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Minusstunden durch befohlene Mehrarbeit

Begonnen von Ricobsdl80, 30. September 2021, 09:04:51

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Al Terego

Zitat von: Ricobsdl80 am 01. Oktober 2021, 07:16:17
Richtig. Aber die Stunden außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und nicht der Rahmenarbeitszeit sind Mehrarbeit. Selbst wenn der MKF länger arbeiten wollen würde, dürfte er nicht aufgrund der Vorschrift A-1050/11 Betrieb von Dienstfahrzeugen in dem ausdrücklich auch nochmal auf die 11 Std Ruhezeit hingewiesen wird. Das ist ja unser Problem. Bei ganz normalen Sonderdiensten oder ähnlichem kann man nach §6 SAZV befehlen.

Ganz so einfach ist es in dem Fall leider nicht. Die Regeln zum führen von Fahrzeugen sind natürlich unstrittig, da brauch wir nicht darüber zu diskutieren.
Im Fall von Gleitzeitdienststellen spielt neben der täglichen Arbeitszeit aber auch die Rahmendienstzeit bzw. die Kernarbeitszeit eine Rolle bei der Anordnung von Mehrarbeit. Hat was mit dem selbstbestimmten Arbeiten zu tun.
Sollte normalerweise in der GO der Dienststelle geregelt sein.

LwPersFw

Deshalb ja meine Empfehlung:

ZitatSchauen Sie einmal in das vom BMVg FüSK moderierte Forum zur SAZV im WikiBw im IntranetBw.
Dort wurde u.a. auch die Thematik Ruhezeiten vs. Sollarbeitszeit i.V.m. Mehrarbeit ausführlich erläutert.

Zusätzlich gibt es eine Seite zur SAZV ... wo durch das BMVg FüSK diverse PDF-Datei mit Berechnungsbeispielen zur Verfügung gestellt wurden.

Getrennt zw. Dienststellen mit und ohne Gleitzeit.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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