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EGB AV oder Laufbahnlehrgang

Begonnen von Fantakorn, 18. Juli 2022, 21:42:50

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Fantakorn

Tag Kameraden folgende Situation:

Ich würde gerne das EGB AV nächstes Jahr im Frühling bestreiten.  Der Beginn des AV deckt sich jedoch mit Beginn meines Laufbahnlehrgangs (MFT B  GebJg).
Wie sehen da die Möglichkeiten aus?
Kann ich ganz normal am AV teilnehmen weil es eine höhere Verwendung ist und ich eh nicht vorhabe meinen DP als GebJg zu bestreiten. Oder muss ich am Lehrgang teilnehmen und kanm erst am nächsten AV mitmachen nach dem Lehrgang?
Danke für die Antworten.
MkG

Deepflight

Unabhängig davon ob Sie das dürfen oder nicht, ich stell mal eine ganz andere These in den Raum:

Sie befinden sich in der Ausbildung für die Verwendung für die Sie eingestellt wurden. Wo also der PersFhr davon ausgeht, dass er in X Jahren jemanden hat, mit dem er einen Bedarf der Truppe für diese Verwendung decken kann. Und Sie wollen das jetzt u.U. verzögern oder dem Ganzen den Rücken kehren?
Im schlimmsten Fall verletzen Sie sich beim EGB AV und sind danach für ihre ursprüngliche Verwendung untauglich; solls ja auch schonmal gegeben haben. Dann ist das Gejammer groß und der Truppe fehlt irgendwo irgendwann jemand.

Find ich nur begrenzt fair, wenn ich ehrlich bin.
Erfüllen Sie doch erstmal den Auftrag - Verwendungsausbildung bestehen - und denken Sie dann über sowas wie EGB AV nach.

Ralf

Die LfbAusbildung geht vor, da ja noch nicht über einen LfbWechsel entschieden wurde. Ob man die LfbAusbildung deswegen ggf. nach hinten schieben kann OHNE dass LfbNachteile entstehen, muss deine PersFhrg entscheiden.
Bestehst du das Auswahlverfahren nämlich nicht, hättest du LfbNachteile und es ist ein finanzieller Schaden für den Dienstherren, weil du später erst ausgebildet für den DP zur Verfügung stehst.
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Helft mit, dass es so bleibt.

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