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Pflichten FJ in FJ-Dienst

Begonnen von Test93039, 19. Februar 2021, 17:15:08

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Test93039

Servus,

ich war heute einkaufen und hab vor Supermarkt noch etwas auf jemanden gewartet. Dabei habe ich beobachtet, dass ein Sdt im Feldjaegerdienst (Armbinde & Koppel) offensichtlich private Einkaeufe getaetigt hat (2 Dosen Energydrink). Das Bild von einem Soldaten vmtl. mit Dienstwaffe (nicht genau gesehen) im Supermarkt habe habe ich schon fuer befremdlich gehalten.

So ein Supermarktbesuch z.B. als OvWa ware ja meiner Kenntnis nach eine schwere Wachverfehlung und damit vollkommen unzulaessig. Wie ist da bei Feldjaegern im Feldjaegerdienst die Rechtslage? Ich habe mit der FJ-Truppe nichts am Hut und z.Z. auch keinen Zugriff auf DV-Online.

Danke fuer Antworten.

Andi8111

Wenn die Feldjäger im Einsatz sind, egal welcher Art und Weise, mal Gefahr im Verzug ausgenommen, unterliegen diese derselben Biologie wie jedes andere Lebewesen. Sie müssen essen, trinken, zur Toilette. All diese Verrichtungen sind natürlich straffrei während der Ausübung des Dienstes, genau wie bei den Sesselfurzern an Mutters Rockzipfel und warmem Herd, erlaubt.
Aber schön, dass sich jemand daran hochzieht.

KlausP

Warum haben Sie den Kameraden nicht höflich darauf angesprochen und machen stattdessen lieber in einem privaten, öffentlich zugänglichen Internetforum einen auf ,,Blockwart"?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Ach so, noch vergessen: Ich habe neulich zwei Polizisten in Uniform und mit Dienstwaffe private Einkäufe tätigen sehen. Die waren sogar mit der ,,Banditentaxe" auf dem Parkplatz. Und nu?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Hast du das auch im Polizeiforum kundgetan und den mahnenden Finger erhoben? Ich bin entrüstet!

dunstig

Und es soll Standorte auf Grund örtlicher Gegebenheiten geben, in denen auch der OvWa zum Verpflegen gezwungen ist, sich kurzzeitig außerhalb des Standortes aufzuhalten, ohne dass direkt eine Wachverfehlung vorliegen muss. Also bitte nicht immer alles als pauschal für gegeben hinnehmen und sich vorschnell zum Richter (a la Blockwart) aufspielen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Test93039

Danke fuer die Antworten. Dann ist es ja wohl erlaubt.

Direkt angesprochen habe ich ihn nicht, weil mir die Rechtslage voellig unklar war. Ich lag ja auch offensichtlich mit meiner Mutmassung falsch, dass der FJ-Dienst aehnlich dem Wachdienst ist.

Und ich weise die Behauptung zurueck, dass ich mich als Blockwart / Richter aufspielen wuerde. Ich habe lediglich ergebnisoffen gefragt, ob das zulaessig ist.

Denn FALLS man als Soldat Zeuge eines Dienstvergehens wird (was hier ja nach Klaerung ueberhaupt nicht zutrifft) gebietet es Paragraph 7 SG klar, da nicht wegzugucken.

SolSim

Zitat von: Test93039 am 19. Februar 2021, 17:44:53


Denn FALLS man als Soldat Zeuge eines Dienstvergehens wird (was hier ja nach Klaerung ueberhaupt nicht zutrifft) gebietet es Paragraph 7 SG klar, da nicht wegzugucken.

Sondern? In einem Forum zu beraten? 😉

justice005

ZitatDanke fuer die Antworten. Dann ist es ja wohl erlaubt.

Wie schon gesagt. Auch als Feldjäger im Feldjägerdienst hat man Mittagspause und kann sich was zu Essen holen. Da spricht überhaupt nichts dagegen.

Zitatgebietet es Paragraph 7 SG klar, da nicht wegzugucken.

Nö, wenn man Vorgesetzter ist, gebietet es die Pflicht zur Dienstaufsicht, Dienstvergehen zu melden (§ 10 Abs. 2 SG). Ansonsten gibt es so eine Pflicht nicht.

JensMP79

ZitatFJ-Truppe   

Fahnenjunker Truppe  ;D

Oder dann doch vielleicht FJgTr  ;)

Wenn Sie Fragen zur FJgTr haben können Sie sich vertrauensvoll an Ihr örtlich zuständiges FJgDstKdo wenden.

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