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Besoldung während der Eignungsübung

Begonnen von MarvinRe, 13. Januar 2021, 10:24:11

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MarvinRe

Hallo sehr geehrte Kameraden,

im April beginnt meine Eignungsübung (MilNW Fw).

Wird man trotzdem von Anfang an schon A6 besoldet obwohl die Gefahr besteht die Übung nicht zu bestehen oder gibt es da so ein Zwischending wie einen Tagessatz?

Mit freundlichen Grüßen

Marvin


KlausP

Sie werden vom ersten Tag an Ihrem Dienstgrad entsprechend besoldet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Shirxy

Ein anderes Thema wäre die Erfahrungsstufe. Diese wird erst nach erfolgreicher Beendigung der EÜ festgelegt.
Dazu exestiert eine Tabelle, welche Zeiten angerechnet werden können. Diese wurde mir mit den ganzen anderen Unterlagen mitgeschickt.
Nachdem die Stufe anerkannt worden ist, wurde diese Rückwirkend inkl. EÜ ausgezahlt.
So meine Erfahrung, nach der EÜ 2019.

bauer3344


Mit welchen anderen Unterlagen? Bekommt man diese nach der EÜ? Weil ich kenne nur Dienstantritt und UKV was man vorab erhält?
Beste Grüße
Zitat von: Shirxy am 13. Januar 2021, 17:05:57
Ein anderes Thema wäre die Erfahrungsstufe. Diese wird erst nach erfolgreicher Beendigung der EÜ festgelegt.
Dazu exestiert eine Tabelle, welche Zeiten angerechnet werden können. Diese wurde mir mit den ganzen anderen Unterlagen mitgeschickt.
Nachdem die Stufe anerkannt worden ist, wurde diese Rückwirkend inkl. EÜ ausgezahlt.
So meine Erfahrung, nach der EÜ 2019.

Löwe von Eutin

Damit die Erfahrungstufe richtig berechnet werdne kann werden Unterlagen benötigt.

Das können sein (Ohne Garantie auf Vollzähligkeit)
-Wehrdienstzeitbescheinigungen
-Arbeitgeberbescheinigungen (Aus der die Dauer und die Art des Arbeitsverhältnisses hervorgeht)
-Ausbildungsvertrag
-Gesellenbrief/ Abschlusszeugnisse
-Studienbescheinigungen
etc.

Für eine "normale" betriebliche Ausbildung werden maximal 3 Jahre angerechnet.
Hauptberufliche Tätigkeiten konnten in meinem Fall 1 zu 1 angerechnet werden.
Wehrdienstzeiten und berufliche Anerkennungszeiten werden auch nicht doppelt angerechnet. (Wenn man zum Beispiel während der Zeit seiner Berufsausbildung oder der Arbeit in dem Beruf noch RDL gemacht hat, macht ja aber auch Sinn.)

Die genauen Wortlaute aus den Vorschriften kann man bei Zeiten raussuchen, aber ich denke, dies sollte als Zusammenfassung fürs erste hilfreich sein.

NicW

Es werden sogar die Monate angerechnet in denen man Zivildienst geleistet hat. Falls man so alt ist das man den noch leisten musste. Ich fand das bei mir auch Widersinnig aber die Dame vom BAPersBw hat drauf bestanden.
Portepee und ReFü

LwPersFw

Zitat von: NicW am 15. Januar 2021, 07:10:26
Es werden sogar die Monate angerechnet in denen man Zivildienst geleistet hat. Falls man so alt ist das man den noch leisten musste. Ich fand das bei mir auch Widersinnig aber die Dame vom BAPersBw hat drauf bestanden.



"Bundesbesoldungsgesetz
§ 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten

( ... )

Zeiten von mindestens vier Monaten und insgesamt höchstens zwei Jahren, in denen .... Zivildienst, ... geleistet wurde,..."

Nicht widersinnig, sondern Gesetz.  ;)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

NicW

Ja ich weiß. Aber als ehemaliger kdv die Zeit angerechnet zu bekommen obwohl erst nicht wollte fühlt sich trotzdem falsch an.
Portepee und ReFü

Barko

wehrersatzdienst....auch "zivis" haben deutschland gedient. von daher finde ich das auch gut, dass es mit angerechnet wird.

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