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Verpflichtungsprämie nach § 43 (b) BBesG

Begonnen von Hydive, 18. Oktober 2020, 18:24:08

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Hydive

Guten Abend zusammen,

bin seit diesem Jahr 01.04. bei der Bundeswehr (FA), die Verpflichtungserklärung habe ich im Dez. 2019 unterschrieben.

Auf meiner Einplanung (ausgedruckte Stelle) steht Prämienberechtigt : Ja  nach § 43 (b) BBesG

Diesen Paragraphen gibt es aber ja nun seit 2020 nicht mehr (aufgehoben), sondern nurnoch den § 44 BBesG.

Mir wurde damals mal gesagt sie wird anteilig mit jeweiliger Festsetzung Dienstzeit ausgezahlt, jedoch habe ich seit eh und je keine Info
zu dieser Thematik erhalten.

Da mich das Thema schon etwas länger beschäftigt und mir bisher keiner eine Auskunft dazu geben konnte,und ich auch mit diverser Recherche nichts finden kann/konnte,
dachte ich vielleicht hier?!


Einen schönen Restsonntag

und vielen Dank vorab!

Ralf

Du müsstest einen Festsetzungsbescheid bekommen haben, da steht alles drauf.
Ansonsten müsstest du einen schriftlichen Antrag an die PersFhrg stellen, um den Sachverhalt klären zu lassen.
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Hydive

Vielen Dank für die Info!

Festsetzungsbescheid für die Dienstzeit? Von Prämie kann ich nichts finden.

Bin kein Einzelfall mit dieser Thematik, niemand hat keine Info über irgendwas.


KlausP

Sie haben doch sicher ein ,,Begrüßungsschreiben" Ihres Bearbeiters beim BAPersBw bekommen. Weiß der auch nichts darüber?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hydive

Doch, das hab ich definitiv in meinen Unterlagen.

Dann werde ich nochmal unter angegebener Nr. von meinem zuständigen Persnalführungsfeldwebel in Köln anrufen.

Vllt ergibt sich ja was, stand ja sonst mit dem noch nie in Kontakt.




Ralf

Für die Prämiengewährung gibt es einen Festsetzungsbescheid, dieser sagt auch aus, wann wie viel auszuzahlen ist
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