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Anspruch auf TG nach Umzug in der Elternzeit und Versetzung nach Elternzeit

Begonnen von SF, 22. Januar 2022, 13:32:28

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SF

Guten Tag alle miteinander. Vielleicht kann mir ja jemand auf Anhieb helfen. Folgender Fall:
Mein Mann und ich sind beide Beamte. Wir waren an Dienstort A tätig und haben 15km entfernt gewohnt, daher keinen Anspruch auf Tg) Ich bin seit letztem Jahr in Elternzeit für ein Jahr, Ende im April. Mein Mann wurde während meiner Elternzeit an Dienstort B versetzt (300km entfernt). Er hat die UKV in Anspruch genommen, wir sind also als Familie an den Dienstort B gezogen. Die neue Wohnung ist bereits anerkannt. Ich werde zum Ende meiner Elternzeit an den Dienstort C versetzt. (ca. 85km von unserer Wohnung). Wie sieht es dann mit Tg aus? Wäre ich nicht mit umgezogen, hätte ich ja Anspruch auf Tg nach §3. Habe ich durch den Umzug, der vor der Versetzung erfolgt ist, Anspruch auf Tg nach §6?

Andi8111

Die Stelle, die die Personalmaßnahme verfügt, entscheidet auch darüber, ob die UKV zuzusagen ist, oder nicht.
Bei Verheirateten mit Kindern wird die UKV nicht zugesagt, insofern wird man TG erhalten. Mit der täglichen Rückkehr wird es nur schwierig werden.

Darf ich mir eine Frage erlauben?
Solche Fragen werden doch in der Vororientierung meistens bereits geklärt. Niemand wir ohne Info gegen seinen Willen versetzt. Vor der Versetzung gibt es eine Schutzfrist und all diese Fragen sind auch an den Personalführer zu richten, der dann abwägt und entscheidet. Oder läuft das bei Beamten mittlerweile nicht mehr so?

SF

Vielen Dank für deine Antwort.
Die tägliche Rückkehr ist nicht das Problem, eine Fahrstrecke ist in 55min erledigt.

Zu deiner Frage:
Beim PEG hatte ich das glaube gar nicht gefragt, weil es mir nicht so wichtig war, wie die Tatsache, dass ich überhaupt versetzt werde und wohin. Hier in der Nähe gibt es nur die eine Kaserne, in der mein Mann ist und da auch nur sehr wenige Beamtendienstposten. Das nächste wäre dann der Dienstort, an den ich auch versetzt werde. Ich bin nur froh, dass es überhaupt mit der Versetzung klappt. Die Frage tauchte nur eben beiläufig im Gespräch auf. Da ja aber Wochenende ist und im BaPersBw niemand erreichbar ist, dachte ich, ich frage kurz hier nach um eine grobe Orientierung zu bekommen. Ob es dann tatsächlich so ist oder nicht, ist für mich nicht ausschlaggebend.

Andi8111

Also, wir schreiben jeden Tag umfangreiche Traktate über TG und BUKG. Ich denke, eine Beamtin der Wehrverwaltung sollte das in Eigenregie per Suche im Forum auch herausbekommen.
Hilfreich sind die VVO zum BUKG und die TGV zum Trennungsgeld.
Und falls eine Versetzungsverfügung vorliegt, sollte diese einen Passus zur UKV haben.


BulleMölders

Da es sich hier um Beamte und nicht um Soldaten geht, habe ich das ganze mal Richtung Zivil verschoben.

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