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Anfrage bzgl Straftat im Dienst und benötigte Unterstützung

Begonnen von Frau xy, 06. Juli 2022, 09:29:57

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Frau xy

Ich habe eine allgemeine Frage, ich wurde in einem Auslandseinsatz von einem Kameraden vergewaltigt. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben und der Fall wird verhandelt. Bei mir wurde eine PTBS diagnostiziert durch Bundeswehrfachärzte. Trotzdem stehe ich komplett alleine da und habe nicht mal einen Ansprechpartner bzw Koordinator oder so etwas in der Art.

Um die Anerkennung einer WdB kämpfe ich gerade zusammen mit einer Rechtsanwältin.

Ist das der normale Zustand innerhalb der Bundeswehr das man als Soldatin dann einfach Pech hat wenn man Opfer einer Straftat wird?

Ich hatte inzwischen DZE und bin AU.

Andi8111

Schon. Sofern die PTBS auf die Vergewaltigung zurückzuführen ist, steht mMn auch keine WDB im Raum. Gegenüber dem Täter entstehen nicht nur strafrechtliche auch zivilrechtliche Ansprüche. Was soll die Bundeswehr damit zu tun haben, noch dazu nach DZE?

F_K

Ggf. helfen auch Organisationen wie der weisse Ring.

Ja - Opfer von Straftaten werden leider ungenügend unterstützt.

Gute Besserung.

christoph1972

#3
Hilfetelefon ,,Gewalt gegen Frauen" unter 08000 116 016 und auf www.hilfetelefon.de

https://weisser-ring.de/

Grundsätzlich hilft bei solchen Themen der Sozialdienst der Bundeswehr sowie die (mil) Gleichstellungsbeauftragte.

Da der Vorfall (hoffentlich) gemeldet wurde und neben der StA auch der WDA von Seiten der Bundeswehr eingebunden ist, kann man sich auch an das Psychosoziale Netzwerk wenden.



Edit: Doppelte Telefonnummer entfernt!

Tatsächlich hält sich der Dienstherr bei diesen Themen zurück, bis der Sachverhalt ausermittelt ist. Es gilt erstmal die Unschuldsvermutung, so hart das klingt.

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

justice005

Es bestehen in erster Linie umfangreiche Schadensersatzanspruche an den Täter.

Ich empfehle in solchen Fällen, selbst einen Anwalt einzuschalten, der sich um die Geltendmachung aller Ansprüche kümmert. Ggf. empfiehlt sich auch, dem Strafverfahren als Nebenkläger beizutreten. Stichwort: Adhäsion.


ulli76

#5
Folgen einer Vergewaltigung KÖNNEN eine WDB sein-hängt aber von den genauen Umständen ab.

Das Ganze läuft doch- was willst du denn jetzt wissen?

wie lange ist das her und wann war die Entlassung? Warst du vor der Entlassung nicht mal beim Sozialdienst?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Zitat von: justice005 am 06. Juli 2022, 14:54:02
Es bestehen in erster Linie umfangreiche Schadensersatzanspruche an den Täter.

Ich empfehle in solchen Fällen, selbst einen Anwalt einzuschalten, der sich um die Geltendmachung aller Ansprüche kümmert. Ggf. empfiehlt sich auch, dem Strafverfahren als Nebenkläger beizutreten. Stichwort: Adhäsion.

Neben diesen Ansprüchen wäre zu prüfen, ob z.B. Leistungen nach dem OEG in Betracht kommen.

https://www.gesetze-im-internet.de/oeg/__1.html

Hier kann dieses Urteil des BSG relevant werden...
Bundessozialgericht
Urt. v. 18.10.1995, Az.: 9/9a RVg 4/92

"Amtlicher Leitsatz

1.
Im Einzelfall ist eine in den Anhaltspunkten aufgeführte seelische Krankheit wahrscheinliche Folge einer dort aufgeführten Extrembelastung (hier: Vergewaltigung), wenn die Krankheit in engem Anschluß an den belastenden Vorgang ausgebrochen ist.

Bestehen Zweifel, ob schon vorher Krankheitssymptome vorhanden waren oder ob andere Ursachen die Krankheit herbeigeführt haben, so geht das nicht zu Lasten des Opfers."



Wie schon genannt ist Unterstützung durch einen Opferverband bzw Anwalt sehr zu empfehlen.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Frau xy

Danke für die Antworten. Das ich einen Antrag nach dem OEG stellen kann, hab ich erst vor ein paar Wochen erfahren, das läuft jetzt. Schadenersatzansprüche muss man an den Staat abtreten.
Beim Sozialdienst war ich vor DZE zweimal. Die Frau hat gesagt das sie mir nicht helfen kann.
Generell wurde ich an Stiftungen verwiesen. Aber das kann doch nicht die Lösung sein. Anstatt eine generelle Regelung zu treffen. Ich muss die Bundeswehr verklagen um eine Anerkennung zu erhalten. Weil die den Antrag auf WdB erstmal eiskalt abgelehnt haben. Obwohl Anklage erhoben wurde. Und eiskalt trifft es sehr gut, auf das BAPersBW hab ich mittlerweile einen Hals.

F_K

@ Frau xy:

Wichtig ist immer, die RICHTIGEN Kämpfe zu führen.

Du bist Opfer einer Straftat geworden, dies tut uns allen Leid und die Bundeswehr ist dafür mit hoher Wahrscheinlichkeit NICHT verantwortlich - sondern ein Straftäter.

Insoweit liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch keine WDB vor, denn die Ursache liegt eben nicht im Wehrdienst, sondern in der Straftat.

Daher solltest Du den Fokus darauf legen, als Nebenkläger die Strafrechtliche Verurteilung des Täters zu erreichen - und dann dort Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen.

Viel Erfolg.

Frau xy

Ich sehe das ein bisschen anders, das war in einem Auslandseinsatz, der Täter war aktiver Zeitsoldat. Die Bundeswehr hat Schnaps, Bier ohne Limit bereitgestellt. So das der Täter sich maßlos Mut antrinken konnte. Im Auslandseinsatz. Ich konnte da nicht einfach so weg.
Bei den USA ist Alkoholverbot- aus gutem Grund.
Aber das kann ein Richter prüfen ob die Bundeswehr damit eine Mitverantwortung trägt.  Zwei Bier Regelung gab es nicht. Saufen bis zum erbrechen oder Bewusstlosigkeit. Und die Führung hat das gesehen und toleriert.
Männer sind auch einfach Sturz betrunken ( oder auch nüchtern)  in den Schlafbereich von Soldatinnen gegangen. Das nennt sich schutzlos stellen.

Frau xy

Sorry ich bin mittlerweile nur noch wütend. Deswegen schreibe ich auch nichts weiter. Trotzdem vielen Dank das ihr neutral geantwortet habt und für die Tipps.

F_K

Nunja - Regelungen anderer Streitkräfte spielen für die DEU BW und die DEU Rechtssprechung keine Rolle.

Dass ggf. im Einzelfall eine 2 Dosen Regelung aufgehoben wird, ist rechtssicher realisierbar und gängige Praxis.

Unabhängig davon wird die BW damit nicht zum Mittäter oder Gehilfen.

Wut ist oft ein schlechter Ratgeber.

Unabhängig davon - wenn Du Chancen siehst, hier eine WDB geltend machen zu können, dann wirst Du klagen müssen.

Dazu ist aber wohl die strafrechtliche Verurteilung notwendig - und wenn diese erfolgr, bekommst Du vom Täter die Schäden ersetzt - dies sollte schneller gehen.

Viel Erfolg - gute Besserung.

ulli76

Wie immer werden konkrete Nachfragen kaum beantwortet. Dafür irgendwelche Storys zum Besten gegeben, dass die Bundeswehr angeblich ohne Limit und Schnaps im Einsatz zur Verfügung gestellt hätte.

Passt zu den unzähligen Propagandastorys.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html