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Meldepflicht

Begonnen von MikeBravo, 11. Oktober 2020, 13:13:59

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MikeBravo

Werte Kameradinnen und Kameraden, liebe Forum Nutzer.

Zu meinem Sachverhalt:

Ich fuhr mit meinen Privaten Kfz auf einer Bundesstraße in Richtung meinen Heimatort, dabei wollte ich noch einen Bekannten besuchen und fuhr die Bundesstraße ab. Da kam es auch schon zum Vorfall, in der Kurve, sprang unverhofft ein Reh unmittelbar vor mein Kfz, dadurch ich mein Lenkrad reflexartig verriss und in Rutschen geriet und in die Leitblanke rutschte. Das Reh ergriff auf schnellsten Weg die Flucht, und blieb "leider" unberührt. Da ich mein Kfz unglücklicherweise Teilkasko angemeldet habe, war für mich der Sachverhalt klar dargestellt, das ich die Kosten selbst tragen müsse. Nach kurzen sammeln und den ersten Schockmomenten, setzte ich die Fahrt Richtung meiner Wohnung fort. Wo ich das Kfz abstellte und die Nacht verbrachte. Am nächsten Morgen stellte ich mein Fahrzeug zu meinen Schwager in die Garage, da der Schaden erheblich war/ist und ich durch schlechten Wettereinfluss weitere Schäden vermeiden wollte. Ich fuhr dann wie gewohnt Sonntag um 1515 Richtung Dienstelle. Als mir Montag morgen bewusst wurde, daß ich bei der Polizei meine Kontaktdaten aufgeben müsse, um ggf die Reperaturkosten der Leitblanke tragen zu können, meldet ich mich bei der Polizeiinspektion am Montag um ca 0930. Diese nahm den Unfall auf und vereinbarte mit mir einen Termin, da der Herr Polizist, mein Auto begutachten will und ggf ne Aussage von mir haben wolle. Als ich dann Donnerstag bei der Polizei eintraf, teilte mir der Herr mit das gegen mich wgn Unfallflucht ermittelt werde, worauf ich meine Aussage verweigerte und den Kontakt mit einen Verkehrsrechtsanwalt suchte. Dieser meinte am Freitag bei einem Persönlichen Gespräch, das die mit hoher Wahrscheinlichkeit ggn einer Geldbuße eingestellt wird. Aber da heißt es natürlich abwarten. Jetzt zum Sachverhalt warum ich mich hier ins Forum wende, ich habe vor 2 Wochen bei meinen Pers Antrag auf Laufbahnwechsel abgegegn, und will deswegen absolut keine Schwierigkeiten seitens des Dienstherrn. Meine Frage ist, muss ich dieses jetzt auf schnellsten Weg melden, oder erst nach eintreffen eines Schreibens der Staatsanwaltschaft das gegen mich ermittelt wird?! Ist das überhaupt Meldepflichtig? Wird seitens des Dienstherrn zusätzlich ermittelt? Und kann dies Auswirkungen auf meinen Laufbahnwechsel haben?

Vielleicht hat hier jemand schonmal Erfahrungen gemacht, und kann mir etwas Licht ins dunkle bringen.

Ich danke schon mal im voraus!

Mit kameradschaftlichen Grüßen

MikeBravo

KlausP

Zitat... Ist das überhaupt Meldepflichtig? ...

Nein. Niemand muss sich selber belasten.

Falls Sie einen Dienstführerschein haben und Ihnen im Zuge des Verfahrens der Zivilführerscheun entzogen wird müssen Sie das jedoch melden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Für weitere Fragen, überlegt sich der TE einen aussagekräftigen Titel und dann können wir hier wieder öffnen.
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