Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Mit abgebrochener Berufsausbildung zur Bundeswehr?

Begonnen von Hemdrik45, 20. November 2021, 20:49:25

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Hemdrik45

Hallo zusammen,

ich bin unzufrieden mit meiner derzeitigen Ausbildung und da ich schon länger zur Bundeswehr will, dachte ich daran diese abzubrechen da ich noch in der Probezeit bin.

Jetzt meine Fragen, wie sind zurzeit die Chancen als Mannschaftsdienstgrad oder in der Laufbahn der Feldwebel in der Infanterie genommen zu werden?

Und noch wenn ich meine beim Beratungsgespräch war und meine Bewerbung abschicke sollte ich dann bereits die Ausbildung gekündigt haben oder kann man bis zu einer Antwort warten?

Vielen dank im vorraus.


ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

SGBunny

Zitat von: ulli76 am 20. November 2021, 22:35:23
Wie lange hättest du noch bis zum Abschluss?

Zitat von: Hemdrik45 am 20. November 2021, 20:49:25
... da ich noch in der Probezeit bin.

Wird wohl noch eine Weile sein.

Auf die Frage ob vor oder nach der Bewerbung kündigen:
Weder noch.
https://www.bundeswehr.de/resource/blob/51948/5d1d36d472a47568c82898d677d8cdae/Arbeitsplatzschutzgesetz.pdf

Alleine die Idee *vor* der Bewerbung zu kündigen ist schon ... speziell.
Soll ja vorkommen das die Bundeswehr einen ablehnt, wenn man da schon gekündigt hat...

Aber wie gesagt, nichtmal *nach* der Bewerbung kündigen. Oder vor Dienstantritt

Chern187

Welcher Paragraph des Arbeitsplatzschutzgesetzes ist hier anwendbar?

In seinem Fall ist das wie ein Arbeitgeberwechsel, er wird ja nicht einberufen oder derartiges.

Ralf

ZitatJetzt meine Fragen, wie sind zurzeit die Chancen als Mannschaftsdienstgrad oder in der Laufbahn der Feldwebel in der Infanterie genommen zu werden?
Kommt halt ganz auf die Eignungsfeststellung an, wenn du da eine super Leistung hinlegst, ist es entsprechend größer.
Je nach Schulzeugnis/Noten o.a. "komischer Dinge" in deinem Lebenslauf kommt es vielleicht zu keiner Einladung, auch das ist möglich.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat von: Chern187 am 20. November 2021, 23:49:26
Welcher Paragraph des Arbeitsplatzschutzgesetzes ist hier anwendbar?

In seinem Fall ist das wie ein Arbeitgeberwechsel, er wird ja nicht einberufen oder derartiges.

Vielleicht lesen Sie nochmal gründlich im Gesetz nach. Die Regelung ist nämlich durchaus nicht neu.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Chern187

@Klaus, meinen Sie Paragraph 16a?

Alles andere trifft hier ja sowieso nicht zu?

Ralf

Der 16a greift doch regelmäßig, das ist doch nicht außergewöhnlich und wieso hier nicht? War aber auch alles nicht die Frage des TE.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Chern187

Einem Bekannten meinerseits, der damals im öffentlichen Dienst angestellt war und sich als OA beworben hat, wurde nach Prüfung gesagt, dass das Gesetz in seinem Fall nicht anwendbar ist, da es den Grundwehrdienst wie damals nicht mehr gibt und er kein Reservist sei.

Ich war auch immer der Meinung 16a sollte gelten, hat es hier aber nicht.

Ralf

Die Aussage ist falsch gewesen.
16a heißt ja extra "Wehrdienst als SaZ", hat also nichts mit dem GWDL zu tun.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Schon traurig, wenn Vorgesetzte und/oder Personaler im ÖD nicht in der Lage sind, einfache Gesetzestexte richtig zu lesen, zu verstehen und anzuwenden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau