, wo beim Arzt leider festgestellt wurde, dass ich aufgrund meiner Augen meine Wunschverwendung (Panzergrenadiere) nicht ausüben darf. Nach einigem hin und her habe ich mir erklären lassen, dass die Werte an sich zwar im Grünen seien, das ganze aber an einem Wert scheiterte, denn die Ärztin "3221" nannte. Blöderweise habe ich verpeilt zu fragen ob das nun der Wert für ein bestimmtes Maß/Kategorie war oder ob diese Kategorie so bezeichnet wird.
Es liegt aber an meinen Augen, sagte die Ärztin.
Ich wurde T2 gemustert, mit Einschränkungen.

Beim Einplaner hab ich mich jetzt trotzdem erstmal als Pionier einplanen lassen, dass ich zeitnah anfangen kann und nicht weiter nach der Schule rummgammele.

Nun zu meiner Frage:
Ist es möglich, mit gelaserten Augen zu den PzGren bzw. generell der Infanterie/den Kampftruppen beitreten zu können (nachdem ich vllt. nochmal in Erfahrung bringe, was das "3221" bedeutet, auch wenn ich bisher nicht weiß wie)?

Ich weiß, dass man nach dem Lasern 1 Jahr dienstunfähig ist und dass das auch abgesprochen werden müsste, da würde ich mich sowieso noch einmal beraten lassen, aber eben nur wenn es möglich ist. Sonst kann ich das halt auch sein lassen.

Nach dem FWD hatte ich vor, mich ggf. als Offizier verpflichten zu lassen. Da kam mir die Idee, dass das Lasern entweder zwischen dem Ende des FWD und dem potenziellen Beginn meines Dienstes als SaZ machen könnte, oder während der Studienzeit als Offizier.


Ist es möglich nach so einer Korrektur doch noch Grenadier zu werden?


MfG
Baumbube

Malu5502

Gesundheitsziffern und deren ausschließende Verwendungen

In Ihrem Fall die III 22 (1)

Die numerische Schlüsselung (,,GZr") besteht aus der Kombination einer römischen Zahl (II, III, IV, V, VI) mit einer arabischen Zahl (1 – 83).

GNr 22 – Sehschärfe

D.H. ihre Sehschärfe reicht für die Verwendung nicht aus und ist somit ein Ausschlussgrund.





KlausP

Zitat... Nach dem FWD hatte ich vor, mich ggf. als Offizier verpflichten zu lassen ...

Die Voraussetzungen für die Offizierlaufbahn erfüllen Sie? Btw: verpflichten müssen Sie sich schon selber, das macht niemand für Sie. Wie das geht haben Sie ja bei der Verpflichtung für den FWD schon geübt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Ach ja, was das Augenlasern betrifft, sind Sie nicht der Erste mit der Frage. Vielleicht hilft Ihnen ja die Forensuche.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Baumbube

Ich hab zumindest Abitur. Langfristig wollte ich mich für die Offizierslaufbahn bewerben und werde dann hoffentlich auch angenommen.

Ich habe ein wenig bzgl. des Themas hier gesucht, aber ein klares Ja oder nein gab es so wirklich nicht zu der Frage ob gelaserte Augen akzeptiert werden oder ein Ausschlussgrund sein können für die kämpfende Truppe.
Danke aufjedenfall für das klarstellen mit der Sehschärfe. Das hilft schon mal ein ganzes bisschen. Dann liegt das vllt. an meiner Hornhautverkrümmung.

LwPersFw

Zitat von: Malu5502 am 06. Oktober 2020, 15:50:45
Gesundheitsziffern und deren ausschließende Verwendungen

In Ihrem Fall die III 22 (1)

Die numerische Schlüsselung (,,GZr") besteht aus der Kombination einer römischen Zahl (II, III, IV, V, VI) mit einer arabischen Zahl (1 – 83).

GNr 22 – Sehschärfe

D.H. ihre Sehschärfe reicht für die Verwendung nicht aus und ist somit ein Ausschlussgrund.

gleich

"(1) Mindestsehschärfe mit Korrektur 0,8 auf dem besseren Auge und 0,2 auf dem schlechteren Auge beidäugig mindestens 1.0 (mit Brille oder Kontaktlinsen)

Dabei zulässig sind Gläser bis zu  dpt: +8,0 sph und +/–5,0 cyl Bei Minus-sph ist jegliche Stärke größer -5,0 dpt zulässig"


Mehr siehe hier...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,13852.0.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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