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Heimatnahe Versetzung

Begonnen von Under007, 01. Januar 2021, 22:25:44

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Under007

Guten Abend und frohes Neues,

bin nun auch schon mehrere Jahre bei der Bundeswehr und leider gab es letztes Jahr einen großen Schicksalsschlag in meiner Familie. Ein Elternteil ist leider sehr schwer erkrankt. Natürlich hoffe ich, dass sich alles wieder zum Guten wendet. Es wurde nun ein GdB (Grad der Behinderung) von 90 % zugesprochen, was schon sehr heftig ist, aber berechtigt.
Bisher wurde noch keine Pflegegrad beantragt, aber da sind wir dran, da wir erst den neunen GdB abgewartet haben.

Kann mir jemand evtl. sagen, ob er oder sie bereits Erfahrung gemacht haben mit solchen Versetzungsanträgen und wo ich hoch die Chance ist, dass sie erfolgreich sind auch wenn erstmal nur der GdB im Raum steht?


KlausP

Es kommt auf die Gesamtumstände an. Dazu sollten Sie sich mit Ihrem Sozialdienst in Verbindung setzen. Eine pauschale Antwort in einem privaten öffentlichen Forum wird Sie wahrscheinlich nich besonders weit bringen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Eine wichtige Frage ist, ob deine Verwendung heimatnah vorhanden ist und wie der Bedarf ist. Wenn Bedarf für deine Verwendung wäre, wäre das Ganze natürlich einfacher.

Wenn es um Härtefall geht, wird geprüft, in wiefern das Familienmitglied genau auf deine Hilfe angewiesen ist. UND wie sich das mit dem Dienst überhaupt bewerkstelligen lässt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Under007

Danke für die Antworten.

Mit dem Sozialdienst hatte ich bereits Kontakt, der hatte mir schon Tipps gegeben.
Des Weiteren habe ich auch schon mit Dienstälteren Kameraden gesprochen und die sagten auch, dass es da auf jeden Fall Möglichkeiten gibt und auch zbV eine Möglichkeit wäre, da solche Geschichten wohl hoch aufgehängt sind in der Bundeswehr.

Ja bei mir in der Nähe gibt es Standorte, wo ich eingesetzt werden kann.
Also am besten Antrag stellen evtl. mit Begründung und dann, wenn das nichts bringt mit dem Sozialdienst zusammen nochmal was fertig machen?

KlausP

Zitat... da solche Geschichten wohl hoch aufgehängt sind in der Bundeswehr. ...

Was meinen Sie mit ,,hoch aufgehängt". Es gibt dabei keinem Automatismus, nur weil ein bestimmter GdB oder Pflegegrad bei einem Angehörigen vorliegen. Eine Härtefall-Versetzung kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn keine andere Person als der Soldat sich um hilfsbedürftige Angehörige kümmern kann. Und das wird auch geprüft, nämlich durch den Sozialdienst der Bw.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ähm nein- nicht der Sozialdienst prüft das, sondern der Pesonalbearbeiter. Ggf. unter Hinzuziehung des Beratenden Arztes (nämlich wenn es um die Bewertung medizinischer Sachverhalte geht).

Der Sozialdienst steht dem Soldaten beratend zur Seite und hat ansonsten mit dem Verfahren nichts zu tun.

Schreib halt einen vernünftigen Antrag in dem die Punkte, die ich und Klaus beschrieben haben, dargelegt werden- also in wiefern Unterstützung erforderlich ist, in wiefern das durch DICH zu leisten ist, familiäre Umstände etc. Dazu fügst du auch noch aussagekräftige Unterlagen des betroffenen Elternteils hinzu (und bitte auch dran denken, dass das Familienmitglied der Weitergabe seiner Daten zustimmen muss). Medizinische Unterlagen packt man sinnigerweise in einen gesonderten Umschlag
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Under007

Danke euch, dann werde ich auf jeden Fall so verfahren und das mit meinen S1 sowie Disziplinarvorgesetzten durchgehen.


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