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Darf der Leitende das?

Begonnen von India_Charlie_Golf, 20. Juli 2021, 20:17:07

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India_Charlie_Golf

Guten Abend,

Darf der Leitende auf einem Schießstand, aktiv, am schießen teilnehmen? Bzw. darf er schießen, wenn gerade keine Person aus der schießenden Abteilung schießt, alleine schießen?

Ich finde aktuell nichts dazu in meinen Vorschriften.

Beste Grüße,

ICG

F_K

Der Leitende darf "alleine" schießen - nicht wenn andere Soldaten schießen  - denn dann kann er keine Aufsicht führen.

p4uLe83

Genau so wie von F_K beschrieben, auch kürzlich so durchgeführt erlebt.

p4uLe83

PS: beim nächsten mal würde ich mir einen weniger ,,reißerischen Betreff" wünschen. Allein das Ändern bspw. auf ,,Darf der Leitende beim Schießen mitschießen?" macht gleich klar, worum es geht. So habe ich erst eine ,,Horrorstory" erwartet mit irgendeinem Fehltritt o. Ä. ;D

JensMP79

ZitatIch finde aktuell nichts dazu in meinen Vorschriften.

Wirklich?  :o

Ceedich

Dann solltest du nochmal genauer in die Vorschrift schauen.

Deepflight

Korrekt, steht so in der Vorschrift.

Ist auch klar: schießt wer anders, führt der Leitende die Aufsicht über diese.

Ist der Leitende alleine auf der Bahn (der Rest am Munausgeber-Häuschen, im Wartebereich oder sonst eben nicht im Bereich ab Linie Feuer frei) darf er selbst schiessen.

Vorschriftenstudium hilft da weiter, wer es auf dem klassischen Wege net findet, der benutze MOPS-Y, die Volltextsuche á la Google

F_K

@ Deepflight:

Ein Schiessausbilder / Trainer / whatever darf auch, im Rahmen der Vorschriften, beim schiessenden Leitenden stehen - dass ist kein Problem.

Deepflight

Haste natürlich Recht, wenn der Leitende ihn dazunimmt.

Wobei der dann ja net schießt....
Da müsst ich aber selbst nachschlagen ob dazu was drin steht....erinnern kann ich mich net dran.

Fazit ist aber, denke ich, einstimmig ein "schießt der Leitende, schießt kein anderer" gem. Vorschrift

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