Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

G20

Begonnen von Sand, 17. Juni 2022, 21:04:07

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Sand

Hallo,
ich gehe demnächst das erste mal als Reservist schießen und dafür brauche ich eine gültige G20 Untersuchung. Als FWD bin ich letztes Jahr ausgeschieden und hatte dort auch einen Hörtest im Rahmen der Entlassungsuntersuchung. Allgemein war ich in meiner kurzen Dienstzeit aber nur einmal beim Betriebsarzt um einen "richtigen"(?) Hörtest zu machen.

Bis jetzt habe ich verschiedene Aussagen bekommen. Einerseits, dass es nur alle drei Jahre nötig ist, andererseits das man es jährlich machen muss. Durch meine Einheit weiß ich nur das meine Grunduntersuchung noch gültig ist - mehr nicht.

Könnte mir also jemand sagen, wie lange diese gültig ist? In einem anderen Post hieß es nämlich das man ein Jahr nach der Erstuntersuchung noch einmal hin müsste und sie erst dann drei Jahr gelten würde.

Danke im Voraus!



JLo

Die Erstuntersuchung soll vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Die Erstvorsorge (erste G 20 Untersuchung) ist maximal 1 Jahr gültig. Nachfolgende Vorsorgen (G 20 Untersuchungen) sind maximal 3 Jahre gültig.

Die vorgegebenen Fristen sind Maximalfristen, d.h. diese Fristen dürfen nicht überschritten werden. Zulässig sind allein kürzere Fristen. Die Fristen sind zu verkürzen, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV aus arbeitsmedizinischer Sicht für notwendig gehalten wird.

Oder Hier: G20 Untersuchung über 4100 mal im Forum gelesen   ;)
never give up without a fight

Sand

Danke für die Antwort!
Das heißt, dass ich momentan keine gültige G20-Untersuchung habe(?). Die Entlassungsuntersuchung zählt also nicht als "Nachuntersuchung" und die G20 Untersuchung wird nur vom Betriebsarzt abgenommen, richtig?

BulleMölders

Geschlossen, wenn sich der TE mit einem aussagekräftigen Betreff an das Team Gewand hat, können wir hier wieder öffen.