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Altersgrenzen Laufbahn der Offiziere mit Studium alt. Feldwebel des allg. FD

Begonnen von Dori, 19. Juli 2021, 12:59:45

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Dori

Hallo zusammen,

aufgrund diverser Angaben von Karriereberatern wende ich mich nun an euch.

Als Wiedereinsteller wäre mein Wunsch eine Einstellung in die Laufbahn der Offiziere mit Studium - alternativ käme eine Wiedereinstellung in die Laufbahn der Feldwebel allgemeiner Fachdienst mit ZAW in Betracht.

Zu mir:
Ich werde im kommenden Jahr 32 Jahre alt und war bereits knapp 8 Jahre als SU tätig.
Die Offz-Eignung habe ich 2014 erhalten aber eine Einstellung aufgrund persönlicher Gründe zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt.


Ein Karriereberater teilte mir mit, dies würde kein Problem darstellen, der andere sagte "das kannste vergessen" - Wie gestaltet sich die Rechtslage - vorausgesetzt Eignung, Leistung, Befähigung entsprechen denen der Laufbahn?


Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

KlausP

Die Altersgrenzen sind doch mit Inkraftsetzung der neuen Soldatenlaufbahnverordnung aufgehoben. Aber lesen Sie selbst: https://www.buzer.de/SLV_2021.htm
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dori

So argumentierte ich auch - deshalb die nun herrschende Ungewissheit ob eine Bewerbung, insbesondere für die Laufbahn der Offiziere,  überhaupt sinnvoll wäre.

shonyu

Die Bewerbung ist kein Problem, ob Du weiterhin geeignet bist, ob Bedarf an Deinem Studium besteht, das kann Dir der KB in der Regel nicht oder nur sehr unverbindlich sagen.

Ich bin 41 und habe gerade eine Bewerbung abgegeben. Sie ist gerade in der Bedarfsprüfung.

Ich glaube gerade was den Seiteneinstieg angeht, sind die Kenntnisse der KB nicht unbedingt flächig auf gutem Stand.

Ralf

Die Altersgrenze des 30. Lj ist weggefallen, also ist auch eine Einstellung möglich, wenn man sich durchsetzt.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Dori

Danke.

Es ist auch weiterhin so, dass ein gleichwertiger Bildungsabschluss (wie online angegeben) ausreichend ist und nicht zwingend die Fachhochschulreife benötigt wird ?

F_K

@ Dori:

Für StudOA?

Die Regelqualifikation ist das Abitur, ggf. die Fachhochschulreife (wenn Studium auf FH), "geringere" (vermeintlich "gleichwertig") Qualifikationen werden in der Regel nicht zu einem Durchsetzen in der Bestenauswahl führen - viel Erfolg.


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