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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Rechtliche Einschätzung Beamtendienstposten mit Angestelltem belegt  (Gelesen 1659 mal)

H.T BW

  • Gast

Hallo,

angenommen es sind 4 Beamtendienstposten in der BW Verwaltung gemäß Dienstpostenstellenplan im BAAINBW ausgebracht. 3 Dienstposten sind hiermit mit Beamten besetzt einer mit einem Angestellten. Darf der 4 Dienstposten dann mit einem weiteren Beamten besetzt werden? D.h es würden auf den 4 ausgebrachten Dienstposten 4 Beamte sowie ein Angestellter sitzen. Ist so eine Überbesetzung möglich bzw. zulässig?

Grüße
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Al Terego

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Nein
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christoph1972

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    • Ein Gespräch im Forum ...

Sofern es sich bei dem Beamten um einen Beamten in der Probezeit handelt, ja, ansonsten nein. Beamte in der vorgesehenen laufbahnrechtlichen Probezeit benötigen keine "Planstelle". Diese ist erst erforderlich, wenn der Beamte/die Beamtin in die Stelle eingewiesen wird.

Zulässig ist die Besetzung einer planmäßigen Beamtenstelle mit einem Angestellten, aber nicht anders herum. Steht irgendwo in den Tiefen der Haushaltsrechtlichen Vorschriften.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

H.T BW

  • Gast

Sofern es sich bei dem Beamten um einen Beamten in der Probezeit handelt, ja, ansonsten nein. Beamte in der vorgesehenen laufbahnrechtlichen Probezeit benötigen keine "Planstelle". Diese ist erst erforderlich, wenn der Beamte/die Beamtin in die Stelle eingewiesen wird.

Zulässig ist die Besetzung einer planmäßigen Beamtenstelle mit einem Angestellten, aber nicht anders herum. Steht irgendwo in den Tiefen der Haushaltsrechtlichen Vorschriften.

D.h. angenommen auf 2 der 4 DP sitzen 2 RI (d.h diese befinden sich noch in der Probezeit) könnte ich mich auf einen dieser DP versetzen lassen, weil noch keine planstelle für die Kollegen in der Probezeit notwendig ist?
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F_K

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Warum sollte man Stellen doppelt besetzen?

... sparsamer Umgang mit Steuergeldern?
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H.T BW

  • Gast

Das wäre dann wahrscheinlich genauso steuersparsam wie Miliarden in die Gorch Fock zu versenken oder über 1200 Beraterverträge mit Unternehmensberatungen/WP Gesellschaften mit durchschnittlich 1,3 Mio. EUR abzuschließen und und und 😂.
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F_K

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Wollen wir nicht bei dem von DIR eröffneten Thema bleiben?

Ein rein aus persönlichen Gründen motivierter Versetzungswunsch auf eine besetzte Stelle wird nicht befürwortet werden ...
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Al Terego

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D.h. angenommen auf 2 der 4 DP sitzen 2 RI (d.h diese befinden sich noch in der Probezeit) könnte ich mich auf einen dieser DP versetzen lassen, weil noch keine planstelle für die Kollegen in der Probezeit notwendig ist?

Nein
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