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KVP abgelehnt, jetzt in Nutzung

Begonnen von Jan96, 15. Mai 2022, 06:53:47

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Jan96

Guten Morgen,

vielleicht kennt sich hier ja jemand mit unserem hochgelobten KVP-System aus und kann mir helfen.

Ich habe vor drei Jahren in meiner Freizeit eine Software geschrieben (WaSys-bezogen) und diese als KVP eingereicht. Leider wurde der KVP trotz zweimaliger Gegendarstellung immer wieder durch das BAAINBw abgelehnt. Grund war immer, dass die Programmiersprache nicht die Bw-eigene ist und dass der Hersteller diese Lücke auch gedenkt in Zukunft durch eigene Lösungen zu schließen.

Fakt ist, der Hersteller hat es bis heute nicht geschafft und wir es auch absehbar in den nächsten fünf Jahren nicht schaffen. Im Verband wird inoffiziell damit gearbeitet und mittlerweile gabs die offizielle Freigabe meine Software zu nutzen, seitens BVV.

Eine Wiedereröffnung des KVP ist nicht möglich weil immer wieder abgelehnt und Neuerstellumg auch nicht, da es zu dem Thema ja schon den abgelehnten KVP gibt. Mir konnte man bisher überhaupt nicht weiterhelfen. Es ist mittlerweile das zweite Mal, dass bei mir alles abgelehnt wurde und der Verband das Produkt nutzt weil es halt gute Verbesserungen bringt, bzw nicht mehr ohne geht.
Was mir mitgeteilt durch das KVP-Mgmt mitgeteilt wurde ist, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist..

Vielleicht fällt hier einem ja ein sinnvoller nächster Schritt ein. Mir gehts mittlerweile auch nur noch ums Prinzip weil ich merke wie krank das KVP-System mittlerweile ist, alles abgelehnt wird was nicht direkt verstanden wird und Wertschätzung keine Rolle mehr spielt..

Al Terego

Zitat von: Jan96 am 15. Mai 2022, 06:53:47
... mittlerweile gabs die offizielle Freigabe meine Software zu nutzen, seitens BVV.

Wer soll dass denn sein und was hat diese Einrichtung mit der Zulassung von Software zur dienstlichen Nutzung zu tun?

justice005

Abgesehen davon, dass mir ein "BVV" auch unbekannt ist, kann ich nur empfehlen, Patente anzumelden, wenn man verhindern will, dass jemandem eine Neuentwicklung gestohlen wird. Ohne Patentschutz hat man keine Rechte. Ende.

Al Terego

BVV ist ja normalerweise die Abkürzung für Betriebs- und Versorgungsverantwortung (gem. CPM). Einfach mal irgendeine Software freigeben kann Personal, welches hier eingesetzt ist aber nicht.

Jan96

Ja BVV hier nur eine andere Formulierung für die verantwortlichen aus TLM und BAAINBw die zusammen entschieden haben, dass die Nutzung jetzt doch stattfinden soll. Tut ja aber auch nichts zur Sache, wie die einzelnen Dezernate korrekt heißen, etwas anonymisiert soll es halt auch bleiben..

Danke justice, hatte ich mir leider schon irgendwie gedacht. War zumindest jetzt das letzte mal, dass ich  blauäugig das KVP-System der Bundeswehr genutzt habe. Die Rechte an der Entwicklung werden ja schon durch die Einreichung und nicht erst durch die Annahme an die Bw übertragen... scheint zumindest so, dass ich auch bei einer Ablehnung alle Rechte an der Erfindung verloren habe..

arcd008

Hi,

Zitat von: justice005 am 15. Mai 2022, 10:49:42
Abgesehen davon, dass mir ein "BVV" auch unbekannt ist, kann ich nur empfehlen, Patente anzumelden, wenn man verhindern will, dass jemandem eine Neuentwicklung gestohlen wird. Ohne Patentschutz hat man keine Rechte. Ende.

Software unterliegt dem Urheberschutz, nicht dem Patentschutz. Urheberschutz entsteht mit der Schaffung des Werkes und muss nicht angemeldet werden.
Per se ist ein Computerprogramm, um das geht es hier ja, "als solches" nicht schützbar (§1, (3), Nr.3 PatG). Ein Patentanwalt kann das aber ggf. so verpacken, dass trotzdem ein "technischer Effekt" zusammen der zugrundeliegenden DV-Anlage erzielt wird, bspw. in Form eines "Verfahrens zum Betreiben einer Datenverarbeitungsanlage" oder Ähnliches, was dann angemeldet werden kann und zumindest die Hürde des Schutzauschlusses und der mangelnden Technizität überwindet.

Im Übrigen sind gemäß §41 ArbnErfG auch für Soldaten Erfindungen i.S.d. §2 ArbnErfG dem Dienstherrn zu melden (§5 ArbnErfG), der dann gemäß §6 ArbnErfG 4 Monate Zeit hat zu entscheiden, was er damit macht. Erfinderrechte können nicht übertragen werden, nur das Recht zur Anmeldung. Dem Soldaten steht dann §9 ArbnErfG eine Vergütung zu. Dies alles betrifft technische Erfindungen, nicht Software per se.

so long

arcd008


Ceedich

Dezenter Hinweis: Eine Freigabe durch das "BVV" oder anders formuliert, eine Freigabe seitens des Projektes der Software (vmtl. BAAINBw) ist auf keinen Fall zur dienstlichen Nutzung an der DstSt ausreichend. Das "Warum" sollte dir dein ISB erklären können. Mehr dazu will ich in diesem Rahmen hier nicht äußern.

Deepflight

Mal ganz ab davon, dass der BVV für die Freigabe irgendeiner, wegen mir noch so guten, selbst gestrickten Software garnicht berechtigt ist ohne weiteres. Da geht es dann im Virfeld um Verteäglichkeitsstudien, Sicherheitsstudien, Gutachten zur Urheberschaft und Intellectual Property und Ähnliches.
Nur wenn die Software im Katalog der BWI landet ist sie auch legal einzusetzen (sofern es nicht alleinig grünes Netzwerk ist, was aber bezweifelt werden kann)

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