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Verwendung IT- Schule Graben?

Begonnen von IT_Aspirant, 08. März 2021, 09:05:50

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IT_Aspirant

Hallo,

Ich habe letzte Woche ein Angebot erhalten. IT-Fw Informationsübertragung Weitverkehr und Netzwerkadmin FlakRaK. Der Dienstposten ist LUT und gehört zu CIR. Allerdings soll er an der IT_Schule der Bw sein. In Graben.ich dachte immer die Schule sei in Pöcking oder Feldafing, oder gibt es da noch eine Außenstelle in Graben? Das scheint ja bei Lecheld zu sein.

Tätigkeit soll "Lehrfeldwebel" sein. Wäre das nicht eine extra ATB? Der Einplaner sagte mir es wäre eine reine Lehrtätigkeit.

Ist das korrekt das ich als WE nicht nach Heide muss? Meine (damalige) AGA ist fast 20 Jahre her. Wo lerne ich dann nSaK usw?


Ralf

Lehrfeldwebel ist keine Einstellungsverwendung. Wichtig ist da der fachliche Hintergrund und das ist IT. Darüber lehrst du.

Ja, es ist richtig, dass du nicht nach Heide musst.

Und ja, da sind auch Inspektionen der ITSBw.
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IT_Aspirant

Danke für die Antworten.

Die Stellenauswahl war überraschenderweise nicht so groß wie ich gedacht hätte. Anscheinend unterscheidet man da zwischen "Stellen mit Ausbildung" und "ohne" (also wenn man wie ich den Beruf mitbringt)


F_K

Als Wiedereinsteller ist Dein TrT für ggf. erforderliche "Nachschulungen" wie Nsak oder EEH A zuständig - wird an einer IT Schule im Umfeld CIR sicherlich nicht der Schwerpunkt sein.

Ralf

ZitatAnscheinend unterscheidet man da zwischen "Stellen mit Ausbildung" und "ohne" (also wenn man wie ich den Beruf mitbringt)
Richtig, weil der Einstellungszeitpunkt hier völlig anders liegt (mit Beruf 2 Jahre früher).
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IT_Aspirant

Sowas dachte ich mir schon. Aber es ist ja logisch warum sollte mir die Bw noch eine Ausbildung bezahlen, wenn ich doch den Beruf (zwar nicht IT sondern Elektronik) mitbringe..

Gehe ich dann richtig davon aus, das wenn ich nicht nach Heide muss,ich meinen Dienst dann direkt in der Stammeinheit antretete und dann quasi die EÜ  länger ist? Weil normal wäre ich ja im UGL in Heide und dann ca. 1 Monat in der Stammeinhiet.

Was ist eigentlich der Hintergrund das man bei der Lw als Wiedereinsteller keinen UGL mehr machen muss? Spart man sich so Lehrgangsplätze oder möchte man das Personal schneller verfügbar werden.

Ich habe kein Problem damit, aber beim Heer beispielsweise muss man ja komplett alles durchlaufen wenn man eine Vorgeschichte wie ich hat. ("AGA" ohne nSaK)


KlausP

Zitat... dann quasi die EÜ  länger ist? ...

Die Eignungsübung dauert immer 4 Monate. Nur ist sie bei Ungedienten eben anders strukturiert. Ich nehme an, dass Sie das auch so gemeint haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Die EÜ ist immer 4 Monate lang und unabhängig davon, wo man sich befindet. Ja die Einstellung erfolgt in die Stammeinheit.
Warum erneut ausbilden, wenn das Lehrgangsziel schon erreicht ist?
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IT_Aspirant

Naja meine AGA ist wie gesagt gut 20 Jahre her. Und ich weiß hat nicht mehr alles davon, bzw kenn ich das G36 nur aus einer "Schnellausbildung" weil wir in der AGA tatsächlch noch am G3 ausgebildet wurden.. (Als bekannt wurde das einige GWDL in Einheiten kommen die G36 haben, bekamen wir einen "Schnellkurs).

Aber es wird schon werden.. Zur Not meldet man halt, das fehlt.

@KlausP: Ja das hab ich so gemeint, tut mir leid das er Eindruck entstand das die EÜ kürzer/länger  ist. Ich meinte damit tatächlich den Zeitraum in der Stammeinheit der ja dann nun länger ist als mit UGL.


IT_Aspirant

Eine kleine Frage noch:


Der Standort ist 200km weg also fällt Tagespendeln natürlich flach. Eine Wohnung an meinem jetzigen Wohnort ist vorhanden und wurde beim KC auch anerkannt und dafür sollte es laut KC auch Trennungsgeld geben:

Macht  es Sinn schon jetzt Konakt mit der Schule aufzunehmen ob man zumindest für die EÜ eine Stube o.Äl. bekommt? Eine Wohnung zu finden in 3 Monaten wird sicher nicht einfach werden, zudem verbleibt man ja danach nur kurze Zeit am Standort, auch würde ich ungerne vor Abschluß der kompletten Ausbildung in den Einzugsbereich des Standortes ziehen, also würde ich mir die ersten Jahre eine "Pendlerwohnung" anmieten.

