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Dienstzeitverkürzung

Begonnen von CharlieSierraKilo, 25. Mai 2021, 08:37:20

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CharlieSierraKilo

Guten Morgen Kameraden,

ich bin im vorletzten Dienstjahr und in der Mannschafterlaufbahn tätig.
Aber seit kurzem spiele ich mit dem Gedanken einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung zustellen und so meine Dienstzeit um 1 Jahr zuverkürzen.
Dienstl. habe ich als Wiedereinsteller keine Ausbildung auf meinem jetzigen Dienstposten genossen, es steht auch zu 100% fest, dass ich auf dem Dienstposten auf dem ich sitze, auch nicht mehr ausgebildet werde bis zu meinem Dienstzeitende.
Kurzum gesagt, ich bin nichts und werde auch nichts mehr.

Meine Gedanken kreisen sich jetzt um das Thema, Dienstzeitverkürzung, da ich in der zivilen Welt keine Probleme haben werde Fuß zufassen und dort meinen
beruflichen Weg und Traum verwirklichen werde.
Abgesehen davon ist dies auch mein persönliches Interesse.

Gibt es hinsichtlich zu diesem Thema jemanden der mich da Unterstützen kann?
Bin nicht bewandert in dem Thema und der Erfahrungsschatz ist sehr begrenzt was verkürzungen angeht.
Gespräch mit Vertrauensperson, PersFw und dem Sozialdienst werden noch folgen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

F_K

Bitte beachten, dass sich ggf. die BFD Ansprüche verändern.

Ansonsten liegt hier nach der Schilderung kein Härtefall vor, so dass einer Dienstzeitverkürzung nur stattgegeben werden darf, wenn ein dienstliches Interesse vorliegt.

Stelle dazu einfach beim PersFw einen Antrag und warte das Ergebnis ab. Viel Erfolg.

Ralf

Antrag stellen, Verfahren und Vordruck ist in der GAIP 23-02-00 Verkürzung der Dienstzeit eines SaZ nach § 40 Abs. 7 Soldatengesetz zu finden. Dein Pers wird dir da weiterhelfen.

Ausschlaggeben dit der dienstl. Bedraf an einer Verkürzung und nur der. Das wird dann geprüft anhand deines Antrages.
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CharlieSierraKilo

Zitat von: F_K am 25. Mai 2021, 08:39:35
Bitte beachten, dass sich ggf. die BFD Ansprüche verändern.

Ansonsten liegt hier nach der Schilderung kein Härtefall vor, so dass einer Dienstzeitverkürzung nur stattgegeben werden darf, wenn ein dienstliches Interesse vorliegt.

Stelle dazu einfach beim PersFw einen Antrag und warte das Ergebnis ab. Viel Erfolg.

Bedeutet das, dass man ohne Aussicht auf Ausbildung und Verwendung, man einen Dienstposten besetzt, kein Härtefall i.d.S. ist?
Dienstliches Interesse bedeutet doch auch soviel, dass man einen Dienstposten mit besten Wissen und bestreben besetzen sollte wofür man auch verwendungsfähig sein sollte/müsste.
Leider wurde bisher jeder Versetzungsantrag abgelehnt aufgrund weil ich nichts bin. Und nun wäre es doch Fair und eine win-win Situation für die Bundeswehr wenn auf dem Dienstposten den ich besetze jemand "fähiges draufkommt" und mir die Möglichkeit gegeben werden kann, auszusteigen um nicht weiter Leistungen durch die Bundeswehr zubeziehen wo ich bis jetzt noch nicht weiß wieso.

Zitat von: Ralf am 25. Mai 2021, 08:40:29

Antrag stellen, Verfahren und Vordruck ist in der GAIP 23-02-00 Verkürzung der Dienstzeit eines SaZ nach § 40 Abs. 7 Soldatengesetz zu finden. Dein Pers wird dir da weiterhelfen.

Ausschlaggeben dit der dienstl. Bedraf an einer Verkürzung und nur der. Das wird dann geprüft anhand deines Antrages.

Lieber einen Dreizeiler stellen oder gleich das benannte Dokument verwenden?
Ggf auch mit Begründung weswegen ich diesen Antrag stelle?

MkG

Ralf

Die Härtefallregel steht auch in der GAIP, die ist klar definiert (Pflege von Angehörigen etc...).

Wenn es doch ein Antragsformular gibt, solltest du das auch verwenden. Also: sprich mal mit deinem Pers.
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KlausP

Zitat... Bedeutet das, dass man ohne Aussicht auf Ausbildung und Verwendung, man einen Dienstposten besetzt, kein Härtefall i.d.S. ist? ...

Genau das bedeutet es. Wieso sollten Sie ein Härtefall sein? Haben Sie z.B. pflegebedürftige nahe Angehörige zu betreuen und niemand sonst aus Ihrer Familie kann das?

Zitat... Leider wurde bisher jeder Versetzungsantrag abgelehnt aufgrund weil ich nichts bin. ...

An wem liegt das denn und warum sind Sie für Ihren Dienstposten nicht ausgebildet?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Zitatwenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.

Zitat aus dem Soldatengesetz - dazu gibt es auch Rechtsprechung: Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie, der sofortige Betreuung durch den Soldaten erfordert, wäre so ein Fall.

Ansonsten: Wenn ein Pers(St)Offz die Nutzung eines vorhandenen Formulars vorschlägt - warum sollte man dass dann nicht machen?

wolverine

Worüber reden wir hier überhaupt? In der Mannschaftslaufbahn gibt es keine "Ausbildung" im Sinne von Berufsausbildung. Man wird auf seinem Dienstposten angelernt und führt diese Tätigkeiten dann aus. Evtl. gehört dafür ein Führerschein oder die Bedienung eines Gerätes, welches dann in Lehrgangsform vermittelt wird. Vielleicht sind Sie für Ihren Dienstposten schon ausgebildet und wissen es noch gar nicht? Oder haben Sie wesentliche Ausbildungsinhalte in Ihrer Dienstzeit versäumt und wenn, warum? Über welche Zeitverpflichtung reden wir?

"Härtefälle" für die Versetzung sind in den Vorschriften sehr detailliert beschrieben und was Sie bisher schildert, ist nicht annähernd einer.
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CharlieSierraKilo

Zitat von: wolverine am 25. Mai 2021, 10:42:47
Worüber reden wir hier überhaupt? In der Mannschaftslaufbahn gibt es keine "Ausbildung" im Sinne von Berufsausbildung. Man wird auf seinem Dienstposten angelernt und führt diese Tätigkeiten dann aus. Evtl. gehört dafür ein Führerschein oder die Bedienung eines Gerätes, welches dann in Lehrgangsform vermittelt wird. Vielleicht sind Sie für Ihren Dienstposten schon ausgebildet und wissen es noch gar nicht? Oder haben Sie wesentliche Ausbildungsinhalte in Ihrer Dienstzeit versäumt und wenn, warum? Über welche Zeitverpflichtung reden wir?

"Härtefälle" für die Versetzung sind in den Vorschriften sehr detailliert beschrieben und was Sie bisher schildert, ist nicht annähernd einer.


Verstehe.
Grundausbildung, Dienstpostenausbildung usw..
Ich bin noch gar nicht ausgebildet und habe durch eine längerfristige Krankheit alle Ausbildungsabschnitte nicht erlangen können. Ebenfalls wurde mir auch bestätigt, dass ich bis zum Dienstzeitende keine Ausbildung mehr erhalten werde.
Ebenfalls ist die "Wiedereingliederung in den Dienst"(länger als 6 Wochen krank), nach Aussage des DV, Fehlgeschlagen.
Und ein Härtefall privat besteht nicht außer diese dienstliche Situation.

Wir reden hier über eine verkürzung der Dienstzeit von SaZ8 auf SaZ7 und momentan befinde ich mich im vorletzten Dienstjahr.

Ralf

Das ändert ja nichts daran, dass du erst einmal den Antrag stellen musst.
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SolSim

Ich empfehle Ihnen, das letzte Jahr die Zähne zusammenzubeißen und noch durchzuziehen. Nutzen Sie ihre BfD Ansprüche. Das letzte Jahr vergeht schneller, als Sie denken.

wolverine

Verstehe ich das jetzt schon richtig und sie waren über sechs Jahre krank?
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LwPersFw

Zitat von: SolSim am 25. Mai 2021, 17:58:12
Nutzen Sie ihre BfD Ansprüche.

Dies scheint ja nicht so primär zu sein:

Zitatda ich in der zivilen Welt keine Probleme haben werde Fuß zufassen und dort meinen beruflichen Weg und Traum verwirklichen werde.

Deshalb gilt

Zitat von: Ralf am 25. Mai 2021, 11:14:44
Das ändert ja nichts daran, dass du erst einmal den Antrag stellen musst.

Und ja ... schreiben Sie eine ausführliche Begründung als Anlage zu dem von Ralf genannten Formblatt aus der GAIP.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BulleMölders

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