Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Ärztliche Untersuchung T1

Begonnen von Arthur40, 13. April 2022, 12:59:53

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BulleMölders

Sie können so viele Gutachten einreichen wie sie möchten und auch Einspruch können Sie einlegen. Ob das die Meinung des Musterungsarztes ändern wird steht auf einem Anderen Blatt. Es muss sich noch nicht mal jemand das ganze erneut ansehen. Denn Sie haben kein rechtlichen Anspruch auf ein Musterungsergebnis.

F_K

ZitatMein Blutdruck ist leicht erhöht und es wird empfohlen dies mit Blutdruck Tabletten zu behandeln.

Nochmal DEUTLICH - der TE zweifelt die Diagnose (ZU HOHER Blutdruck) ja nicht an - ein Gutachten / Einspruch kann also KEINEN Erfolg haben. NEVER EVER.

Was ist zu tun?

- Ursache des Blutdrucks feststellen, ggf. behandeln.
- zu hohen Blutdruck medikamentös einstellen.

- WENN das gelingt (sehr wahrscheinlich), und dies ist erst nach Zeitablauf zu beurteilen, dann Neubegutachtung.

- Mit eingestelltem Blutdruck ist eine Tauglichkeit möglich.

Wie gesagt, am Wochenende noch mit einem Reservisten gesprochen, bei dem der zu hohe Blutdruck auch "völlig überraschend" festgestellt wurde - ist dann jetzt eingestellt, der Blutdruck, dies ist dokumentiert worden, und damit ist der Reservist jetzt wieder tauglich - Dauer - 6 Monate.

Ralf

Mal davon ab:
ZitatMein Hausarzt und auch der Kardiologe waren überrascht von der Nachricht. Die Begründung war das die Feststellung einer Gesundheitsstörung, die in ihrer Auswirkung auf den Wehrdienst oder in ihrem Verlauf innerhalb von vier Wochen noch nicht abschließend beurteilbar ist.

Ich bin überrascht, dass zivile Mediziner das meinen beurteilen zu können, was der militärische Dienst erfordert.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau