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Verdienstausfall nach §5....alle Jahre wieder

Begonnen von Red-Devil, 04. Mai 2021, 11:43:08

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Red-Devil

Guten Morgen zusammen.
Ich habe die SuFu benutzt, habe da aber nicht das passende gefunden.
Ich bin seit kurzem beorderter Reservist und habe jetzt meine zweite RDL hinter mir. Bei der ersten RDL habe ich die Anweisung eines Kameraden befolgt und  die "Mindestleistung nach §8 USG" beantragt/angekreuzt. Aber auch da gingen viele Meinungen auseinander. Das liegt aber auch daran weil einige Beamte waren, Kinder haben etc.
Diesmal wollte ich schlauer sein und habe von dem Steuerberater der Firma mir diese Arbeitgeberbescheinigung
https://www.bundeswehr.de/resource/blob/164402/e46bd261b80dc989cbd5ed9b24cce5c3/arbeitgeberbescheinigung-ab-dem-01-01-2020-5-usg-bei-arbeitsverhaeltnissen-in-vollzeit-data.pdf
ausfüllen lassen.
Als ich diese zurück bekommen habe, war ich etwas verdutzt wie gering mein Netto sein soll.
Um Klarheiten zu schaffen was besser wäre habe ich mit dem BaPers telefoniert. Die Bearbeiterin war sehr freundlich und hilfsbereit. Ihr kam es auch komisch vor, da der Betrag sogar einige Cent unter dem Mindestsatz liegt. Ich solle dies vom Steuerberater nochmals prüfen lassen.
Dieser ist jedoch recht unmotiviert und sagt grob :"Das Programm gibt das so vor kann man nichts machen."

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so kompliziert sein kann den Betrag auszurechnen....andererseits ist das hier Deutschland und Deutschland liebt seine verwirrende Bürokratie.

Ich bin ein Angestellter, ledig, keine Kinder und bekomme jeden Monat meine Lohnabrechnung von meinem Arbeitgeber.
Auf dieser finde ich Zahlen wie
"Gesamt-Brutto"
"Steuerrechtliche Abzüge"
"SV-rechtliche Abzüge"
"Netto-Verdienst"
"Auszahlungsbetrag"

In meiner Blauäugigkeit hätte ich jetzt gedacht "Gesamt-Brutto" : SV-Tage (finden sich ebenfalls auf der Lohnabrechnung und ein Hinweis vom BaPers)= Betrag brutto für einen Tag
Gleiche für Netto. "Netto-Verdienst" : SV-Tage = Betrag netto für einen Tag.

Diesen Betrag mit Faktor drei (3-Tage RDL) und dies eintragen.
Alternativ zu SV-Tagen sagt der Steuerberater "Nein. Arbeitstage!". Aber egal ob ich SV oder Arbeitstage nehme, es kommt bei dieser Rechnung immer ein wesentlich höher Betrag raus als das was der Steuerberater sagt. Das Problem ist, ich bin ihm gegenüber unbewaffnet. Ich bin Handwerker und Bürotätigkeiten liegen mir nicht so. Ich finde nichts weiteres an Hinweisen, als das was auf der zweiten Seites des Dokumentes steht.
Kein einfaches Rechenbeispiel. Dabei ist eine 3-Tage RDL ist wahrscheinlich das am häufigsten vorkommende Konstrukt bei der Reserve. Das soll aber auch nicht Thema sein.

Dann habe ich weitere Kameraden Interviewend. Jeder sagt leider etwas anderes. Selbst die Angaben vom BaPers scheinen sich zu unterscheiden. Ein weitere Tipp war auch, dass ich mal einen Krankentagegeld Rechner der Krankenkassen benutzen soll. Dieser würde auch nach dem gleichen Prinzip funktionieren. Das habe ich mal gemacht. Die sind ja auch sehr einfach aufgebaut. 3 Beträge rein und fertig. Und da kommt auch eine Zahl raus, die realistisch ist.
Ein erfahrender Kamerad der schon seit Jahren Reservist ist hat aufgegeben. Er reicht für ein Wochenende nichts mehr ein. Er nimmt Freitags Überstunden und gut ist. Auch das soll jetzt bitte kein Thema sein ob man das darf, klug ist oder was auch immer. Da soll nur die Situation verdetulichen.

Hat jemand konkret eine Ahnung was ich tun muss/kann? Gibt es eine Formel? Eine offizielle Anlaufstelle?
Bitte nicht "Ich hab damals 1999 einfach.....".
Es geht sich konkret um das ermitteln des Netto/Brutto Betrags für den Verdienstausfall.
Ich würde dem Steuerberater gerne dann konkret sagen was er ggf. falsch gemacht hat bzw. wo er drauf zu achten hat. Ich würde auch das BaPers nochmal anrufen, aber ich habe es so verstanden, dass sie mir alles gesagt hat was sie mir sagen darf/kann.
Wenn sich jetzt jemand fragt wie so ich so eine "Welle" wegen einem Wochenende mache: Ganz einfach, es sind auch Aufenthalte auf Truppenübungsplätzen geplant. diese gehen ~14 Tage. Und wenn ich da 50% weniger bekomme macht sich das deutlich am Ende des Monats bemerkbar.

Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir helfen könntet. Aber bitte für doofe erklären  ::) Bei der Bundeswehr ist so ziemlich alles Soldatensicher, nur der Papierkram anscheinend nicht :-[

Danke

F_K

Du arbeitest doch vermutlich nur von Montag bis Freitag.

Geht nun eine 3 Tage RDL von Freitag bis Sonntag, hast Du nur EINEN Tag Lohnausfall, also einen Ausfall von ca. 1/20 des Monatsverdienstes.

Imsoweit ist für eine solche RDL die Mindestleistung öft günstiger.

Die Berechnung des Steuerberaters ist da schon (vermutlich) zutreffend - das HR SAP meines Arbeitgebers rechnet auch so.

wolverine

Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, warum Ihre Lohnbuchhaltung nicht Ihren Netto-Verdienst berechnen kann. Aber Sie haben doch sowieso ein Wahlrecht zwischen Verdienstausfall und Mindestleistung? D. h. wenn Ihr Netto-Verdienst unter der Mindestleistung liegt, können Sie einfach die Mindestleistung beantragen.
Reservistendienst Leistende erhalten nach ihrer Wahl statt der Leistungen nach den §§ 5 und 6 für jeden Tag der Dienstleistung einen Tagessatz, dessen Höhe sich aus der Tabelle in Anlage 1 ergibt.


Etwas anderes sind noch einmal die Kurzwehrübungen am Wochenende. Hier gibt es einen Zuschlag
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Helft mit, dass es so bleiben kann

bayern bazi

F_K   - normalerweise müsst dir der AG das WE dann zurückgeben - RDL sind ja nicht in der Freizeit erlaubt und als AZ zu werten ;)

also fallen 3 Tage Anrechnungsfälle an - weil er dich ja auch dann für 3 tage von der SV abmeldet ;)

RDL ist so zu sehn als ob du WE dienst schiebst

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

bayern bazi

#4
Zitat von: wolverine am 04. Mai 2021, 12:14:47
Etwas anderes sind noch einmal die Kurzwehrübungen am Wochenende. Hier gibt es einen Zuschlag

wird für Fr - So ausgezahlt

muss mit extra Formular beantragt werden

muss mit extra Formular vom S1 bestätigt werden

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Red-Devil

Zitat von: wolverine am 04. Mai 2021, 12:14:47
Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, warum Ihre Lohnbuchhaltung nicht Ihren Netto-Verdienst berechnen kann. Aber Sie haben doch sowieso ein Wahlrecht zwischen Verdienstausfall und Mindestleistung? D. h. wenn Ihr Netto-Verdienst unter der Mindestleistung liegt, können Sie einfach die Mindestleistung beantragen.
Reservistendienst Leistende erhalten nach ihrer Wahl statt der Leistungen nach den §§ 5 und 6 für jeden Tag der Dienstleistung einen Tagessatz, dessen Höhe sich aus der Tabelle in Anlage 1 ergibt.


Etwas anderes sind noch einmal die Kurzwehrübungen am Wochenende. Hier gibt es einen Zuschlag

Das ist mir bewusst. Jedoch wäre dies einfach nur ein hinnehmen eines Zustandes den ich anzweifle aber leider nicht kontrollieren kann.
Mit anderen Worten würde dies heißen:
"Naja wahrscheinlich müsste ich mehr bekommen aber ich kann es nicht nachvollziehen, dann nehme ich den Verlust halt hin."

Und wie im Beitrag auch schon beschrieben kann ich natürlich die Mindestleistung nehmen. Bei einem Wochenende kein Beinbruch aber bei 2 Wochen Truppenübungsplatz sieht es halt anders aus.

Red-Devil

Zitat von: F_K am 04. Mai 2021, 12:06:12
Du arbeitest doch vermutlich nur von Montag bis Freitag.

Geht nun eine 3 Tage RDL von Freitag bis Sonntag, hast Du nur EINEN Tag Lohnausfall, also einen Ausfall von ca. 1/20 des Monatsverdienstes.

Imsoweit ist für eine solche RDL die Mindestleistung öft günstiger.

Die Berechnung des Steuerberaters ist da schon (vermutlich) zutreffend - das HR SAP meines Arbeitgebers rechnet auch so.

Auch hier gehen anscheinende die Meinungen auseinander. Siehe auch bayern bazi und Aussagen auch des BaPers gegenüber anderen Kameraden.

Mir wurde es so erklärt, dass quasi mein "Wert" ermittelt wird. Dieser Wert wird mit dem Mindestsatz verglichen.
Der Mindestsatz wird ja auch für die drei Tage bezahlt. Sonst müsste ja für ein Tag Verdienstausfall und für zwei Tage Mindestsatz gezahlt werden. Also wird mein Wert dann auch für die drei Tage angesetzt.
Und es gibt ja auch Leute/Firmen die Samstags oder auch Sonntags arbeiten.

Aber auch hier möchte ich nochmal darauf hinweisen. Nehmen wir an mein Verdienstausfall ist für einen Tag höher als der Mindestsatz macht sich dies spätestens auf dem Truppenübungsplatz bemerkbar.

F_K

@ Red_Devil:

Du sprichst in Rätseln.

Nochmal langsam:

- Viele Arbeitnehmer arbeiten "nur" von Montag bis Freitag - dies sind die regelmäßigen Arbeitstage.

- Der Arbeitgeber MUSS den LohnAUSFALL bescheinigen, den er dann ja auch vom Lohn abzieht.

- Nehmen wir an, es gibt 20 Arbeitstage im Monat (variert ja von Monat zu Monat), dann wird bei EINEM Tag "Arbeitsausfall" genau 1/20 des Lohnes abgezogen.

- Im Falle einer RDL von Freitag bis Sonntag ist die dann genau 1/20, genauso, wie wenn die RDL nur am Freitag (1 Tag) gewesen wäre.

- Bei einer RDL von 2 Wochen (Montag bis Sonntag oder Montag bis Freitag - macht da keinen Unterschied), sind es 10 Arbeitstage, also 10/20 Lohnausfall, sprich die Hälfte eines Monatsgehaltes.

Genauso bei "Krankheit" z. B. im Urlaub - ist man am Samstag / Sonntag krank, wird kein Urlaubstag "gutgeschrieben" - ist man Montag bis Freitag im Urlaub krank, kann eine Gutschrift erfolgen.

.. und die Folge ist, wie gesagt, meistens macht eine Beantragung der Mindestleistung für eine RDL Freitag bis Sonntag Sinn, weil 3 x Mindestleistung bei vielen Arbeitnehmern mehr ist, als 1/20 des Monatsgehaltes.

... und das "Rumjammern" wegen "Verlust" kann ich nicht nachvollziehen - der Reservedienstleistende erhöht hier sein Monatseinkommen, auch durch die Zuschläge, signifikant.

ToMA

Es hängt ja vom Arbeitgeber ab, wie er Deinen Verdienstausfall berechnet.
Er hat diese zwei Möglichkeiten, analog der folgenden Regelung:
1. Bei Teilmonaten kann bei einem festen Monatsentgelt der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts (1/30 des Monatsbetrages) mit der Zahl der auf die Fehlzeit entfallenden Kalendertage multipliziert werden.
2. Alternativ kann aber auch das monatliche Bruttoentgelt durch die tatsächlichen anfallenden Arbeitstage des Monats dividiert werden. Anschließend wird der sich so ergebende Betrag mit der Anzahl der ausgefallenen Arbeitstage (AT) multipliziert.

Er wird Dir deshalb auch nur das bescheinigen, wie er Deinen Arbeitsaufall berechnet hat.

So wie Du es schilderst, berechnet er Deinen Ausfall nach der zweiten Methode, so dass Du einen nur geringeren Lohnausfall hast (nur ein Fehltag bei einer RDL von Freitag bis Sonntag).

In diesem Fall "lohnt" sich die Mindestvergütung (da trotzdem Bezahlung für 3 Tage). Für eine zusammenhängende RDL kann man nur einen Berechnungsmodus wählen.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Red-Devil

Zitat von: F_K am 04. Mai 2021, 12:58:08
@ Red_Devil:

Du sprichst in Rätseln.

Nochmal langsam:

- Viele Arbeitnehmer arbeiten "nur" von Montag bis Freitag - dies sind die regelmäßigen Arbeitstage.
Zitatja ist ja aber auch erst einmal irrelevant. ob "viele" oder "regelmäßig" es gibt Leute die Arbeiten auch am WE. War eine einfache Feststellung/Richtigstellung. Ich habe nie erwähnt ob ich Samstagsarbeit leiste oder nicht. Also ist pauschal zu sagen nur "EIN" Tag Verdienstausfall nicht ganz richtig bzw. geraten. 

- Der Arbeitgeber MUSS den LohnAUSFALL bescheinigen, den er dann ja auch vom Lohn abzieht.
ZitatKorrekt darum war erste Aussage oben halt nicht generell richtig. Ich vermute aber mal du beziehst dich jetzt aber auf den "Wert" den ich habe. Diese Aussage kam aus dem BaPers an einen Kameraden. Ich habe sie nur aufgegriffen. Dazu aber unten auch mehr

- Nehmen wir an, es gibt 20 Arbeitstage im Monat (variert ja von Monat zu Monat), dann wird bei EINEM Tag "Arbeitsausfall" genau 1/20 des Lohnes abgezogen.
ZitatJa klingt erst einmal logisch. So habe ich auch gedacht. Laut BaPers aber falsch. Es muss durch die SV-Tage, die sich oben auf der Lohnabrechnung befinden, geteilt werden. Mit Arbeitstagen würde ich mich sogar noch besser stellen. Denn bei 27 SV-Tage zu 22 Arbeitstagen stelle ich mich mit den Arbeitstagen besser.

- Im Falle einer RDL von Freitag bis Sonntag ist die dann genau 1/20, genauso, wie wenn die RDL nur am Freitag (1 Tag) gewesen wäre.
ZitatVon MEINER Seite aus nicht einzuwenden

- Bei einer RDL von 2 Wochen (Montag bis Sonntag oder Montag bis Freitag - macht da keinen Unterschied), sind es 10 Arbeitstage, also 10/20 Lohnausfall, sprich die Hälfte eines Monatsgehaltes.
ZitatVielleicht stehe ich auf dem Schlauch. Aber wenn die Mindestleistung 67€/Tag beträgt aber mein Verdienstausfall 110€/Tag dann sehe ich da schon einen Unterschied 10x110€=1100€ zu 14x67€=938€.

Genauso bei "Krankheit" z. B. im Urlaub - ist man am Samstag / Sonntag krank, wird kein Urlaubstag "gutgeschrieben" - ist man Montag bis Freitag im Urlaub krank, kann eine Gutschrift erfolgen.

.. und die Folge ist, wie gesagt, meistens macht eine Beantragung der Mindestleistung für eine RDL Freitag bis Sonntag Sinn, weil 3 x Mindestleistung bei vielen Arbeitnehmern mehr ist, als 1/20 des Monatsgehaltes.
ZitatDas war ja quasi das was ich in dem Beitrag vorher meinte. Mindestleistung für 3 Tage aber Verdienstausfall nur für den einen Tag und die anderen zwei für lau? Kommt mit komisch vor aber würde mich halt nicht wundern. Richtig wäre dann in meinen Augen: 1 Tag Verdienstausfall und 2 Tage Mindestleistung. Ich bin 3 Tage da. Ich sage NICHT das es so ist, sondern es ist eine Frage. Bzw ich formuliere es mal um:
-  Ist es korrekt, dass wenn ich die Mindestleistung beantrage ich diese für Freitag, Samstag und Sonntag bekomme?
- Ist es korrekt, das wenn ich den Verdienstausfall beantrage diesen nur für den Freitag bekomme und für Samstag und Sonntag nichts sofern mein Arbeitgeber mir nur den Freitag bestätigt?

... und das "Rumjammern" wegen "Verlust" kann ich nicht nachvollziehen - der Reservedienstleistende erhöht hier sein Monatseinkommen, auch durch die Zuschläge, signifikant.
ZitatWie auch schon erwähnt möchte ich das System nur versuchen zu verstehen. Und ja wenn ich mehr bekomme ist es schön. Das fließt zwar sowieso in neue Ausrüstung aber egal.
Und mein Monatseinkommen hat sich, zumindest bei der letzten RDL nicht "signifikant" erhöht. Das hängt, und darum geht es hier ja die ganze Zeit, wohl auch vom Lohn ab.


Siehe oben.

Und generell möchte ich sagen, dass ich stark anzweifle das der Großteil der Reservedienstleistenden das System von Anfang an kapiert haben. Denn sonst hätte es nicht soviel Verwirrung gegeben. Oft ist es halt so, dass viele es einfach hinnehmen oder auf das hören was ein andere Kamerad sagt. Mir wurde beim ersten mal auch gesagt ich solle Mindestleistung ankreuzen. Mein "Warum?" konnte aber auch keiner beantworten.
Ich finde es nicht falsch hier mal zu versuchen etwas Licht ins dunkel zu bringen.
Und wenn das BaPers mir auf Nachfrage sagt ich sollte dies nochmal überprüfen lassen, dann versuche ich das auch.
Wenn der Arzt sagt, dass ihr gebrochenes Bein amputiert werden muss, holt man sich auch gerne nochmal ne zweite Meinung ein. Okay das ist jetzt was überspitzt :D

F_K

Ich hatte inzwischen einige AG, alle haben die Berechnung nach Arbeitstagen angewandt.

Bei einem kompletten Monat, bei einem halben Monat und vielen anderen Varianten sind die Ergebnisse der unterschiedlichen Rechnungen gleich oder ähnlich.

Bei vielen AN liegt die Mindestleistung im Bereich des tatsächlichen Einkommens, wenn dann ein Verdienstausfall von 1/20 bescheinigt und abgezogen wird, dann aber 3 Tage Mindestleistung plus Prämie beantragt wird - dann hat man monatlich 15 % "mehr".

Dann noch zu jammern, weil man es nicht versteht, hat schon was ...

christoph1972

Naja. So schwierig ist das Rätsel Mindestsicherung nicht zu entschlüsseln.

http://www.gesetze-im-internet.de/usg_2020/anlage_1.html

Da stehen die aktuellen Sätze der Mindestsicherung drin.

Tagessatz des Dienstgrades = Höhe Mindestleistung

Monatsnetto / 30 Tage = Tageslohn bzw. Tagesgehalt

Stellst Du das Gegenüber, weißt Du, ob Mindestleistung oder Ausfallersatz.

Das ist jetzt nicht unbedingt die superduber genaue Berechnungsmethode, aber überschlägig passt das bei den meisten Fällen.
Oder um es etwas grobschlächtig auszudrücken, verdienst Du nahe am Mindestlohn oder nur 100 - 200 € netto drüber, bist Du immer besser dran mit der Mindestleistung.



,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

Eine Anmerkung dann noch:

Die Mindestleistung ist nunmehr in der Höhe am "Sold" aktiver Soldaten, wenn auch EF1 orientiert.

Damit ist man von "Mindestlohn" dann doch entfernt, bei höheren Dienstgraden sogar SEHR deutlich.

Eisensoldat

Und wenn man noch die RDL-Prämie (oder wie der Wehrsold jetzt heisst) dazurechnet, dann entspricht das sogar der Vergütung aktiver Soldat in Erfahrungsstufe 8 (fast auf den Cent genau)

F_K

@ Eisensoldat:

Dies ist sicherlich vom Dienstgrad / Familienstand / Anzahl Kinder abhängig.

Aber sicherlich kann man sagen, dass das USG die Vergütung der Reservisten für eine Vielzahl / die Mehrheit der Reservisten finanziell gut regelt.

Auf der anderen Seite "dient" man ggf. oft zeitlich "mehr", als man dies zivil machen würde und trägt ggf. noch andere Dinge - aber es ist ein freiwilliger Dienst.

(Beispiel: Mir bekannter Kamerad, angestellter Gymnasiallehrer (also noch nicht Beamter), hat als Hptm netto 1000 Euro im Monat MEHR gehabt - bei vergleichbarer Arbeitsbelastung - nun, als OberstLt dürfte dies noch deutlich besser aussehen ..)

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