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Sonderurlaub Umzug

Begonnen von Minga089, 31. Mai 2017, 14:20:09

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BulleMölders

Der Fragesteller erhofft sich aus der Zeitersparnis beim Arbeitsweg wohl einen Dienstlichen Grund.
Wobei der Arbeitsweg auch beim Soldaten grundsätzlich in den Privaten Bereich gehört, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch.
Deshalb auch meine Einschätzung, dass sich daraus kein dienstlicher Grund konstruieren lässt.

KlausP

Zitat... kann ich ein Sonderurlaubstag anfordern ...

Jetzt muss ich mal klugsch***: ,,Anfordern" können Sie da gar nichts, Sie können jeden Urlaub immer nur beantragen, der Vordruck heißt ja auch ,,Urlaubsantrag" und nicht Urlaubsanforderung. Ob der Disziplinarvorgesetzte den dann genehmigt, ist eine andere Sache.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

christoph1972

Für den urlaubsrechtlichen Laien mal in einfaches Deutsch übersetzt:

Sonderurlaub wird dann gewährt, wenn auch Umzugskostenvergütung gewährt wird. Hatte ich bei Einstellung keine anerkannte Wohnung, mache meine ZAW und suche mir dann im Einzugsbereich der Stammeinheit eine Wohnung, ohne eine anerkannte Wohnung zu haben, dann ist das alles reines Privatvergnügen.

Hat das BAPersBw zwischenzeitlich eine private Wohnung anerkannt, dann wird - je nach Inhalt der Personalverfügung - die UKV gewährt mit der Rechtsfolge, es kann Sonderurlaub beantragt und gewährt werden.

Alle Unklarheiten beseitigt? Es steht und fällt alles mit der anerkannten Wohnung und der damit verbundenen Zusage der UKV. Das ist völlig unabhängig, ob das nun In- oder Ausland ist.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

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