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Hochzeit, Trennungsgeld, Kommandierung

Begonnen von reinflor, 16. März 2022, 20:02:39

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reinflor

Hallo in die Runde,

ich beabsichtige im Sommer zu heiraten und deswegen tangiert mich erstmals in meiner Dienstzeit das Thema Trennungsgeld. Aktuell bin ich kein Trennungsgeldempfänger, es liegt auch keine anerkannte Wohnung vor. Ich werde an meinem aktuellem Standort noch bis Oktober 2022 verbleiben, anschließend für mehrere Jahre an einen anderen (sich voraussichtlich nicht ändernden) Standort kommandiert werden.

Soweit ich weiß, liegt ab dem Tag der Hochzeit eine anerkannte Wohnung vor, so dass bei der nächsten Kommandierung Trennungsgeld gewährt wird? Wenn ich jetzt also vor Oktober heirate (Termin ist im Juli) sollte ich ab der nächsten Kommandierung Trennungsgeld berechtigt sein? Zusätzlich sind am neuen Standort keine dienstlichen Unterkünfte vorhanden, so dass hier ein Wohnzuschuss gezahlt werden würde (da TG-berechtigt).

Leider ist der ReFü am aktuellen Standort die nächsten Wochen krankheitsbedingt nicht im Dienst, danach werde ich mich selbstverständlich an jenen wenden. Vorher hoffe ich auf eine Antwort hier, so dass ich weiß, auf was ich mich einstellen muss.

Vielen Dank für die Hilfe.

Freundliche Grüße

Fabian

LwPersFw

Zitat von: reinflor am 16. März 2022, 20:02:39

1. Soweit ich weiß, liegt ab dem Tag der Hochzeit eine anerkannte Wohnung vor,

2. Wenn ich jetzt also vor Oktober heirate (Termin ist im Juli) sollte ich ab der nächsten Kommandierung Trennungsgeld berechtigt sein?

3. Zusätzlich sind am neuen Standort keine dienstlichen Unterkünfte vorhanden, so dass hier ein Wohnzuschuss gezahlt werden würde (da TG-berechtigt).


1. ja

2. ja, wenn zwischen Wohnort ab Heirat und Ort der Kommandierung 30+ km liegen

3. ja, wenn TG-Anspruch nach § 3 (keine tägliche Heimfahrt zumutbar) besteht - die Höhe dieses Betrages ist standortabhängig

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

funker07

Zitat von: reinflor am 16. März 2022, 20:02:39
Leider ist der ReFü am aktuellen Standort die nächsten Wochen krankheitsbedingt nicht im Dienst, danach werde ich mich selbstverständlich an jenen wenden. Vorher hoffe ich auf eine Antwort hier, so dass ich weiß, auf was ich mich einstellen muss.
Dürfen die denn überhaupt noch beraten? Hatte mal gehört, das darf nur noch der gehobene Dienst.
Guck mal in die GAIP, da findest du ne belastbare Quelle zu dem, was LwPersFw sagt.

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