Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Beförderung in der Grundausbildung mit Dienstvorzeit

Begonnen von DerLuftikus, 02. Juli 2022, 22:55:01

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

DerLuftikus

Hallo!

Ich habe eine Dienstzeit von zwo Monaten vorzuweisen, da ich vor einigen Jahren bereits mal kurz bei der Bundeswehr war und ich diese aus persönlichen Gründen verlassen habe. Nun wurde ich wieder eingestellt und meine Vordienstzeit wurde anerkannt. Heißt das, dass ich während der Grundausbildung, also nach einem weiteren Monat Dienstzeit zum Gefreiten befördert werde?

Grüße!

DerLuftikus


Ralf

Zitatdass ich während der Grundausbildung, also nach einem weiteren Monat Dienstzeit zum Gefreiten befördert werde?
Ja, aber "befördert werden kann".
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.


Ralf

Wieso "muss"? Sie ist frühestens nach 3 Monaten zulässig.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Rein praktisch würde ich als KpChef eine solche Beförderung erst mit Bestehen der GA  durchführen - weil diese Beförderung eben dann erst "ansteht".

Deepflight

Nun, die Zeiten in den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften, lieber TE, sind immer kann-Zeiten. Das bedeutet, sobald Sie diese erreichen können sie befördert werden. Einen Rechtsanspruch auf pünktliche Beförderung gibt es aber tatsächlich nicht, sodass es hier (je nach Dienstgrad) zu mehr oder weniger langen Wartezeiten kommt.
Hinzu kommen dann je nachdem noch verschiedene Bedingungen im Hinblick auf Lehrgänge Stehzeit in der Laufbahn oder dergleichen.

Was heißt das jetzt in Ihrem Fall? Theoretisch denkbar ist die Beförderung etwas früher auf jeden Fall, muss aber so nicht passieren. Lassen Sie es auf sich zukommen. Ich kann mir gut vorstellen das sie ganz "normal" mitschwimmen und wie alle anderen und dann direkt zum Ende der Grundausbildung befördert werden.

Nikkesy

Würde da gerne mit einer Frage einhaken:

FWDL 23, ein Jahr später Wiedereinsteller in der Fw-Laufbahn -> gelten die 23 Monate als Dienstzeit im Rahmen der 8 Jahre zum HptFw, oder gilt hierbei nur die Zeit ab Beginn Feldwebelanwärter?


mkG

Beuteberliner

Die Beförderungsmindestzeiten beiden Feldwebeln rechnen von dem Tag der Beförderung zum Feldwebel.

F_K

Anmerkung:

Und richte Dich darauf ein, dass es MINDESTzeiten sind, und geade bei den HptFw ein gewollter 'Stau" herrscht - bist Du nicht der Beste der Besten, wirsd es länger dauern ..

SolSim

Zitat von: Beuteberliner am 10. Juli 2022, 16:36:07
Die Beförderungsmindestzeiten beiden Feldwebeln rechnen von dem Tag der Beförderung zum Feldwebel.

So pauschal ausgedrückt ist es einfach falsch. Es sind 8 Dienstjahre, nachdem man frühestens zum HptFw befördert werden kann.

Nikkesy

Zitat von: SolSim am 10. Juli 2022, 17:21:43
Zitat von: Beuteberliner am 10. Juli 2022, 16:36:07
Die Beförderungsmindestzeiten beiden Feldwebeln rechnen von dem Tag der Beförderung zum Feldwebel.

So pauschal ausgedrückt ist es einfach falsch. Es sind 8 Dienstjahre, nachdem man frühestens zum HptFw befördert werden kann.

Eben, Dienstjahre sind ja eigentlich Dienstjahre, egal in welcher Laufbahn, deswegen die Frage

funker07

Zitat von: Beuteberliner am 10. Juli 2022, 16:36:07
Die Beförderungsmindestzeiten beiden Feldwebeln rechnen von dem Tag der Beförderung zum Feldwebel.
Das ist falsch.
Für die Beförderung zum Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel sind die Jahre nach der Feldwebelbeförderung wichtig.
Für den Hauptfeldwebel nicht.

Ich wurde mit 2 Jahren Vordienstzeit als FWDL (plus kurz SaZ4 nach bestandener Feldwebeleignung) genau 8 Jahre nach meinem Diensteintritt zum HptFw befördert. Und genau das steht als frühester Zeitpunkt in der Soldatenlaufbahnverordnung.
OFw ein Jahr nach der Fw-Beförderung, weil ich da die 5 Jahre auch schon voll hatte.

LwPersFw

Bevor jetzt jeder seine Beförderung erläutert...

Es gibt grundsätzliche Regeln ... und ggf. individuelle Gegebenheiten ... die letztlich relevant sind.

Nachzulesen u.a. in A-1340/49 und A-1340/111

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen