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FWD San für AdH Medizin (Anerkennung?)

Begonnen von Beamter30811, 28. Mai 2021, 13:48:35

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Beamter30811

Hi, ich bin schon seit einer guten Weile daran herauszufinden, ob mein FWD als SanSdt. für das AdH Auswahlverfahren für Humanmedizin (z.B Charite Berlin) anerkannt wird.

Es ist echter Wahnsinn, man bekommt nur Schwammaussagen von allen Seiten, daher dachte ich hier ist eventuell ein SanSdt. der aus Erfahrung spricht.

Mein Problem ist, dass ich im Lehrregiment dienen werde, nicht im Krankenhaus. Daher habe ich keinen direkten Patientenkontakt. Wobei mein Einplaner meinte im KH könnte man auch im Lager arbeiten.

Kurz und knapp; Gibt es SanSdt. im FWD deren FWD anerkannt wurde für die AdH Quote, und könntet Ihr sagen was für Tätigkeiten Ihr ausgeübt habt?


Vielen Dank!

Gruß
B308

LwPersFw

#1
"Der Nachweis eines Dienstes ist ein nachgelagertes Auswahlkriterium bei Punktgleichheit im Auswahlwert.

Als Dienste gelten:

+ Erfüllung von Dienstpflichten nach Artikel 12a des Grundgesetzes
+ Ableisten eines freiwilligen Wehrdienstes
+ Ableisten eines Bundesfreiwilligendienstes
+ Ableisten eines Jugendfreiwilligendienstes
+ Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz

Im Falle eines Dienstes geben Sie in der Onlinebewerbung an, dass Sie einen Dienst geleistet haben.
Der Nachweis ist erst zur Immatrikulation an der Universität Hamburg zu erbringen.

Genauere Definitionen der Dienste finden Sie im Staatsvertrag zur gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung unter Artikel 8 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 5 (Staatsvertrag - unter "Rechtsgrundlagen SfH")."


Quelle: Homepage Uni Hamburg , 28.01.2021


Und

Charité



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Arzt01010

Der Vorposter (LwPersFW) bezieht sich auf die Wertung in der Abiturbestenquote, nicht im AdH, dies ist was ganz anderes. Aber ja ein FWD wird ab 11. Monaten Dienst auch im AdH anerkannt, unabhängig davon ob sie eine medizinische Tätigkeit verrichten oder nicht. Für eine verbindliche Auskunft fragen Sie bei Hochschulstart.

LwPersFw

Zitat von: Arzt01010 am 30. Mai 2021, 18:23:18
Aber ja ein FWD wird ab 11. Monaten Dienst auch im AdH anerkannt, unabhängig davon ob sie eine medizinische Tätigkeit verrichten oder nicht. Für eine verbindliche Auskunft fragen Sie bei Hochschulstart.

Steht so ja auch im o.g. Link...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

Eine Tätigkeit im BWK unmittelbar in der Patientenversorgung kann als Krankenpflegepraktikum anerkannt werden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Beamter3079

Zitat von: Arzt01010 am 30. Mai 2021, 18:23:18
Der Vorposter (LwPersFW) bezieht sich auf die Wertung in der Abiturbestenquote, nicht im AdH, dies ist was ganz anderes. Aber ja ein FWD wird ab 11. Monaten Dienst auch im AdH anerkannt, unabhängig davon ob sie eine medizinische Tätigkeit verrichten oder nicht. Für eine verbindliche Auskunft fragen Sie bei Hochschulstart.

Dies ist nicht der Fall, es wird nach einer explizit "einschlägig medizinischen Tätigkeit" verlangt. Rücksprache mit Hochschulstart ergab, dass "Patientennähe" erforderlich ist, was meine Einplanung im Lehrregiment nicht als relevanten Dienst einstufen würde.

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