Ich würde ja davon ausgehen, das sicher für eine Zeitraum von 4 Monaten eine Unterkunft am Standort gben wird.. (Zur not halt eine FeWo oder ein Hotel)

KlausP

Für die Zeit der EÜb und für die weiteren Lehrgänge wird Ihnen wohl die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt werden. Damit haben Sie Anspruch auf Trennungsgeld und die Bereitstellung einer Unterkunft. Ob das in der Liegenschaft ist oder ob Ihnen eine Hotelunterkunft bezahlt oder Ihnen die Kosten für eine Pendlerwohnung erstattet werden wird man von hier aus wohl nicht beantworten können.

Ich empfehle jedem Wiedereinsteller, der gleich in seiner zukünftigen Einheit eingestellt wird, sich rechtzeitig mit der Einheit in Verbindung zu setzen, damit es am Dienstantrittstag keine bösen Überraschungen auf beiden Seiten des Schreibtisches gibt.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

IT_Aspirant

ZitatIch empfehle jedem Wiedereinsteller, der gleich in seiner zukünftigen Einheit eingestellt wird, sich rechtzeitig mit der Einheit in Verbindung zu setzen, damit es am Dienstantrittstag keine bösen Überraschungen auf beiden Seiten des Schreibtisches gibt. 

Danke für den Tipp :) Werde dann zeitnah den Spieß kontaktieren. Den Rest habe ich auch verstanden...

Eingestellt werde ich ja als SU (FA) mit A6, leider konnte mir der Einplaner nicht sagen welche Erfahrungsstufe ich erhalte werde, nur das dies wohl bis zu 12 Monate dauert..

Zur Verpflichtungsprämie konnte er auch keine Aussage treffen weil da jetzt wohl ein "Bundesamt" zuständig ist? Eine Google Suche ergab, das da wohl noch ein neues Gesetz gemacht zbw. geändert werden muss.

Naja es bleibt spannend^^

LwPersFw

Zitat von: IT_Aspirant am 08. März 2021, 11:26:24
ZitatIch empfehle jedem Wiedereinsteller, der gleich in seiner zukünftigen Einheit eingestellt wird, sich rechtzeitig mit der Einheit in Verbindung zu setzen, damit es am Dienstantrittstag keine bösen Überraschungen auf beiden Seiten des Schreibtisches gibt. 

Danke für den Tipp :) Werde dann zeitnah den Spieß kontaktieren. Den Rest habe ich auch verstanden...

Eingestellt werde ich ja als SU (FA) mit A6, leider konnte mir der Einplaner nicht sagen welche Erfahrungsstufe ich erhalte werde, nur das dies wohl bis zu 12 Monate dauert..

Zur Verpflichtungsprämie konnte er auch keine Aussage treffen weil da jetzt wohl ein "Bundesamt" zuständig ist? Eine Google Suche ergab, das da wohl noch ein neues Gesetz gemacht zbw. geändert werden muss.

Naja es bleibt spannend^^


Zu Erfahrungsstufe:

Sie werden mit Stufe 1 anfangen.
Das BAPersBw wird dann die genaue Stufe prüfen und festsetzen.
Dazu erhalten Sie einen gesonderten Bescheid.
Da davon auszugehen ist, dass die Stufe > 1 sein wird, bekommen Sie dann die Differenz ab Einstellung nachgezahlt.
Und ja ... leider wird dies einige Zeit dauern...


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,51402.540.html

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/tr/2020?id=beamte-bund-2021




Die Prämiengewährung liegt auch in der Verantwortung des BAPersBw.

Wenn der Einplaner dazu keine genaue Aussage treffen konnte...
Empfehle ich Ihnen... sobald Sie den Dienstantritt vollzogen haben...
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an das BAPersBw
und bitten um Mitteilung, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Prämie gewährt wird.
Warten Sie damit nicht zu lange, damit dies zeitnah zur Einstellung geprüft wird.

Die gesetzliche Grundlage liegt vor.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

IT_Aspirant

Danke.

Ich sehe schon das mit den Stufen ist komplex.. wegen "kann" und "muss" Zeiten, wie im Thread angegeben..

Hab mal überschlagen "viel" ist es ja net bei mir. 9 Monate GWD, 3,5 Jahre Ausbildung und 7 Jahre Berufserfahrung in dem förderlichen Beruf. Gehe von Stufe 2 oder 3 aus. Das würde mir reichen.
Aber letzendlich muss ich auf den Bescheid warten, wie im Thread verlinkt

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