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SAZ 13+ befristet 2 Jahre.

Begonnen von Meister_Tobi, 29. Oktober 2021, 09:36:25

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Meister_Tobi

Hallo zusammen,
Ich habe als SAZ 13+ ein befristeten Vertrag von 2Jahren bekommen und habe fragen dazu.
1. Wenn ich meine Verlängerung nicht rechtzeitig bekomme, dann enden mein Diensrverhältnis am Stichtag und ich quasi "Arbeitslos"?
2. Wenn ich danach dennoch zum Dienst gebeten werde lande ich automatisch in einem Unbefristeten Verhältnis?
Nach Paragraph 15 Abs. 5 TzBfG würde eines von beidem stattfinden, oder zählt dort ein anderes Gesetz?

Ralf

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BulleMölders

Hier nach: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67297.msg686909.html#msg686909 hat er am 02.01.2020 Dienst als Soldat angetreten. Also vor knapp 2 Jahren. Vermutlich hat der TE eine Zwischenfestsetzung auf 2 Jahre erhalten. Also greift das TzBfG auf keinen fall.

zu 1. Wenn Sie keine weitere Zwischenfestsetzung bekommen, scheiden Sie an dem Tag aus der Bundeswehr aus.
zu 2. Wird so nie Passieren, weil nach dem Ausscheiden Sie niemand so zum Dienst bitten wird.

Ralf

O.k. also militärisch: wenn man die Ausbildungsabschnitte wie vorgesehen besteht, wird man auch jeweils schrittweise weiterfestgesetzt, bis man alles bestanden hat, dann geht's auf die unterschriebene V-Zeit (hier wohl 13 Jahre).
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KlausP

Das mit der stufenweisen Festsetzung der Dienstzeit kann einem aber auch jeder Perser und/oder jeder Spieß erklären. Außerdem steht das doch schon auf dem ersten Festsetzungsbescheid, wenn ich mich nicht irre.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

christoph1972

Zitat von: KlausP am 29. Oktober 2021, 13:00:36
Das mit der stufenweisen Festsetzung der Dienstzeit kann einem aber auch jeder Perser und/oder jeder Spieß erklären. Außerdem steht das doch schon auf dem ersten Festsetzungsbescheid, wenn ich mich nicht irre.

Lesen und das Gelesene verstehen sind zwei Dinge. Ich nehme an, erste Zwischenfestsetzung auf 2 Jahre erhalten und "nur" 2 Jahre gelesen und den Rest schon nicht mehr. Das ist wie bei einer Kommandierung/Abordnung bis zur Dauer von 3 Monaten.  Ich lese erstmal nur: "... Die UKV wird nicht zugesagt. ...".

In der nächsten Zeile dann: "Die Begründung ergibt sich aus der Nr. 14 der Anlage, die Bestandteil dieser Personalverfügung ist.". Wenn man das nicht liest, geht erstmal der Blutdruck leicht hoch und die Herzfrequenz steigt.

Da wird eine ganze Reihe von Gründen zur Nichtzusage der UKV abgedruckt.

Nr. 14 bringt dann Klarheit, bei einer Abordnung/Kommandierung bis zur Dauer von 3 Monaten steht die UKV nicht zu.



,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

thelastofus

ZitatAußerdem steht das doch schon auf dem ersten Festsetzungsbescheid, wenn ich mich nicht irre.

Das steht scho gar schon auf dem "Belehrungszettel" den man im KC unterschreibt, da steht in etwa "Mir ist bekannt das meine Dienstzeit stufenweise festgesetzt wird .. " (Dazu natürlich der  Hinweis was passiert wenn man sich nicht eigent oder wichtige Ausbildungsabschnitte nicht besteht.

Aber man müsste es halt lesen.

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